as Interessanteste und Wichtigste, – sagen v. Mering und Reischert[1] – was sich dem Menschen in diesem Erdenleben darbietet, ist in allen Beziehungen der Mensch selbst. Wenn er uns im Alltagsgewande schon Stoff genug zu den mannigfaltigsten Bemerkungen und Betrachtungen giebt, um wie anziehender muß er uns alsdann nicht da erscheinen, wo er in das Gebiet des Außerordentlichen oder des Wunderbaren übertritt und gleichsam eine höhere Natur annimmt. In solchen Verhältnissen schreitet er als ein zu einem höheren Berufe geadeltes, fremdartiges, unbegreifliches Wesen an uns vorüber, und wir können kaum der Versuchung widerstehen, den Veranlassungen solcher außerordentlichen Erscheinungen nachzuspüren, wiewohl die Ergebnisse unsere Mühe nicht immer belohnen und die scheinbar höheren Gebilde, mit der Lampe der Vernunft betrachtet, in der Regel sich wieder auf das Gewöhnliche reduzieren.
In eine vernichtende Kritik aber wollen wir diesmal nicht eintreten, sondern uns lediglich darauf beschränken, alle noch erreichbaren Nachrichten über die bemerkenswertesten Seher des Rheinlandes und ihre Prophezeiungen[2] endlich einmal zusammen zu fassen. Wir unterziehen uns dieser Aufgabe, nicht etwa um alten Aberglauben neu beleben zu helfen, sondern weil die „Sagen der Zukunft“, wie man die Weissagungen nicht mit Unrecht genannt, wegen des Einblicks, den sie vielfach in die Eigenart der Bevölkerung, ihr Sehnen und Wünschen, ihr Hoffen und Fürchten gewähren, für den Kulturhistoriker von derselben Bedeutung sind, wie alle anderen Volksüberlieferungen, und glauben eine freundliche Aufnahme unserer Zusammenstellung auch deshalb erhoffen zu dürfen, weil das spöttische Achselzucken und überlegene Lächeln, womit trotz der noch äußerst mangelhaften Kenntnis der rätselhaften Erscheinungen unseres Seelenlebens alle derartigen Mitteilungen meist aufgenommen werden, leider so manchen Mund geschlossen und zugleich bewirkt hat, daß selbst die ohnehin recht dürftige Litteratur nirgends sorgsam gesammelt und daher manches Buch gar nicht oder nur sehr schwer mehr zu finden ist.
Eine bisher zwar auch unerklärte, aber jetzt doch schon von vielen zugegebene Erscheinung ist das sogen. „Zweite Gesicht“,[3] d. h. das Vermögen, wirkliche Begebenheiten der Gegenwart oder Zukunft fernschauend wie mit leiblichem Auge zu erkennen. Die „Vorgesichte“ – in Westfalen und am Niederrhein „Vorgeschichten“ genannt[4] – sind, abweichend z. B. vom somnambulen Hellsehen, stets mit Rückerinnerung verbunden und nehmen nie eine religiöse oder übersinnliche Richtung, sondern halten sich ganz in der Sphäre des gewöhnlichen bürgerlichen Lebens, meist Todesfälle und Leichenbegängnisse, aber auch Brände, Hochzeiten, Geburten, Freundschaften, das Ankommen von (dem Seher oft ganz unbekannten) Fremden und dgl. betreffend. Die Gabe findet sich weit mehr bei Männern als bei Frauen, ist aber an kein besonderes Alter und keine bestimmte Zeit gebunden. Im Augenblick des Schauens ist der Seher ganz von seinem Bilde eingenommen, sieht und denkt nichts anderes und nimmt keine Notiz von seiner Umgebung: die Augenlider oft krankhaft einwärts gekehrt, sieht er starr vor sich hin. „Es giebt wenig Städte am Rhein,“ – wird 1822 berichtet[5] – „wo nicht solche Geschichtler anzutreffen wären, und daß man bisher so wenig davon geredet hat, liegt in der nicht bloß am Rhein bekannten Erfahrung, daß die Aufklärung der Schriftgelehrten bereits so weit fortgeschritten ist, daß man in ihrer Gegenwart schon kein Faktum mehr erwähnt, was nicht durch sie anerkannt worden“.
Die meisten Vorgesichte freilich können ihres Inhalts wegen nur ganz enge Kreise interessieren, und auch dadurch erklärt sich die manchem befremdliche Thatsache, daß trotz ihrer früheren Häufigkeit[6] verhältnismäßig nur so wenig Fälle veröffentlicht sind. Wer jedoch einigermaßen mit dem Volke gelebt und sein Zutrauen gewonnen hat, vermag selbst heute noch neues einschlägiges Material in Fülle beizubringen, wie dies erst kürzlich wieder der Bibliothekar des Bergischen Geschichtsvereins[7] bewiesen. Nach seiner mustergültigen Sammlung sah u. a. ein Mann im Dönberg den noch kerngesunden zehnjährigen Sohn seines Schwagers, dem er auch den Verlust eines zweiten Kindes ankündigte, auf dem Schoof (Totenbrett) in einem Gange stehen;[8] ein Schäfer in Nordrath sah des Abends einen Leichenzug über ein Feld[9], ein Bauer aus Kürten über einen schmalen Steg über die Sülz[10] ziehen; ein Kuhhirt auf einem Gehöft bei Wülfrath zur Mittagszeit den Pferdeknecht zu Grabe tragen;[11] ein Schäfer bei Böckum unweit Großenbaum um Mitternacht eine Leiche aus dem Fenster ins Freie schaffen;[12] eine Frau auf dem Gehöft Eschen (Gem. Mettmann) nachmittags einen Mann, dann ein Pferd, einen Leichenwagen und zuletzt viele Leidtragende vom Herbecker Wald her in die Chaussee einbiegen;[13] ein Mann kurz vor Mitternacht zwischen Herkenrath und Hof Büchel den Vater eines Bekannten nebst dem Geistlichen und Gefolge zu einer Beerdigung aus dem Hause treten[14] – und alles sei buchstäblich eingetroffen, wie es die Seher vorhergesagt.
Schon im Jahre 1668[15] trieb in Andernach zur Zeit einer pestartigen Krankheit der Geisterseher Cornelius Schnegell sein Unwesen, indem er gegen das Verbot des Magistrats angebliche Geistererscheinungen in Umlauf setzte und dadurch Trauer und Schrecken über manche Familie brachte. Von erster Kindheit an – erzählte er – habe ich Geister geschaut, und in der letzten Matthiasnacht sind mir plötzlich die Augen derart erleuchtet, daß ich des Nachts ebenso klar sehe, wie bei Tage. Namentlich in den Prozessionen, die zur Abwendung der Pest gehalten werden, sehe ich im voraus das Schicksal meiner Mitbürger: die ich fallen und nicht wieder aufstehen sehe, müssen sterben; solche, welche nach dem Falle sich wieder erheben, werden zwar krank, sterben aber nicht; endlich diejenigen, welche bloß straucheln, werden nur von einem leichten Anfall getroffen. Ich sehe die Geister in weißen und schwarzen Kleidern und halte dafür, daß jene selig, diese verdammt werden. Wenn sie erscheinen, verbleibe ich bisweilen im Bette, häufig aber muß ich aufstehen und sie bis zur Thür begleiten. Diese Erklärung setzte den Rat, der selbst überall Spuk und Zauberei witterte, in nicht geringe Verlegenheit, obschon bekannt war, daß der Geisterseher mitunter freilich in seinen Vorhersagungen die Wahrheit getroffen, öfter aber „schändlich sich vertretten und seiner Zungen Zoll verfahren“ hatte. Man wandte sich deshalb um Auskunft an die gelehrten Franziskaner in Köln und legte ihnen die Frage vor, ob dergleichen Erscheinungen begründet und glaubwürdig seien oder nicht. Daß es kein bloßes Spiegelgefecht und keine Narrheit ist, fügt der Rat seiner Anfrage bei, kann man daraus abnehmen, daß oft in Kirchen, adligen und anderen Häusern Gespenster gehört oder gesehen werden und bald darauf Leichen folgen. Diese Erscheinungen haben auch solche, denen man nichts Böses nachsagen kann, ja die Heiligen haben solche absonderlich oft gehabt. Es ist ferner bekannt, daß in einigen Klöstern Patres eine Zeitlang vor ihrem Tode im Chor ohne Haupt erschienen sind. Dazu ist zu beachten, daß gemeldeter Cornelius von den Geistern genötigt wird, die Visionen bekannt zu machen und daß die Offenbarungen vielen zum besten gereichen, da diejenigen, welche noch nicht sterben werden, unnötige Arzneien sparen, solche dagegen, die bald sterben müssen, desto besser auf den Tod sich vorbereiten können. In dem von P. Kaspar German verfaßten und den P. P. Bernardin Vetweis, Bonaventura Reul und Johannes Huart approbierten Antwortschreiben vom 7. Nov. 1668 werden die von Schnegell angegebenen Erscheinungen unter Hinweis auf die Lehre des hl. Thomas von Aquin als unerlaubte, abergläubische Divinationen oder Teufelsbetrug bezeichnet und die Auslassungen des Rates richtig gestellt bezw. widerlegt. Nach Empfang dieses Schreibens wurde Schnegell alsbald verhaftet und der Kurfürst Maximilian Heinrich um Angabe weiterer Verhaltungsmaßregeln gebeten. Das vom 30. November datierte Schreiben desselben schließt: „Zwar ist kein Zweifel daran, daß bei dergleichen Wesen der böse Feind sein Spiel treibt und gemeiniglich gefährliches Einverständnis mit demselben darunter verborgen ist. Weil gleichwohl wider besagten Cornelius keine andern Anzeichen von Zauberei oder einem Vertrag mit dem Teufel vorgebracht sind, so könnt Ihr zwar für dieses Mal denselben noch aus der Haft entlassen, habt ihm jedoch ernstlich einzubinden, sich solcher Vorhersagungen bei Strafe der Fustigation und Verweisung des Landes öffentlich und im Geheimen zu enthalten.“
In der Vaterstadt eines Rheinländers[16] lebte zu Anfang dieses Jahrhunderts ein unbemittelter Tagelöhner, den man, weil er für die Metzger die gekauften Kälber herbeiholte, „Kälber-Gerhard“, seiner Gesichte halber aber meist „Geisterseher“ nannte. Gewöhnlich um Mitternacht, doch zuweilen auch bei Tage, erblickte er die Gestalt derjenigen Person, die binnen weniger Tage sterben sollte, an derjenigen Stelle, wo sie den Geist aufgab, bald in ihren gewöhnlichen Kleidern, bald im Leichengewand, bald sitzend, bald liegend, und es trieb ihn dann mit Gewalt in die Wohnung, wo die betreffende Person wohnte, oder auf die Straße, wo der Leichenzug vorüberkam und er alle Leidtragenden genau erkannte. Nur einigemal hat er infolge übergroßer Müdigkeit dem Triebe, dem Gesicht zu folgen, gewaltsam widerstanden und sein Bett nicht verlassen; da aber – so erzählte er – sei ihm zur Strafe seines Ungehorsams der „Geist“ reitend auf die Schultern gesprungen und habe ihn durch Straßen und Felder so peinigend umhergetrieben, daß er in kaltem Schweiße gebadet und vor Erschöpfung krank nach Hause gekommen sei. Anfangs machte er aus der leidigen Gabe, die er dem Umstande zuschrieb, daß er in der St. Andreas-Nacht genau um 12 Uhr geboren sei, kein Hehl und offenbarte arglos, wen er des Nachts gesehen; da aber die von ihm genannten Personen stets bald darauf verstarben, bemächtigte sich der Einwohner eine solche Angst, daß sie ihm möglichst aus dem Wege gingen und er ihre Häuser schließlich selbst am hellen Tage und in Geschäften nicht ohne Furcht vor Prügeln betreten durfte.
Zu Opladen[17] sah vor Jahren an einem Sommermorgen ein junger Mann in Gedanken zum Fenster hinaus. Bald füllte sich trotz der frühen Stunde die Straße mit Menschen, und er gewahrte ein Trauergeleite, das still und schweigsam einem Sarg zum Friedhof folgte. Hinter vielen bekannten Ortsbürgern bemerkte er als letzten einen verabschiedeten Hauptmann in hellgrünem Kleide, der mehrmals ausglitt, als ob er nicht ganz nüchtern sei. Dasselbe glaubte man von ihm, als er sich nach dem Todesfall erkundigte, und er hatte die seltsame Erscheinung bereits vergessen, als im Winter die nämlichen Gestalten, die er damals gesehen, hinter der Leiche eines seiner Verwandten an seinem Fenster vorüberzogen, hinterdrein der Hauptmann im hellgrünen Rocke, wiederholt ausgleitend auf dem mit Glatteis überzogenen Boden.
Im Siegthale[18] sollen die in der Matthiasnacht Geborenen im voraus die Geister aller derjenigen sehen, die der Tod in dem betreffenden Kirchspiele abberuft, und sie um Mitternacht auf den Kirchhof tragen müssen. Dieselbe Fähigkeit schrieb man in Meiderich[19] dem Maurer R. zu, der, gleichfalls zur Mitternachtsstunde, drei Tage vor jedem Todesfall dem Leichenwagen das Hofthor zu öffnen hatte.
Ein sehr bekannter Vorschauer war der Seilermeister Peter Schlinkert aus Meschede im Herzogtum Westfalen, das bis 1803 unter kölnischer Herrschaft stand. Da ich über ihn und seine Vorgeschichten bereits an anderem Orte[20] ausführlich berichtet, möge hier nur sein erstes Gesicht, das seinem Landesherrn das Leben rettete, wiederholt werden. Schlinkert, der nach dem Ueberfall von Hochkirch (1758), an dem er als Serbelloni-Kürassier teilgenommen, den Truppen des Kurfürsten Clemens August von Köln[21] eingereiht war, trat eines Tages, als sich der Fürst zu einer Jagdpartie[22] begeben wollte, festen Blickes vor diesen hin und sagte: „Euer Durchlaucht dürfen nun und nimmermehr fahren, weil ein Schuß durch den Wagen geschehen wird, der auf Hochdieselben gemünzt ist.“ Der Kurfürst stutzte und ließ den kecken Warner vorläufig festnehmen, bestieg aber ein anderes Fuhrwerk. Kaum war nun der erste, ursprünglich für den Fürsten bestimmte Wagen eine Stunde Weges fortgerollt, als der ominöse Schuß wirklich fiel und ohne jemanden zu verletzen, durch das Verdeck des Gefährtes drang. Selbstredend wurde Schlinkert sofort aus der Haft befreit und ihm zugleich mit der erbetenen Entlassung aus dem Militärdienste noch eine lebenslängliche Pension von jährlich 25 Thalern gewährt.