Zur Zeit der Reformation kamen unzählige Nichtswürdigkeiten der Pfaffen an das Licht. Als Luther anfing, Lärm zu schlagen, da regte es sich von allen Seiten, und Schriften gegen die Geistlichkeit erschienen in unendlicher Zahl und überschwemmten ganz Europa.

Luther, Melanchthon, Zwingli und andere forderten laut die Erlaubnis zur
Ehe für die Priester, und Letzterer richtete im Namen vieler Geistlichen
Schriften an seine Vorgesetzten, die aber alle nichts fruchteten. Aus
einer derselben will ich nur Folgendes anführen.

Ein Schulmeister, der verheiratet war, hatte Lust, ein Priester zu werden, und wurde es mit Einwilligung seiner Frau. Er hatte sich aber zu viel zugetraut, indem er dachte, das Keuschheitsgelübde halten zu können. Er wehrte sich lange und hätte gern seine Frau wieder zu sich genommen; da er aber dies nicht durfte, so hing er sich an eine Dirne, verließ den Wohnort seiner Frau, um diese nicht zu kränken, und kam in das Bistum Konstanz. Die Frau, welche hörte, dass er eine Haushälterin habe, zog ihm nach. Der Mann, welcher sie lieb hatte, schickte die Haushälterin weg und nahm seine Frau wieder zu sich, da er meinte, es sei dies doch besser, da es ohne "weibliche Pflege" nun einmal nicht ginge. Der Generalvikar und die Konsistorialräte teilten aber seine Ansicht nicht; sie befahlen ihm bei Verlust seiner Pfründe, seine Frau wegzuschicken. Der arme Geistliche erbot sich, dieselbe als Konkubine jährlich zu verzinsen; allein, das war umsonst, sie musste fort. Darauf nahm er seine fortgeschickte Konkubine wieder zu sich, und alles war in bester pfäffischer Ordnung; der Generalvikar hatte nichts dagegen zu erinnern!

Der Rat von Zürich gestattete bald nach einer Disputation, in welcher Zwingli die Ehe wacker verteidigt hatte, dass sich die Priester verheirateten. Mehrere machten sogleich von dieser Erlaubnis Gebrauch und verkündeten ihren Entschluss von der Kanzel. Das Volk bezeugte laut seinen Beifall, und bei der Trauung eines Priesters in Straßburg, wo man bald dem guten Beispiel folgte, rief man im Volk, er habe recht getan, und wünschte ihm tausend glückliche Jahre.

Erasmus von Rotterdam, der durch seine Schriften sehr viel beitrug, die Macht der Päpste zu untergraben, nannte die Reformation das "lutherische Fieber" oder ein Lustspiel, da es mit einer Heirat schließe. Als er Luthers Vermählung erfuhr, scherzte er: Es ist ein altes Märlein, dass der Antichrist von einem Mönch und einer Nonne kommen soll. Er schrieb gleichfalls gegen das Zölibat, meinte aber, dass die Päpste es schwerlich abschaffen würden, da ihnen der Hurenzins gar zu gut tue.

Auf der Trientiner Synode, wo all der alte römische Kohl wieder aufgewärmt wurde, bestätigte man auch wieder aufs neue das Zölibat und erließ die strengsten Befehle gegen das Konkubinat. Aber auch diese Beschlüsse halfen nicht viel. In Polen lebten zur Zeit der Reformation fast alle Geistlichen in heimlicher Ehe, und viele bekannten sie selbst öffentlich. Dieser Zustand änderte sich auch nach der Trientiner Synode nicht, und dass das Konkubinat fortbestand, lehren die unzähligen späteren Verordnungen dagegen.

In denjenigen Ländern, in welchen die Reformation festen Fuß gefasst hatte, waren die Geistlichen freilich darauf bedacht, ihr Schandleben vor den Augen der Welt immer mehr zu verbergen; aber wie begreiflich wurde damals nichts für die Sittlichkeit gewonnen, sondern diese wurde im Gegenteil noch mehr dadurch gefährdet. Die Pfaffen blieben trotz aller Konzilienbeschlüsse liebebedürftige Menschen, um die Sache einmal recht zart auszudrücken, und da beim unvorsichtigen Genuss harte Strafen drohten, so waren sie darauf angewiesen, sich in der Kunst der Verstellung und Heuchelei zu vervollkommnen. Das Handwerk des Frauenverführers wurde nun jesuitischer betrieben, und das war wahrlich kein Gewinn.

In den echt katholischen Ländern genierte man sich indessen weniger, und der Kardinal Bellarmin zum Beispiel führte ein Leben, als hätte nie eine Reformation stattgefunden. Man erzählt von ihm, dass er 1624 Geliebte gehabt und nebenbei zur Sodomiterei noch vier schöne Ziegen gehalten habe! Mehr kann man von einem Kardinal billigerweise nicht verlangen.

Im siebzehnten Jahrhundert erschienen noch sehr zahlreiche, die Unzucht der Pfaffen betreffende Verordnungen, und da man einmal das Konkubinat nicht ausrotten konnte, soviel Mühe man sich auch gab, so bestimmte man nun das Alter der Köchinnen und Haushälterinnen auf fünfzig Jahre, und trotz dieses Alters, welches gegen das höchst rücksichtslose Kinderbekommen sicherte, worauf es hauptsächlich ankam, mussten die Pfaffenköchinnen sich einer strengen Prüfung unterwerfen.

Im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert werden die Provinzialsynoden immer seltener, und dies ist der Grund, weshalb die beständigen Erinnerungen an die Keuschheitsgesetze wegfallen, welche nur hin und wieder in den bischöflichen Hirtenbriefen eingeschärft werden.