Unter so bewandten Umständen waren die Laien froh, wenn es diesen Kirchenstieren erlaubt wurde, Konkubinen zu halten, damit nur ihre Weiber und Töchter vor ihnen sicher wären. Ja, die Friesen gingen so weit, dass sie gar keine Priester duldeten, die nicht Konkubinen hatten. "Se gedulden oek geene Preesteren, sonder eheliche Fruwen (d. h. Konkubinen), up dat sie ander lute bedde nicht beflecken, wente sy meinen, dar idt nicht mogelygk sy, und baven die Natur, dat sick ein mensche ontholden konne", heißt es in der Chronik.

Ich bemerkte schon früher, dass es den Päpsten mehr um die Vernichtung der Priesterehe als um die Erhaltung der Keuschheit der Geistlichen zu tun war, denn sie wollten nicht, dass rechtmäßige Kinder das Gut erbten, was sie als Kirchengut betrachteten. Wenn nun auch die Konzilien auf Betrieb einzelner dem Konkubinenwesen ein Ende machen wollten, indem sie Verordnungen dagegen erließen, so war man eben nicht streng auf die Befolgung derselben bedacht.

Ja, vielen Bischöfen wäre es gar nicht recht gewesen, wenn ein Papst durchgreifende Maßregeln angeordnet hätte, denn diese Konkubinen waren für sie eine Quelle der Gelderpressung. Häufig, wenn sie Geld brauchten, fiel es ihnen ein, ihren Geistlichen das Konkubinat auf das strengste zu verbieten, da es ihnen nur um die Strafgelder zu tun war.

Heinrich von Hewen, der in der Mitte des 15. Jahrhunderts Bischof von Konstanz war, führte selbst ein üppiges Leben, und die Abgaben, welche ihm seine Geistlichen von ihren Konkubinen entrichteten, verschafften ihm eine jährliche Einnahme von 2000 Gulden.

Zur Zeit der Reformation mussten die Priester in Irland für jedes mit ihren Konkubinen erzeugte Kind ihrem Bischof acht bis zwölf Taler bezahlen.

Unter solchen Verhältnissen war es denn kein Wunder, wenn das Konkubinat trotz aller Verbote, welche bei allen Synoden wenig beachtete stehende Artikel wurden, in voller Wirksamkeit blieb, und endlich sahen die Päpste ein, dass es ein unvermeidliches Übel sei und suchten nun selbst Vorteil daraus zu ziehen. Sie dekretierten, dass jeder Geistliche, mochte er nun eine Konkubine haben oder nicht, einen bestimmten jährlichen Hurenzins entrichten müsse.

Als Beleg dafür, dass das Konkubinat unter den Geistlichen im 15. Jahrhundert allgemein war, und zugleich um die Sitten des Klerus überhaupt durch den Mund eines Zeitgenossen kennenzulernen, will ich einige Stellen aus einem Werke des Nicholas de Clemancis anführen, der in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts lebte, eine Zeit lang päpstlicher Geheimschreiber, Schatzmeister und Kanonikus der Kirche zu Langres war und 1440 als Kantor und Archidiakonus zu Liseur starb.

Seine Schilderung der Bischöfe ist wahrhaft scheußlich. Nach ihm trieben und gestatteten sie für Geld alle Laster. Vorzüglich sind aber die Domherren und ihre Vikare verdorbene Menschen. Sie sind der Habsucht, dem Stolz, Müßiggang und der Schwelgerei ergeben. Sie halten ohne Scham ihre unehelichen Kinder und Huren gleich Eheweibern im Haus und sind ein Gräuel in der Kirche.

Die Priester und Kleriker leben öffentlich im Konkubinat und entrichten ihren Bischöfen den Hurenzins. Die Laien wissen an mehreren Orten den Schändungen der Jungfrauen und Ehefrauen keinen anderen Damm entgegenzustellen, als dass sie die Priester zwingen, sich Konkubinen zu halten.

"Ist jemand", schreibt Clemancis, "heutzutage träge und zum üppigen Müßiggang geneigt, so eilt er sogleich, ein Priester zu werden. Alsdann besuchen sie fleißig liederliche Häuser und Schenken, wo sie ihre ganze Zeit mit Saufen, Fressen und Spielen zubringen, betrunken schreien, fechten und lärmen, den Namen Gottes und der Heiligen mit ihren unreinen Lippen verwünschen, bis sie endlich aus den Umarmungen ihrer Dirnen zum Altar kommen."