Die Veranlassung zu dem Streit zwischen König Heinrich von England und Thomas Becket war auch ein liederlicher Priester zu Worcestershire, der die Tochter eines Pächters geschändet und diesen ermordet hatte und welchen der König trotz allen Protestierens des Erzbischofs vor den weltlichen Richterstuhl zog.

In Frankreich trieben es die Geistlichen ungefähr ebenso wie in England. Der Erzbischof von Besançon zum Beispiel machte sich aller möglichen Verbrechen schuldig. Um seinen Geiz zu befriedigen, verkaufte er alles, was Käufer fand, und plünderte seine Geistlichen dermaßen aus, dass sie in ärmlicher Kleidung wie Bauern umhergehen mussten. Nonnen und Geistlichen gestattete er für Geld die Ehe. Er selbst lebte mit einer Verwandten, der Äbtissin von Reaumair Mont, hatte ein Kind von einer Nonne und nebenbei die Tochter eines Priesters als Konkubine; kurz, er gestattete sich alle geschlechtlichen Ausschweifungen, und seine Geistlichen hielten sich Konkubinen.

Der Erzbischof von Bordeaux unterhielt eine Räuberbande, die er zu seinem Vorteil auf Expeditionen aussandte. Einst kam er mit einer Menge liederlicher Mädchen und Kerle in die Abtei des heiligen Eparchius, lebte hier drei Tage in Saus und Braus und zog endlich ab, nachdem er das Kloster rein ausgeplündert hatte. "Seine übrigen Verbrechen verbietet die Schamhaftigkeit zu nennen", sagt Papst Innozens III. in seinen Briefen. Wer die Schandtaten der Pfaffen in jener Zeit studieren will, der lese diese päpstlichen Briefe. Dem Papst wurden so viele berichtet, dass er bald allein würde haben Messen lesen müssen, wenn er sie alle nach Verdienst bestraft hätte; er hielt es daher für besser, Milde zu üben, so sehr und oft diese schlecht angebrachte Milde auch empören musste.

Ein Mönchpriester hatte mit einem Mädchen verbotenen Umgang gehabt. Als die Dirne schwanger war, ergriff er sie, als wolle er mit ihr scherzen, am Gürtel und verletzte sie so hart, dass eine Fehlgeburt erfolgte. Der Fall kam vor Papst Innozens III. und dieser entschied: "dass, wenn die Fehlgeburt noch kein Leben gehabt habe, der Mönch den Altardienst auch ferner verrichten könne; dass er aber, wenn diese schon Leben gehabt habe, des Altardienstes sich enthalten müsse".

Schon im Jahr 428 hatte Papst Coelestin es für nötig gefunden, Strafe darauf zu setzen, wenn Geistliche ihre Beichtkinder zur Unzucht verführten. Dergleichen Fälle kommen unendlich oft vor und ich werde im letzten Kapitel ausführlicher über die Beichte reden.

Einem starken Affen in einer Menagerie zu nahe zu kommen war für eine Frau nicht so gefährlich, wie mit einem Pfaffen in Berührung zu geraten. Da diese ein faules Leben hatten, so erhitzten sie Tag und Nacht ihre Phantasie mit üppigen Bildern und dachten an nichts anderes, als wie sie ihre geilen Triebe befriedigen könnten. Fälle der Notzucht kamen unendlich viele vor.

Unter Heinrich VI. baten die Geistlichen in England um Erlassung der Strafen wegen begangener Notzucht. - Zu Basel hatte im Jahr 1297 ein Geistlicher eine Jungfrau mit Gewalt geschändigt. Man kastrierte ihn zur Strafe und hing das Corpus delicti zum abschreckenden Beispiel für andere Pfaffen mitten in der Stadt an einer frequenten Passage auf. - Die Venezianer ließen in späterer Zeit einen Augustiner zu Brecia, der ein elfjähriges Mädchen genotzüchtigt und dann ermordet hatte, vierteilen.

Sodomiterei und Knabenschändung waren unter den Geistlichen ganz gewöhnlich, und das schon seit den ältesten Zeiten der christlichen Kirche, wie die Konzilienbeschlüsse beweisen, von denen ich einige angeführt habe. Im Jahr 1212 wurde auf einem Konzil den Mönchen und regulierten Kanonikern verboten, zusammen in einem Bett zu liegen und Sodomiterei zu treiben.

Im Jahr 1409 wurden zu Augsburg auf Befehl des Rats vier Priester und ein Laie wegen Knabenschändung am Perlachturm mit gebundenen Händen und Füßen in einem hölzernen Käfig aufgehängt, bis sie verhungerten. - Im nächsten Kapitel von den Klöstern werde ich zeigen, dass Sodomiterei bis auf die neueste Zeit als Folge des Zölibats unter den Pfaffen gebräuchlich ist.

Aus dem, was ich bisher mitteilte, geht schon hervor, dass die Bischöfe ihren Geistlichen in der Sittenlosigkeit meistens vorangingen, wenn sie es auch nicht alle so arg trieben wie der Bischof Heinrich von Lüttich, der eine Äbtissin zur Mätresse und in seinem Garten einen förmlichen Harem hatte und der sich rühmte, in 22 Monaten vierzehn Söhne gezeugt zu haben.