"Im Namen unseres allerheiligsten Vaters, des Stellvertreters Jesu Christi, spreche ich dich zuerst von aller Kirchenzensur los, die du verschuldet haben könntest, hiernächst auch von allen Missetaten und Verbrechen, die du bisher begangen, so groß und schwer dieselben auch sein mögen; auch von denen, welche sonst allein der Papst vergeben kann, soweit sich die Schlüssel der heiligen Mutterkirche erstrecken. Ich erlasse dir vollkommen alle Strafen, die du um dieser Sünden willen billig im Fegefeuer erleiden solltest. Ich mache dich wieder der Kirchensakramente und der Gemeinschaft der Gläubigen teilhaftig und setze dich von neuem in den reinen und unschuldigen Zustand zurück, worin du gleich nach der Taufe warst, so dass, wenn du stirbst, die Pforten der Hölle, wodurch man zur Qual und Strafe einzieht, verschlossen sein sollen, damit du geraden Weges in das Paradies gelangen mögest. Solltest du aber jetzt noch nicht sterben, so bleibt dir diese Gnade ungekränkt."

In der päpstlichen Kanzleitaxe war der Preis festgesetzt, für welchen die allerscheußlichsten Sünden vergeben wurden. Eltern- und Geschwistermord, Blutschande, Kindermord, Fruchtabtreibung, Ehebruch aller Art, die unnatürlichste Wollust, Meineid - kurz alles, was man nur Sünde oder Verbrechen heißt, fand hier seinen Preis. Ich würde dies empörende Dokument für eine Erfindung der Feinde des Papstes halten, wenn die Echtheit desselben nicht unzweifelhaft bewiesen wäre.

Die schamloseste und frechste Nichtswürdigkeit enthält aber der Schluss dieser Taxe; er lautet: "Dergleichen Gnaden können Arme nicht teilhaftig werden, denn sie haben kein Geld, also müssen sie des Trosts entbehren!"

Für die Bezahlung von zwölf Dukaten war es sogar den Geistlichen erlaubt, ganz nach Gefallen Hurerei, Ehebruch, Blutschande und Sodomiterei mit Tieren zu treiben!

Des Papstes Spekulation glückte; unermessliche Summen wanderten nach
Rom; sie lassen sich gar nicht berechnen. Ein päpstlicher Legat zog
allein aus dem kleinen Dänemark mehr als zwei Millionen durch
Ablassverkauf.

Leo X. fand es vorteilhaft, den Ablass in einigen Bezirken an große Unternehmen für bestimmte Summen zu verpachten. Die Generalpächter hatten wieder ihre Unterpächter, damit die Länder ja recht gründlich ausgesogen wurden.

Einer dieser Generalpächter war der Markgraf Albrecht von Brandenburg, Bischof von Halberstadt, Erzbischof von Magdeburg und endlich auch Erzbischof von Mainz und Kardinal! Er war dem Papst 30.000 Dukaten Palliengelder schuldig und übernahm den Ablasskram in einigen Ländern, in der Hoffnung, die Summe dabei zu gewinnen, welche ihm auch gegen Verpfändung des Ablasserlöses von dem Grafen Fugger in Augsburg vorgeschossen wurde.

Der edle Kurfürst, Kardinal und Erzbischof betrieb diese Sache mit großem Eifer und kaufmännischem Geschick, und sehr interessant ist die von ihm den Ablasskrämern gegebene Instruktion, weshalb ich ihren Inhalt hier mitteilen will.

"Zuerst sollen die Ablassprediger dem Kurfürsten schwören, dass sie ihn nicht betrügen. Dann gibt er ihnen Gewalt, nach aufgerichtetem Kreuz und aufgehängtem Wappen des Papstes, in den Kirchen den Ablass zu verkündigen und ihn denjenigen Personen zu erteilen, welche von ihren ordentlichen Geistlichen in den Kirchenbann getan oder mit sonstigen Kirchenstrafen belegt sind.

Dann wird dem Ablassprediger befohlen, in jeder Ablasspredigt dem Volk drei bis vier Stücke aus der Ablassbulle des Papstes nach Möglichkeit zu erklären und anzupreisen, damit die päpstliche Gnade nicht-in Verachtung gerate und die Leute nicht einen Ekel von dem Ablass bekommen mögen.