Clemancis erwähnt hier auch das Saufen der Priester. Darin waren sie besonders stark und setzten einen Ruhm darein, es den Laien zuvorzutun. Schon im ersten Jahrhundert stoßen wir auf Bischöfe, die vollendete Trunkenbolde waren. Einer derselben, Droctigisilus, verfiel in Säuferwahnsinn. Die Pfaffen sagten, wenn sie guter Laune waren, von sich selbst: "Wir sind das Salz der Erde, aber man muss es anfeuchten, denn kein guter Geist wohnt im Trockenen." Besonders gut trank man in den Klöstern. Doch davon später.

Zu einem guten Trunk gehört natürlich auch eine gute Tafel, und es ist ja noch heute jedem bekannt, dass die katholischen Geistlichen einen trefflichen Tisch führen. Bischöfe jagten unermessliche Summen durch ihren Schlund, und um der nüchternen Gegenwart einen Begriff von ihren kostspieligen Fressereien zu geben, setze ich den Küchenzettel für das Gastmahl am Tag der Installation Georg Nevils, Erzbischof von York, hierher.

Zu diesem Feste waren erforderlich: 300 Quart Weizen, 330 Tonnen Ale, 104 Tonnen Wein, 1 Pipe Gewürzwein, 80 fette Ochsen, 6 wilde Stiere, 1004 Hammel, 300 Schweine, 300 Kälber, 3000 Gänse, 3000 Kapaunen, 300 Ferkel, 100 Pfauen, 200 Kraniche, 200 Ziegenlämmer, 2000 junge Hühner, 4000 junge Tauben, 4000 Kaninchen, 204 Rohrdommeln, 4000 Enten, 200 Fasanen, 500 Rebhühner, 4000 Schnepfen, 400 Wasserhühner, 100 große Brachvögel und 100 Wachteln, 1000 Reiher, 200 Rehe und 400 Stück Rotwild, 1506 Wildbretpasteten, 1400 Schüsseln gebrochenen Gelee, 4000 Schüsseln ganzen Gelee, 4000 kalte Custards, 2000 warme Custards, 300 Hechte, 300 Brachsen, 8 Robben, 4 Delphine oder Taumler und 400 Torten. - 62 Köche und 515 Küchendiener besorgten die Zubereitung dieser Speisen, und bei der Tafel selbst warteten 1000 Diener auf.

Doch kehren wir wieder von der Pfaffenvöllerei zur Pfaffenhurerei zurück. - Die Basler Synode (1431-1448) gab sich die nutzlose Mühe, ernstliche Verordnungen gegen das Konkubinat zu erlassen; aber zu dem einzigen Mittel, demselben ein Ende zu machen, konnte man sich nicht entschließen, obgleich sehr angesehene Männer auf der Synode, wie der Geheimschreiber und Zeremonienmeister derselben, Clemens Sylvius Piccolomini, günstig für die Priesterehe gestimmt waren. Er äußerte: "Es gab, wie Ihr wisst, verheiratete Päpste, und auch Petrus, der Apostelfürst, hatte eine Frau. Vielleicht dürfte es gut sein, wenn den Priestern zu heiraten gestattet wäre, weil viele verheiratete im Priestertum ihr Seelenheil befördern würden, welche jetzt ehelos zu Grunde gehen."

Große Eiferer gegen das Konkubinat in dieser Zeit waren Bischof Berthold von Straßburg und Bischof Stephan von Brandenburg. Der Letztere klagt bitter über die Geistlichen in seiner Diözese und sagt, dass sehr viele Beischläferinnen hielten und durch ihr liederliches Leben "nicht nur gemeine Leute, sondern auch Fürsten und Große" ärgerten.

"Und diese Priester", sagt er auf einer Synode zu Brandenburg, "haben eine solche Hurenstirn, dass sie es für eine Kleinigkeit halten, Unzucht und Ehebruch zu begehen. Denn wenn aus Schwachheit des Fleisches ihre Köchinnen und Mädchen von ihnen oder vielleicht von den anderen geschwängert sind, so leugnen sie die Sünde nicht ab, sondern achten es sich zur hohen Ehre, die Väter aus so verdammlichem Beischlaf erzeugter Kinder zu sein. - Ja, sie laden die benachbarten Geistlichen und Laien beiderlei Geschlechts zu Gevattern ein und stellen große Festlichkeiten und Freudengelage über die Geburt solcher Kinder an. Verflucht seien die, welche durch eigenes Geständnis das kund werden lassen, was sie durch Leugnen noch zweifelhaft machen, und so einigermaßen der rechtlichen Strafe entgehen könnten!" - Es ist dies ein schönes Pröbchen bischöflicher Moral.

Die Regierungen mancher Länder, welche einsahen, dass nur dadurch größerem Ärgernis vorgebeugt werde, waren vernünftig genug, das Konkubinat der Geistlichen beinahe als rechtmäßige Ehe gelten zu lassen. Dies taten zum Beispiel mehrere Regierungen in der Schweiz, und die Obrigkeit schützte hier die Konkubinen der Geistlichen und deren Kinder gegen die Habsucht der geistlichen Vorgesetzten, indem sie Testamentsvermächtnisse für die ersteren als gültig anerkannte.

Zu dem Bischof von Tarent, der Legat des Papstes in der Schweiz war, sagte jemand, dass die Nonnen dort tun könnten, was sie wollten, es würde nicht untersucht etc., bekämen sie aber Kinder, dann erwarte sie ein fürchterlicher finsterer Kerker. Darauf erwiderte der Legat: "Selig sind die Unfruchtbaren!"

Doch mit den Klöstern haben wir es noch nicht zu tun, sondern vorläufig nur mit den Weltgeistlichen. - Das Konkubinat derselben, selbst wenn es gewissermaßen vom Gesetz geschützt war, konnte doch niemals die Ehe ersetzen und diente nur dazu, die Geistlichkeit verächtlich und lächerlich zu machen. Es lag in der Natur dieses Verhältnisses, dass selten Frauen von einigem Wert ein solches eingingen. Kam auch wohl hin und wieder ein Fall vor, wo sich ein Mädchen aus Liebe über die bestehenden Vorurteile hinwegsetzte, so waren es doch meistens nur gemeine Dirnen, welche nur darauf trachteten, die Geistlichen zu plündern. "Pfaffengut fließt in Fingerhut", sagt ein altes Sprichwort.

Dieses halbgeduldete Verhältnis konnte niemals ein geachtetes werden und bleibt stets eine Entwürdigung. Es kam wohl vor, dass einzelne Geistliche ihren Konkubinen alle Achtung zollten, wie sie einer Gattin zukommt, allein meistens und besonders von den Gebildeten wurden sie als Köchinnen oder sonstige Dienstboten im Haus gehalten. Solche Personen wussten nun den erlangten Vorteil trefflich zu ihrem Vorteil zu benützen. Sie schämten sich des Verhältnisses nicht, wohl aber der gebildetere Geistliche, der ihr Herr war und der sich viel gefallen, ja oft ganz und gar unter den Pantoffel bringen ließ, damit nur seine menschlichen Schwachheiten nicht unter die Leute gebracht würden; denn diese ermangelten nicht, ihre Späße über die "Pfaffenköchinnen" anzubringen, und gar mancher Geistliche musste sich still wegschleichen, wenn die jungen Burschen sangen: