Nun sehen wir, daß das Sittengesetz über dem Einzelindividuum wie über der Gesamtheit steht; denn die Gesamtmenschheit weiß sich an dasselbe gebunden. Darum muß die Ursache der Verpflichtung über die Gesamtmenschheit erhaben sein. Die blinde, notwendig wirkende Natur kann aber denkende Menschen nicht verpflichten, so bleibt nur die eine Lösung: die Pflicht stammt von dem, der Urheber, Herr der Menschheit ist, von Gott.

Diesen Schluß sucht die Neuethik zu umgehen. Sie beruft sich zum Teil mit Kant auf die Autonomie des Menschen, auf die Selbstgesetzgebung. »Der Wille gibt sich selbst Gesetz« (Kant, Grundl. z. Met. d. S., S. 134). »Alle Sittlichkeit ist gleichbedeutend … mit der freien Übereinstimmung mit dem eigenen Gesetz«. (Lipps, Die eth. Grundfragen, S. 107). »Wahrhaft moralisch ist allein die innere, die autonome Verpflichtung. Der Gute stellt sich freiwillig in den Dienst des Guten …, er wird nicht von außen her verpflichtet, er selbst ist der Verpflichtende zugleich und der Verpflichtete« (A. Adickes, Zeitschr. für Philos. CXVI 23–24) – das ist die Sprache der Moderne. Kein Wunder, daß sie die christliche Ethik, die Unterwerfung unter einen höheren Willen Gottes und seiner Weltvertreter predigt, als unsittlich brandmarkt.

Die Hauptanklage der »Autonomen« gegen die Heteronomie (Fremdgesetzlichkeit) der christlichen Moral geht dahin, daß sie zu wenig sittlich sei, denn sittlich sei nur, was aus dem eigenen Innern quelle. Es sei ebenso widersinnig, meint Ed. von Hartmann, durch Heteronomie sittlich, als durch fremdes Essen fett werden zu wollen (bei Cathrein, Moralphil. I, S. 251). »Sittlich in vollem Sinne ist der noch nicht, der nicht selbst seinen Willen betätigt, sondern einem fremden Willen sich beugt«, bemerkt Dorner (Das menschliche Handeln, S. 272).

Wenn diese Aussprüche berechtigt wären, dann müßte man nicht nur die Unterwerfung des Willens unter Gottes Gesetz und kirchliche Autorität, sondern mit demselben Recht auch jede Unterwerfung unter das Staatsgesetz, unter Elterngebot, überhaupt unter jede Autorität verdammen, denn hier gelten die gleichen Voraussetzungen. Autonomie führt zur Anarchie! Wer sieht aber nicht ein, daß damit ein geordnetes menschliches Gemeinschaftsleben gänzlich unmöglich gemacht wird? Jahrtausende hat die Menschheit diese Heteronomie als erste sittliche Forderung betrachtet und jetzt plötzlich soll sie in Unsittlichkeit verkehrt werden?

Und warum denn? Sie ist Fremdgesetzlichkeit, sie berührt das eigene Innere so wenig. Ed. v. Hartmann braucht das Bild vom fremden Essen, ein Bild, das die Nichtigkeit der gegnerischen Anklage sofort offen legt. Vom fremden Essen wirst du nicht erstarken, das ist wahr – wie aber, wenn ein anderer dir Brot reicht und du selbst es dir zubereitest und verspeisest, wirst du dann nicht gesunden? Und das ist unser Standpunkt. Gott tritt an uns heran und reicht uns das Seelenbrot seines Gesetzes, meinetwegen das Gebot: Gedenke, daß du den Sabbat heiligest. Ich vernehme das inhaltreiche Wort, ich sage mir, Gott, dein Schöpfer und Herr gebietet; für dich als Geschöpf Gottes ist es geziemend, dich deinem Herrn zu unterwerfen, du bist es deiner Würde, Natur und Stellung schuldig – und darum erfasse ich das Gebot, ich mach es mir zu eigen, ich entschließe mich frei, das Gesetz zu beobachten, weil ich diesen Gehorsam als sittlich gefordert erkenne. Es geht also der Unterwerfung ein innerer durchaus ethischer Prozeß voraus.

Das Motiv meiner Unterwerfung ist die Erwägung, daß ich als Geschöpf allen sittlichen Beziehungen gerecht werden muß, besonders auch den Beziehungen zu dem, der mir alles gab, meinen Urgrund. Das ist sittlich – unsittlich ist aber gerade die Selbstgesetzgebung, die sich Gott und seiner Autorität nicht fügen will, sie bedeutet Aufruhr! Aufruhr ward nie als sittliche Tat gebucht.

Diese Autonomie ist außerdem, von anderem ganz abgesehen, gar nicht geeignet, die Tatsache des allgemeinen Pflichtbewußtseins zu erklären. Verpflichten kann doch nur jemand, der über mir steht. Ich kann mir vornehmen, etwas zu tun, verpflichten kann ich mich nur einem höheren gegenüber, nicht mir selbst. Zudem finden wir uns als Verpflichtete vor, wir schaffen die Verpflichtung nicht, der Eigenwille ist Vollstrecker des Gesetzes, nicht Gesetzgeber.

Von der Unhaltbarkeit der individualistischen Selbstgesetzgebung überzeugt, verlegen andere Ethiker unserer Zeit den Ursprung der Verpflichtung in die Gesamtmenschheit. »Er, der autoritative Charakter der Pflicht«, meint Paulsen (a. a. O. S. 345), »kommt aus dem Verhältnis des einzelnen zu dem sozialen Ganzen, als dessen abhängiges Glied er sich weiß. In dem Willen des sozialen Ganzen, das sich in Sitte und Recht objektiviert, stellt sich ihm ein überlegener … Wille gegenüber: er fühlt sich gebunden durch die Normen, die ihm durch Sitte und Recht vorgezeichnet sind.«

Anstatt des Eigenwillens repräsentiert also der in Sitte und Recht ausgesprochene Gesamtwille den Gesetzgeber.

Aber Sitte und Sittengesetz sind doch zwei ganz verschiedene Größen, die Sitte z. B. dreimal im Tag zu essen, kann ich beobachten, wenn ich will; das Gesetz, den Tag des Herrn zu heiligen, muß ich beobachten, wenn ich auch nicht will. Die Sitte lockt, die Sittlichkeit verpflichtet. Wie will mich die Gesamtheit zu dem verpflichten, im Gewissen verpflichten? Zwingen könnte sie mich, verpflichten nicht. Und wenn die Verpflichtung nur dem Gesamtwillen entstammte, wie wollte man es denn erklären, daß auch, wenn eine Gesamtheit, wie in einem Räuberstaat, andere Sitten schafft, doch das Gewissen sich regt? Das Gewissen sagt uns, daß wir alle einem über der Menschheit Stehenden verpflichtet sind. Oder glaubt man, wenn einmal der Gesamtwille den Mord erlaubte, daß das Gewissen den Mord rechtfertigte? Die Gesamtheit weiß, daß das Sittengesetz ihr entrückt ist, es steht über der Gesamtheit, auch die höchsten Spitzen der Gesamtheit sehen sich einem Höheren gegenüber gebunden – die Verpflichtung stammt also nicht von der Gesamtheit, sonst könnte sie ja auch einmal sich zu Raub und Unzucht verpflichten, wer will das zugeben?