"Die erste Regel sei: Sooft Worte ihrer Bedeutung nach zweideutig sind oder verschiedene Sinne zulassen, ist es keine Lüge, selbige in dem Sinne zu gebrauchen, den der Sprechende mit ihnen verbinden will; obschon die Zuhörenden und der, dem man schwört, selbige in einem anderen Sinne nehmen - ja, ob auch der Sprechende von keiner gerechten Sache geleitet werde." (Sanchez opus mor. Lib. I. cap. 9 n. 13 pag. 26.)

Zwei Seiten später, nachdem der gelehrte Jesuit verschiedene Arten erlaubter Lügen aufgeführt hat, sagt er: "Ja, es ist dies von großem Nutzen, um vieles verdecken zu können, was verdeckt werden muss, aber ohne Lüge nicht verdeckt werden könnte, wenn nicht diese Art und Weise gestattet wäre. - - Man hat aber gerechte Ursache, sich solcher Zweideutigkeiten zu bedienen, sooft dies notwendig und nützlich ist, um das Heil des Körpers, die Ehre und das Vermögen zu schützen: oder zur Übung irgendeiner anderen Tugend." -

"Es ist erlaubt, denjenigen zu töten, von dem man gewiss weiß, dass er sofort einem nach dem Leben stellt, so dass eine Frau z. B., wenn sie weiß, dass sie in der Nacht von ihrem Mann getötet wird und nicht entfliehen kann, jenem zuvorkommen darf."

Und weiterhin: "Sooft jemand zufolge des oben Gesagten ein Recht hat, einen anderen zu töten: dann kann dies auch ein anderer für ihn tun, wenn dies die christliche Liebe anrät." (Busenbaum: Med. Theolog. mor. L. III. Tract. IV. D. V. et VIII. Praec. n. X. ibid).

"Ist einem Beichtvater, der eine Frau oder einen Mann zu verzeihlichen, bösen Handlungen verlockt, das Begehen einer schweren Schuld beizumessen? - Die Hände oder die Brüste einer Frau zu berühren, mit den Fingern zu kneifen und zu zwacken: das sind in Betreff der Keuschheit lässliche Sünden, wenn es zur bloßen Ergötzlichkeit ohne weitere Absicht oder Gefahr der Befleckung vorgenommen wird." (Escobar: Theol. mor. Tract. V. Exam. II. Cap. V. n. 110 pag. 608.)

"Wie verhält es sich rücksichtlich des Beischlafes mit der Verlobten eines anderen?" - "Er überschreitet nicht die gewöhnliche Hurerei, weil sie noch nicht die Frau eines Mannes ist (ibid. Tract. I. pag. 141)."

"An mortiferum, virile membrum in os uxoris immittere? Negat Sanchez tom. 3 de Matr. tom. 3 lib. 9 d. 17. n. 15 At cum aliis auderem objicere tanto Doctori, id non esse simpliciter osculum pudendorum, sed quendam ad peccatum diversae speciei, id est, praeposteram venerem ausum." (Escobar: Theol. mor. Tract I. Exam. VIII. Cap. III. n. 69. pag. 148.)

"Wer nur äußerlich geschworen hat, ohne den Vorsatz 'zu schwören', ist nicht gebunden (es sei denn des etwaigen Skandals wegen), da er nicht geschworen hat, sondern (mit dem Eid) gespielt hat." (Busenbaum: Medull. Theol. lib. III. Tract. II. De II. Dec. Praec. dubium IV. An in juramento liceat uti aequivocatione u. V. pag. 143.)

"Ist derjenige, der zum ersten Male Hurerei treibt, verbunden, diesen Umstand in der Beichte zu entdecken? - Jungfrauen sind hierzu wegen der Defloration verbunden; aber Jünglinge nicht." So meint Suarez. Jedoch halte ich es mit Vasquez für wahrscheinlicher, dass auch eine Jungfrau nicht dazu verbunden ist, sei es selbst, dass sie noch unter elterlicher Gewalt stehe, da, wenn die Jungfrau freiwillig einwilligt, ihre Hurerei keine Schändung ist; sie begeht kein Unrecht weder gegen sich selbst noch gegen ihre Eltern, da sie die Herrin ihrer Jungfrauschaft ist. (Escobar: Theol. mor. Exam. II. Cap. VI. n. 41. pag. 13.)

Die Fehler eines Fürsten können vornehmlich im zarten Alter durch gute Erziehung gebessert werden (wodurch oft verdorbene Naturen gezügelt und umgewandelt worden sind). Aber wenn dies nicht gehen sollte und Bitten und Mühen erfolglos bleiben: so halte ich dafür, dass man sie übersehe, soweit dies das öffentliche Wohl gestattet und die verderbten Sitten des Fürsten nur Privatsachen berühren; dagegen wenn er den Staat in Gefahr bringt, wenn er sich als Verächter der väterlichen Religion zeigt und sich nicht bessern will, so halte ich dafür, dass man ihn ab- und einen anderen einsetze, was, wie wir wissen, in Spanien nicht bloß einmal geschehen ist. Wie ein gereiztes Tier muss er durch alle Geschosse angegriffen werden, weil er die Menschlichkeit verleugnet und zum Tyrannen geworden ist. (Mariani: de rege et regis institutione lib. I. Cap. III.)