Die Plaidoyers begannen.

Der Staatsanwalt führte aus:

Der Angeklagte sei in einer verzweifelten Vermögenslage gewesen. Er habe am Johannitermin die Zinsen nicht zahlen können und am Michaelitermin auch nicht. Dazu sei eine Wechselschuld gekommen, die er nicht habe tilgen können. Am Nachmittag des Brandtages nun sei durch die Erzählung des Bauern Riedel die Phantasie Raschdorfs angeregt worden; er habe in einem Brande einen günstigen Ausweg erkannt und diesem Gedanken auch durch außerordentlich belastende Worte Ausdruck verliehen. Sein Hirn sei durch reichlich genossenen Alkohol weiter erhitzt worden, und so sei der Vertreter der Anklage der vollen Überzeugung, der Angeklagte habe das Feuer in der Scheune angelegt, sei darauf in den Pferdestall gegangen, wo er durch ganz unmotiviertes Herumschimpfen sich habe gleichgültig und unverdächtig stellen wollen, und habe sich dann nach der Wohnstube begeben. Im Rausch hätte er es dann nicht verhindern können, zu lachen, als die Magd das Feuer meldete. Welcher Bauer lache wohl, wenn ihm Feuer in seinem Gehöft gemeldet würde? Die Tatsache, daß sich die Vermögenslage des Angeklagten durch den Brand verschlechtert habe, könne entlastend nicht ins Gewicht fallen. Raschdorf habe einen vorläufigen Aufschub, eine Wendung der Dinge gewünscht; die Aussicht, viel bares Geld in die Hand zu bekommen, habe ihn verlockt. Verdächtig erscheine dem Staatsanwalt auch die Aussage des Heinrich Raschdorf. Welches Kind klage sich selbst eines so furchtbaren Verbrechens an, wenn es nicht dazu angeregt, geradezu verführt worden sei? Ein Kind habe Angst vor dem Gericht; es suche sich eher reinzuwaschen als sich zu belasten. Dieser Knabe Heinrich Raschdorf habe entlastend wirken wollen, aber das Gegenteil sei eingetreten. Es sei eine verunglückte Komödie gewesen. Auch den anderen Zwischenfall wolle der Staatsanwalt nicht unerwähnt lassen. Vom Zuhörerraum sei Partei genommen worden für den Angeklagten, und der Hauptbelastungszeuge Schräger sei beleidigt und geradezu selbst beschuldigt worden. Gerade dieser Zeuge sei aber durchaus glaubwürdig. Durch den Brand sei sein eigenes Gehöft, das ganz in der Nachbarschaft liege, höchst gefährdet gewesen; dazu komme, daß Schräger den ganzen Nachmittag in Gesellschaft seiner Gäste in der Wirtsstube gewesen sei bis zum Ausbruch des Brandes. Und dieser Mann, der den Angeklagten von Jugend auf kenne, der sein Freund sei und ihm dutzendmal aus finanziellen Notlagen geholfen habe, der nun bei Verurteilung des Angeklagten und dem daraus resultierenden finanziellen Zusammenbruch wahrscheinlich sein Geld verliere, sei unter dem Druck des Eides doch nicht fähig gewesen, auszusagen, daß er seinem Freund, Nachbar und Schuldner die Tat nicht zutraue. Er, der Staatsanwalt, bitte die Herren Geschworenen, das Schuldig auszusprechen, damit die Bestrafung des Verbrechers erfolge.

Ein Schrei. Heinrich Raschdorf lag mit weit ausgestreckten Armen im Gerichtssaal, mit dem Gesicht auf der Erde.

Der Schaffer hob ihn auf und trug ihn behutsam aus dem Saale. Ihm folgte Frau Anna.

So war Hermann Raschdorf allein. Weder Frau noch Kind hörten die Rede des Verteidigers. Die Ausführungen dieses Mannes bestanden in der Hauptsache darin, daß Hermann Raschdorf, der ein gewisses Maß von Bildung besitze, nie und nimmer ein so plump angelegtes Verbrechen begangen haben könne. Er würde sich, selbst im Rausche, gehütet haben, kurz nachdem er die unvorsichtigen Worte gesprochen, eine Tat zu begehen, deren er mit großer Wahrscheinlichkeit verdächtigt werden mußte. Dazu komme, daß Raschdorf durch den Brand seine Vermögenslage verschlechtert sehe. Er, Verteidiger, sei der Ansicht, daß das Feuer schon angelegt gewesen sei, als Raschdorf noch in der Schenke saß. Um seinen psychologischen Tiefblick könne der Verteidiger den Herrn Staatsanwalt nicht beneiden. Es komme sehr wohl vor, daß ein Mensch, dem ein furchtbares Unglück gemeldet würde, jäh auflache, das sei ein viel intensiverer Ausdruck des Jammers als Tränen; denn so, wie es Freudentränen gibt, so gibt es ein Lachen der Verzweiflung, und das sei bei Hermann Raschdorf wohl vorauszusetzen gewesen, der kurz vor der Meldung des Feuers seinem Sohne Mitteilung von dem drohenden Bankrott gemacht und sich in schwerer Gemütsbewegung befunden habe. Noch mehr tue es aber dem Verteidiger leid, daß der Herr Staatsanwalt die Kindesliebe des kleinen Heinrich Raschdorf, die hier so echt und ergreifend in Erscheinung getreten sei, eine verunglückte Komödie genannt habe. So geschickt spiele auch der befähigtste Knabe nicht Komödie, daß er ohnmächtig zusammenbricht, wenn er von schwerer Strafe hört, zu der er den geliebten Vater schon verurteilt glaubte. Sehr wohl komme es aber vor, daß ein Kind in der Angst seines Herzens sich fälschlich selber anklage, um ein geliebtes Wesen zu retten. Der Idealismus liege eben einer Kindesnatur näher als einem Staatsanwalt. »Meine Herren Geschworenen! Ich erwarte von Ihrem Gerechtigkeitsgefühl aufs bestimmteste, daß Sie diesen Mann nicht ins Zuchthaus schicken werden auf einen bloßen Verdacht hin, dessen Beweis in keiner Weise gelungen ist; daß Sie einem so heldenmütigen Knaben nicht den Vater, einer so kranken Frau nicht den Mann, einem so verwüsteten Besitztum nicht den Retter nehmen werden. Im ganzen aber appelliere ich nicht an Ihr Mitleid, sondern an Ihre Gerechtigkeit und erwarte den Freispruch.«

Die Geschworenen zogen sich zurück. Die Wintersonne schien strahlend in den kahlen Gerichtsraum, Schellengeläute ertönte von draußen, und das Lachen lustiger Menschen schallte von der Straße.

Und hier saß ein Mann, dessen Schicksal in den Händen schwacher Menschen lag.

In der Ferne schlug eine dumpfe Glocke dreimal.

»Drei! Paß auf, a kriegt drei Jahre,« flüsterte erregt die abergläubische Glasen im Zuhörerraum.