[1] Seit Abschluß des Aufsatzes haben sich die Verhältnisse
wesentlich ungünstiger entwickelt. Der Guldenkurs steht
im Dezember 1921 nahe an 7000, der Umlauf an Geldzeichen
hat die hundertste Milliarde längst hinter sich
gelassen!
Das ist die Sachlage, der sich der Fiskus gegenübersah. Sie erforderte Finanzreformen allergrößten Stiles. Wir befinden uns seit Kriegsende zwar fortwährend in den Reformen, aber deutlich heben sich zwei gewaltige Reformperioden heraus: die grundlegende, heute abgeschlossene Reform von 1919 bis 1920, und die zweite Reformetappe, deren Vorbereitung und Anfänge eben sichtbar werden. Was bedeutet die Reform von 1919/20? Sie schafft einen fiskalischen Unitarismus, der in seinen politischen Folgen gemildert wird durch Artikel 8 der Reichsverfassung; dieser verpflichtet das Reich, auf die Lebensfähigkeit der Länder Rücksicht zu nehmen. Sie schafft eine einheitliche Reichssteuerverwaltung, sie gibt einheitliche Richtlinien der Steuerveranlagung und -erhebung, deren Zweck es ist, die "Steuerinseln" zu beseitigen und dadurch dem Grundsatz der steuerlichen Gerechtigkeit zu dienen. Sie gibt dem Reiche das Gesamtsystem der ertragreichen und anpassungsfähigen direkten Steuern. Sie läßt den Ländern und Gemeinden einige Ertragssteuern und beteiligt sie im übrigen mit bestimmten Anteilen am Ertrag der Reichseinkommensteuer, der Reichserbschaftssteuer, der Umsatzsteuer, der Körperschaftssteuer und der Grunderwerbssteuer. Entsprechend diesem Eingriff des Reiches in alte Steuerrechte von Ländern und Gemeinden entlastete es die Länder und Gemeinden durch Übernahme beträchtlicher Schuldverpflichtungen auf sich selbst. Es gehört zu den wesentlichen Verdiensten dieser Reformperiode, daß das alte Bismarcksche Projekt der Reichseisenbahnen nun verwirklicht wurde.
Man mag zu den Einzelheiten dieser Reform stehen wie man will: das ganze Reformwerk ist eine ungeheuere Leistung, deren volle Segnung erst erkennbar wird, wenn unsere Wirtschaftslage sich einigermaßen erleichtert. Dr. Respondek stellt sie in seinem Buche "Die Reichsfinanzen auf Grund der Reform von 1920" sogar in Parallele zu der Stein-Hardenbergschen Reform. Ob diese Parallele treffend ist, muß die Zukunft zeigen.
Versenken wir uns einen Augenblick in die Haushaltsrechnung des Jahres 1920! Der "Ist-Etat" des Reiches zeigte beim Abschluß des Rechnungsjahres (31. März 1921) folgendes Bild: Die Reichseinnahmen aus Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen bezifferten sich auf 27,7 Milliarden. Die Ausgaben, betrugen netto 73,7 Milliarden. Dazu treten an Schuldzinsen des Reiches 10,4 Milliarden, an Zuschüssen des Reiches in den Betriebsverwaltungen (Reichseisenbahn, Reichspost), 18,2 Milliarden. Mithin Totalausgabe 102,6 Milliarden. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, 74,9 Milliarden, mußte demnach auf neue Schulden genommen werden. Die schwebende Schuld wuchs auf 184,127 Milliarden an. Der Voranschlag für 1921 zeigt folgende Ziffern: Einnahmen 46,9 Milliarden, einmalige Ausgaben 1,368 Milliarden, fortdauernde Ausgaben 45,579 Milliarden. Dazu kam ein Nachtragsetat von 1,5 Milliarden. Es balanciert also der ordentliche Etat mit 48,459 Milliarden auf der Einnahme- und Ausgabeseite. Daneben außerordentliche Ausgaben: 59,68 Milliarden; von diesen ungedeckt und auf schwebende Schulden zu nehmen: 49,18 Milliarden. In dieser Summe von 59,68 Milliarden stecken nach Voranschlag rund 18,8 Milliarden Zuschüsse für Betriebsverwaltungen (Eisenbahn, Post). In den erwähnten Summen des ordentlichen Etats sind noch keine Aufwendungen für Reparationen eingeschlossen; ihre Gesamtsumme wurde bei der Beratung in der Kommission des Reichstages mit 53 Papiermilliarden jährlich veranschlagt. Ein schwankender Posten von hohem Belauf sind die Besatzungskosten; sie sind mit 8,5 Milliarden angesetzt. Alles in allem ist der heute errechenbare Fehlbetrag 110 Milliarden Mark. Der erschreckende Zug ist das Anwachsen der schwebenden Schuld. Das Reich kontrahiert sie in Gestalt von Schatzanweisungen, die an die Reichsbank begeben werden; diese schießt dem Reiche dafür Noten vor. Mit Noten bezahlt das Reich seine Verpflichtungen an Schuldzinsen, an Gehältern, Löhnen usw.; diese Noten kommen also als zusätzliche nominelle Kaufkraft in den Verkehr, nicht weil der Verkehr sie verlangt, sondern weil das Reich zahlen soll und ungenügende Einkünfte hat. So senken sie den Geldwert, steigern die Preise und Löhne, drücken die Valuta und führen alle die Risiken, Gefahren und Hemmungen des Wirtschaftslebens mit herauf, die sich an solche Währungszustände anzuschließen pflegen.
Diese Sachverhalte lassen eines ganz deutlich werden: die Notwendigkeit n e u e r R e f o r m e n. Das erste und ursprüngliche Problem ist dieses: Wie bringen wir laufende Einnahmen und laufende Ausgaben zur Deckung? Die weitere Frage ist: Wie bringen wir die Reparationssummen auf? Und die dritte Frage lautet: Wie stärken und stabilisieren wir unseren Geldwert? Wenn man diese Probleme an den oben entwickelten Zahlen mißt, spürt man Neigung, zu glauben, es bandele sich um die Quadratur des Zirkels. Breite Strömungen im Volke, und was viel mehr besagen will, ernste sachverständige Kreise glauben nicht an die Möglichkeit, diesen furchtbaren Anforderungen gerecht zu werden. Grundsätzlich ist zu sagen, daß alles v e r s u c h t werden muß, unseren Verpflichtungen nach außen und nach innen nachzukommen und die Reichsfinanzwirtschaft zu sanieren. Die Gefährlichkeit der Aufgabe versteht an folgendem Beispiel auch der Laie. Das Reich könnte hohe Milliardenausgaben sparen, wenn es die Lebensmittelzuschüsse beseitigte, wenn es die Zuschüsse zu den Betriebsverwaltungen aufhebt, wenn es höhere Kohlenpreise durch Erhöhung der Kohlensteuer veranlaßt. Aber was ist die Wirkung? In all diesen Fällen gewinnt das Reich auf der einen Seite als F i s k u s, was es als B e t r i e b s v e r w a l t u n g und als Lohn- und Gehaltszahler wiederum wenigstens zum großen Teile drauflegen muß. Das ist der Punkt, an welchem sich zeigt, daß mit den üblichen Mitteln der Steuererhöhung schlechterdings nicht mehr durchzukommen ist.
Mit dieser Erkenntnis sind die Voraussetzungen der zweiten großen Reformetappe gegeben. Ihre maßgebenden Gesichtspunkte sind, soweit sich das bisher beurteilen läßt, die folgenden: Zunächst Entlastung des Reiches von bestimmten Aufwendungen des außerordentlichen Haushaltes; dahin rechnen die Zuschüsse zur Verbilligung der Lebensmittel (8,6 Milliarden), zu den Betriebsverwaltungen (18,8 Milliarden), für den Bau von Bergmannswohnungen (1,5 Milliarden), eventuell für Erwerbslosenunterstützung (1,3 Milliarden). Weiterhin eine Reform der Einkommensteuer und die Veredelung des Notopfers in eine drei zu drei Jahren zu erhebende Vermögenszuwachssteuer; die Erhöhung einer Anzahl indirekter Abgaben und Zölle liegt auf der Linie alter steuerlicher Methoden. Neu ist der Gedanke, die Unterschiede zwischen Auslands- und Inlandspreisen durch ein Erhöhung der Kohlensteuer zu erfassen; neu — wenigstens für die deutsche Finazgeschichte — der Gedanke, das Reich durch eine Art Genußschein an den werbenden Sachwerten der Nation mit zu beteiligen.