Der Bischof versprach dies zwar, wurde aber bald durch andere Rücksichten umgestimmt und der Prozess nach einigen Präliminarien bei dem für geistliche Sachen verordneten Kriminalgerichte zu Toulon anhängig gemacht. - Doch was wollte ein armes Mädchen ausrichten gegen die mächtigen Jesuiten, die selbst auf den Gerichtsbänken ihre Angehörigen sitzen hatten! Die Sache des Paters Girard wurde zu der des Ordens gemacht, welcher für diesen Prozess über eine Million Franc opferte.
Es begann nun eine Reihe der nichtswürdigsten Ränke, um Fräulein Cadière als eine Lügnerin und Betrügerin und von den Feinden des Jesuitenordens bestochene Person hinzustellen, ja sie der Ketzerei und Zauberei zu beschuldigen, vermittels welcher sie sich auf allerlei verbotenen Wegen den Heiligenschein habe verschaffen wollen. Fräulein Cadière bereute nun, leider zu spät, dass sie dem Pater ganz arglos die Briefe und Schriften ausgeliefert hatte, mit denen sie ihre besten Verteidigungswaffen aus den Händen gab.
Der Prozess nahm bald für sie eine recht schlimme Wendung. Der König hatte Kenntnis davon erhalten und durch ein Dekret des Staatsrats die allerstrengste Untersuchung anbefohlen. Die Sache kam nun vor den Hohen Gerichtshof zu Aix. Der Karmeliterprior und der Dominikaner Cadière wurden als Mitschuldige und Mitbetrüger in den Prozess verwickelt; die Nonnen zu Ollioules wurden zu ungünstigen Aussagen gegen Fräulein Cadière durch die Jesuiten veranlasst und die Ärmste selbst duldete bei den den Jesuiten befreundeten Ursulinerinnen in diesem Ort ein hartes Schicksal. Sie war in eine Kammer eingesperrt worden, die früher einer Wahnsinnigen als Wohnung gedient hatte und die mit Moder und Gestank erfüllt war.
Man folterte sie physisch und moralisch auf alle nur erdenkliche Weise, gebrauchte List und Gewalt und erreichte endlich damit den beabsichtigten Zweck, sie zum Widerrufe zu bewegen.
Nun aber drangen die Jesuiten erst recht auf scharfe Untersuchung, denn nun schien ihr Sieg gewiss, und der Erste Gerichtshof zu Aix fällte auch wirklich ein Urteil, welches Fräulein Cadière sehr ungünstig war. Man brachte sie einstweilen als Gefangene in ein Kloster zu Aix; aber sie appellierte wegen Missbrauchs geistlicher Gewalt in dem eingeleiteten Verfahren, und die Sache kam vor das Parlament.
jetzt begannen die Intrigen der Jesuiten aufs neue. Catherine behauptete, dass sie unschuldig von P. Girard auf die angegebene Weise misshandelt und nur durch Drohungen und Quälereien während des Kriminalverfahrens zum Widerruf gezwungen worden sei.
Der königliche Prokurator zeigte sich bei dem ganzen Verfahren durchweg parteiisch für die Jesuiten und trug endlich an auf: "Lossprechung des P. Girard und auf die ordentliche und außerordentliche Folter, sodann aber auf Hinrichtung durch den Strick für Catherine Cadière."
Die vierundzwanzig Richter waren aber nicht dieser Meinung; jedoch waren ihre Ansichten geteilt. Zwölf davon sprachen sich dahin aus: Johann Baptist Girard in Anbetracht der an ihm sichtbar gewordenen Geistesschwäche, die ihn zum Gegenstand des Spottes seiner Beichtkinder gemacht, mit seiner Klage gegen dieselbe abzuweisen. - Das Urteil der anderen, besseren Hälfte des Parlaments lautete aber sehr verschieden: Johann Baptist Girard ist zum Tode durch Feuer zu verurteilen, wegen vollkommen erwiesener geistlicher Blutschande, Fruchtabtreibung und Erniedrigung seiner geistlichen Würde durch schändliche Leidenschaften und Verbrechen etc.
Bei dieser Gleichheit der Stimmen entschied der Präsident, dass man beide Parteien ohne Strafe freilassen solle. Einige Richter wollten sich nicht damit begnügen, sondern trugen darauf an, dass man der Cadière wenigstens eine kleine Züchtigung möchte angedeihen lassen. Dagegen erhob sich aber ein edler Mann unter ihnen und rief: "Wir haben soeben vielleicht eines der größten Verbrechen freigesprochen und sollten diesem Mädchen auch nur die geringste Strafe auferlegen? Nein, eher sollte man diesen Palast in Flammen aufgehen lassen!" - Diese Worte machten Eindruck. Es wurde bestimmt, das Fräulein zu ihrer Mutter nach Hause zu entlassen und der Sorgfalt derselben zu empfehlen.
Das königliche Parlament hatte den Schurken zwar freigesprochen; aber in der öffentlichen Meinung war Girard gerichtet. Eine unzählbare Menschenmasse erwartete in den Straßen die Entscheidung des Gerichtshofes. Die Richter, welche gegen die Cadière gesprochen hatten, wurden mit Schimpf und Hohn empfangen; die Gegner Girards mit Beifall. Diesen selbst bewillkommnete man mit Schimpfreden und Steinwürfen, so dass man ihn nur mit Schwierigkeiten unverletzt durch die tobende Menge bringen konnte. Diese Wut des Volkes erstreckte sich sogar auf den Küchenjungen, der ihm das Essen gebracht hatte, und man zertrümmerte dessen Schüsseln, Teller und Flaschen.