Ferner will der Kurfürst, dass dem Volk gesagt werden solle, es gelte außer dem seinigen in den nächsten acht Jahren kein anderer Ablass, den man bereits erhalten habe oder noch erhielte; aber durch diesen erlange nicht nur jeder völlige Vergebung der Sünden, sondern er komme nach dem Tode auch gar nicht in das Fegefeuer.
Den Kranken, welche nicht in die Kirche kommen könnten, solle der Ablass auch zu Hause, aber für eine größere Summe, erteilt werden. Wenn die Prediger die Größe des Ablasses jemandem hinlänglich erklärt haben und es dazu kommt, zu bestimmen, was er wohl zu zahlen habe, so sollen sie ihn fragen, wie viel Geld er wohl für den völligen Ablass um Vergebung seiner Sünden aufopfern werde? Dies sollen sie vorausschicken, um die Leute desto leichter zum Kaufen des Ablasses zu bewegen.
Wenn nun auch die Ablassprediger stets den Nutzen der Peterskirche vor Augen haben und den Beichtenden vorreden müssen, dass eine so hohe Gnade niemals zu teuer bezahlt sei, um sie zu einer möglichst hohen Abgabe zu bewegen, so spricht sich dennoch der Kurfürst wie folgt aus: Weil die Beschaffenheit der Menschen zu sehr verschieden und Wir demnach gewisse Taxen zu bestimmen nicht vermögen, so vermeinen Wir doch, dass in der Regel die Taxen also könnten gesetzt werden: Große Fürsten geben 25 rheinische Goldgulden. Äbte, höhere Prälaten, Grafen, Freiherren und ihre Frauen zahlen für jede Person 10 rheinische Goldgulden. Andere Leute, die jährlich 500 Goldgulden einzunehmen haben, zahlen 6 Goldgulden; Frauen und Handwerker einen, noch Geringere einen halben Gulden.
Obwohl eine Frau von des Mannes Gütern nichts geben kann, so kann sie doch von ihren Dotal- und Parapharnalgütern, in diesem Falle auch wider des Mannes Willen, beitragen. Wenn arme Weiber und Töchter die Taxen von andern erbetteln können, sollen sie solche ebenfalls in den Ablasskasten liefern.
Wenn jemand für eine Seele im Fegefeuer so viel beiträgt, als er etwa für sich zu bezahlen hätte, so ist nicht nötig, dass er im Herzen bußfertig sei oder mit dem Munde beichte! Denn dieser Ablass gründet sich auf die Liebe, mit welcher der, so im Fegefeuer sitzt, abgeschieden ist, und auf die Beiträge der Lebendigen.
Wer einen Beichtbrief von den Ablasspredigern kauft, wird teilhaftig aller Almosen, Fasten, Wallfahrten nach dem Heiligen Grabe, Messen, Reinigung und guten Werke, die in der ganzen christlichen Kirche verrichtet werden, ob er gleich weder bußfertig ist noch gebeichtet hat.
Dass auf einen gewandten, guten Reisenden sehr viel ankommt, weiß jeder Kaufmann, und der Erzbischof war bemüht, einen solchen zur Verbreitung seiner Ware aufzufinden. Er fand ihn in dem Dominikanermönch Johann Tetzel aus Pirna. In der Jugend hatte sich derselbe etwas mit dem Studieren abgegeben, und sein Religionseifer erwarb ihm die Würde eines Doktors der Theologie. In Innsbruck wurde er einst darüber erwischt, als er - wie die Chronik sagt - seinen geistlichen Samen in fremden Acker streute. Kaiser Maximilian I. hatte Befehl gegeben, die Brunst des verliebten Paters im Wasser zu kühlen, das heißt, ihn in einem Sacke zu ersäufen. Nur auf dringende Fürbitte des Kurfürsten Friedrich kam er mit dem Leben davon.
Dieser unverschämte, feiste Schlingel, dessen Porträt in einem sehr guten Kupferstiche vor mir liegt, ist das wahre Ideal eines Pfaffen. Der Spitzbube sieht so durchtrieben und humoristisch aus, dass ich beinahe glaube, ich ließe mir selbst von ihm einen Ablasszettel anschwatzen. Welch ein Glück musste er nun erst bei den Gläubigen machen!
Er führte einen eisernen, mit dem Wappen des Papstes verzierten Kasten mit sich herum und zog von Markt zu Markt, indem er sang: "Sowie das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt!" Überall versammelte er eine große Menge um sich, und seine Anpreisungen des Ablasses waren wahrhaftig sehr ergötzlich, wenn auch fromme Christen sie gotteslästerlich nannten.
Er rühmte von sich, dass er durch den Ablass mehr Seelen aus der Hölle errettet habe, als von dem Apostel Petrus durch die Predigt des Evangeliums Heiden bekehrt worden wären. Er könne nicht allein begangene Sünden vergeben, sondern auch solche, die man erst begehen wolle, und die Kraft seines Ablasses sei so groß, dass es keine Sünde gebe, welche durch denselben nicht gesühnt werden könne; ja, wenn jemand, was doch unmöglich sei, "die Mutter Gottes genotzüchtigt und geschwängert habe" - durch seinen Ablass könne derselbe von der dadurch verwirkten Strafe befreit werden.