Wer das bedenkt, sieht de notwendig zweiseitige Lösung des Sozialisierungsproblems. Die eine Lösung ist die wirkliche und wahrhaftige Überführung dazu geeigneter Betriebe in de öffentliche Hand oder in gemischtwirtschaftliche Betriebsform oder in Selbstverwaltungskörperschaften — alle drei unter Anteilnahme und Mitbestimmung der Arbeiter; beziehungsweise die Beteiligung der Arbeiter an den Erträgen der Unternehmung in der einen oder anderen Form — Kleinaktie, Gewinnbeteiligung, auch arbeitergenossenschaftliche Führung und Übernahme von Betrieben. Die andere Lösung des Sozialisierungsproblems ist unvermeidlich die: es muß die Stellung des Arbeiters im Wirtschaftsprozeß selbst geändert werden. Er muß Mitbestimmungsrecht in gewissem Rahmen haben; er muß mit dem Betriebe enger verwachsen, als es bisher der Fall war; er muß gegen die Konjunkturgefahren, gegen Betriebsunfälle, gegen Alter und Invalidität, gegen Ausbeutung geschützt werden. Die soziale und rechtliche Geltung der Arbeiterschaft muß auf ihr richtiges Maß gebracht werden. All das, damit er selbst lebendige Verantwortung für den Betrieb und Pflichtgefühl der Arbeit gegenüber aufbringen könne! Das ist nicht nur eine sozialpolitische Notwendigkeit, es ist vor allem ein wirtschaftspolitisches Erfordernis. Nur so wecken wir Verantwortung und Pflichtgefühl, nur so durchdringen wir die Wirtschaft bis in de kleinsten Zellen mit diesen Eigenschaften.

Ein gewichtiger Teil der Gesetzgebung hat sich seit der Revolution mit Reformen in dieser Richtung befaßt. Zunächst die Reichsverfassung selbst. Sie stellt die Arbeitskraft unter den besonderen Schutz des Reiches. Sie gewährleistet das freie Vereinigungsrecht für jedermann, für alle Berufe. Sie verspricht ein einheitliches Arbeitsrecht und einen entschlossenen Ausbau der Sozialpolitik. Sie nähert sich dem Gedanken des Rechtes auf Arbeit durch die Bestimmung, daß es jedem Deutschen ermöglicht werden solle, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben, und sichert für die Notfälle der Arbeitslosigkeit den Unterhalt zu. Sie bringt allerdings auch zum Ausdruck, daß jeder Deutsche die sittliche Pflicht habe, seine geistigen und körperlichen Kräfte für das Wohl der Gesamtheit einzusetzen. Konkreter werden die Bestimmungen der Verfassung hinsichtlich der Anerkennung der Gleichberechtigung von Arbeitern und Angestellten bei der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Ein Aufbau von Betriebsräten und Bezirksräten, sowie einige auf Gemeinwirtschaft zielende Bestimmungen sind verfassungsrechtlich festgelegt.

Diese verfassungsrechtlichen Ankündigungen haben teilweise bereits ihre Verwirklichung erlebt. Wir erwähnen in diesem Zusammenhange das neue Recht der Tarifverträge und der Schiedsgerichte, und vor allem das Betriebsrätegesetz.

Noch ehe die Reichsverfassung die Gedanken der Gemeinwirtschaft und die Richtlinien der sozialen Befriedung festlegte, hatten die Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zusammengefunden, um auf einer neuen Grundlage die kommenden Schwierigkeiten der Nachkriegszeit durch gemeinsame Vereinbarungen zu bewältigen. Schon im November 1918 erschien die sogenannte "Vereinbarung"; in ihr anerkennen die Vertreter der Arbeitgeberverbände die Gewerkschaften als berufene Vertretung der Arbeiterschaft, in ihr wird jede Beschränkung der Koalitionsfreiheit untersagt, und der Arbeitsfriede in Gestalt allgemeiner tarifvertraglicher Regelung, der Arbeitsausschüsse, der Schlichtungs- und Einigungsämter grundgelegt. Auf diese Vereinbarung erfolgte im Dezember 1918 die Errichtung der sogenannten Arbeitsgemeinschaften. Man hat diese Vereinbarung nicht mit Unrecht die Magna Charta der Arbeiterschaft im neuen Deutschland genannt. Sie verwirklicht gewerkschaftliche Forderungen, um die jahrzehntelang umsonst gekämpft worden ist. Sie führt Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammen zu paritätischer Entscheidung all der Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Wenn auch heute schon feststellbar ist, das [sic] längst nicht alle Blütenträume gereift sind, die an die Vereinbarung, die Arbeitsgemeinschaften und das Betriebsrätegesetz anschlossen, so ist doch der eingeschlagene Weg g r u n d s ä t z l i c h r i c h t i g und wird sicher nicht mehr aufgegeben werden für das zweifelhafte Linsenmus wilder Kampfauseinandersetzungen —, deren Last und Folgen würden auf beide Teile vernichtend zurückfallen. So können wir hoffen, nach Zeiten stärkster sozialer Konflikte und Spannungen allmählich alte Gegensätze abzubauen, den Weg zum sozialen Frieden zu finden. Was der Glanz der deutschen Macht, der Stolz auf das nach außen einige Vaterland und der Schimmer blendenden Reichtums nicht vermochten, das wird, so hoffen wir, als ein Werk der deutschen N o t zustande kommen: die Einigung Deutschlands nicht nur nach Verfassungsparagraphen, sondern aus der Einheitsgesinnung und aus dem Einheitswillen des ganzen Volkes heraus!

Wir brauchen brauchen diesen unbeirrbaren Einheitswillen, um als Volk und als Staat durch die trostlose Nacht des nationalen Unglücks hindurchzukommen. Wir sind nicht mehr Herren im Lande, weder staatsrechtlich — das einzige Souveränitätsrecht, das der Friedensvertrag uns gelassen hat, ist nach den Worten van Calcers das Recht, Krieg zu erklären; ein platonisches Recht für ein Volk, das man entwaffnet hat, und das nach allen Richtungen unter Kontrolle steht — noch wirtschaftlich. Durch ungeheuere Verpflichtungen sind wir zum Lohnarbeitervolk geworden; die Last der Reparationen, die Ausgeschöpftheit unseres Wohlstandes nötigen uns, die Betriebsmittel unserer Lohnarbeit sogar noch vom valutastarken Ausland uns erstellen zu lassen. Wir brauchen Aufbau- und Betriebskapitalien, unsere Kapitalbildungskraft ist minimal, und so droht uns die Gefahr, daß unsere Industriewerte vom ausländischen Kapital "überfremdet" werden. Milliardenbeträge an Mark, aufgenommen vom Ausland, strömen zurück; Milliardenbeträge an Schatzanweisungen, Obligationen und Industriewesen müssen ins Ausland verzinst werden. Der Dollar, das Pfund Sterling, der Gulden und der Frank bemächtigen sich unserer Industriewerte, unserer Häuser, unseres Grundbesitzes, unserer Vorräte. Das ist ebenso schmerzlich wie unabwendbar; wir brauchen das fremde Kapital. Es kommt darauf an, es nicht der Menge nach, sondern seinem Macht- und Verwaltungsanspruch nach zu begrenzen oder, wie Professor Schumacher das neuerdings ausdrückte, es zu "entgiften", den Strom dieser Kapitalien zu regulieren. Gewiß wäre es wünschenswert, wenn diese ausländischen Kapitalien die wenigst bedenkliche Anlage in Deutschland wählen würden, wenn sie dem G r u n d b e s i t z zuflössen. Aber das ist wenig wahrscheinlich. Die Anlage, die sie suchen, und in der die meisten Gewinne locken sind eben die Industriewerte; und unsere Regulierung dieser Kapitalzuwanderung ist damit beschränkt auf das Aushilfsmittel der Vorzugsaktie. Im übrigen stehen wir dem Prozeß so lange mit gebundenen Händen gegenüber, als die Reparationslast und die Steuern unsere Sparkraft lähmen.

Aufkauf unserer Werte durch das valutastarke Ausland — Abschöpfung unserer Arbeitserträge durch Steuern zu Zwecken der Reparation: das heißt wirklich das Licht an zwei Enden anzünden! Die Unhaltbarkeit dieser Sachlage anerkennen selbst führende Wirtschaftspolitiker aus dem Ententelager. Unter ihnen erwähnen wir Van der Lip und Keynes. Der Engländer Keynes, der in seinem bedeutungsvollen Buche über den Versailler Vertrag ein großes Maß an ruhiger Vernunft bewies, äußert sich in neuerlichen Aufsätzen in der "Industrie- und Handelszeitung" über die Fähigkeit Deutschlands, die ihm aufgelegten Lasten zu tragen. Er kommt zu einem negativen Ergebnis. Er sieht im Londoner Diktat eine provisorische Abmachung, die schon im nächsten Jahre ihre Unzulänglichkeit zeigen werde. "An einem bestimmten Zeitpunkt, der zwischen Februar und August 1922 liegt, muß Deutschland der unvermeidlichen Zahlungsunfähigkeit erliegen. Nur bis dahin reicht die Schonzeit, die gewährt wird." Diese Ansicht stützt Keynes auf eine Untersuchung der Handelsbilanz, des deutschen Staatshaushalts und des deutschen Volkseinkommens.

Diese Darlegungen, deren sachliche Richtigkeit nicht bestritten werden kann, die höchstens die eine Frage offen lassen, ob der von Keynes genannte Termin gerade der richtige ist, zeigen uns, in welch gefährlichem Fahrwasser das lecke Schiff der deutschen Wirtschaft schwimmt. Das Echo, das sie in England und Frankreich vielfach gefunden haben, beweist, wie machtvoll heute die Idee der Gewaltpolitik unter Abweisung aller Vernunftserwägungen und aller sittlichen Begriffe in den Köpfen der Sieger herrscht. Man sieht nur Goldmilliarden, die mit dem Rechte Shylocks erpreßt werden müssen; aber man sieht nicht die Abgründe, die vor ihnen liegen. Die geistige und sittliche Einheit Europas ist vor dem nationalen Machtrausch und vor der Habgier der heute, zumal in Frankreich, führenden Schichten ein Schrei in die Wüste. Gerechtigkeit in der Behandlung großer, wehrloser Völker ein leerer Paradespruch für Bankette, das Drapeau, mit dem Gewalttat und Eroberungsgier zugedeckt werden. Der Geist Richelieus ist wieder lebendig geworden, am Rhein und im Osten; nur ruft er heute keine Türken herbei, sondern Schwarze und Braune aus allen Himmelsstrichen und mobilisiert die slawische Welt gegen uns. Wir sind heute das ungedeckte Glacis des elementar gegen Europa vordringenden Slawentums. Dürfen wir hoffen, daß die unwiderlegliche Logik der Geschichte selbst die Einsichtslosigkeit beheben, den verbrecherischen Übermut dämpfen wird? Müssen die Trostlosigkeiten dauernder politischer Unruhen und chronischer wirtschaftlicher Verarmung erst die ganze Welt schütteln und erschüttern, ehe der Satz begriffen wird, daß kein Volk auf die Dauer davon leben kann, daß es das andere unter die Füße tritt und ausraubt! Wahrlich, wir haben unser gutes Gewissen wiederbekommen an all den Furchtbarkeiten und Greueln, die man uns seit dem Waffenstillstand zugefügt hat. Mit diesem guten Gewissen haben wir die neue Pflicht für das gequälte und leidende Europa übernommen, der Gerechtigkeit und der Ansicht breite Tore in uns und allen zu öffnen, die in Europa und in der Welt noch guten Willens sind. Das sei im Dunkel der gegenwärtigen Stunde unser Trost, daß wir nie zu so großer Mission geläutert und berufen waren, wie wir heute sind!