Sie als Geschäftsmann werden hieraus aber die große Gefahr erkennen, die den Arbeitgeber als Vergeltung für schlechte Bezahlung der Angestellten verfolgt. Nur mit besonderer Erlaubnis hätte der Kellner die erwähnten Kleinigkeiten verabreichen dürfen, selbst wenn er gesehen hätte, daß durch die Verweigerung derselben sein Trinkgeld in Gefahr geraten wäre. – Denken Sie sich zum Beispiel einen Fall, wo der gute Ruf des Hauses auf dem Spiele steht. Der gewissenhafte, achtbare Angestellte, der sich und das Haus respektiert, wird stets sofort das Interesse desselben im Auge haben, sollte diese Haltung selbst mit eigenen finanziellen Verlusten verbunden sein. – Aber wieviel Angestellte tun dies wirklich, wenn das Haus sie schlecht bezahlt!? Der Glanz des Geldes lockt mächtig. Das Geld ist schwer. Es zieht – zieht – hinab. Geld hat noch keinen Menschen emporgehoben. – Ich glaube, daß ein Kellner, wenn er seinen Gast kennt und seines Trinkgeldes sicher ist, eher die Interessen des Gastes als die seines Arbeitgebers wahren wird. In einem solchen Falle wird er mir zum Beispiel niemals etwas anempfehlen, was für das Haus besonders gewinnbringend ist und das die Küche gerne absetzen möchte. Er wird, wenn ich ihm das Arrangement für eine Mahlzeit überlasse, nie die Rechnung unnötigerweise in die Höhe schrauben, selbst wenn er vollständige Freiheit darüber hat. Er wird nicht zuviel bestellen, sondern das richtige Quantum ausrechnen. Er wird mein Geld sparen. Er wird mir dringend raten, daß ich dies oder jenes nicht zum Diner nötig haben werde, wenn ich das und das bestelle, obgleich ich vielleicht beide Dinge wünsche. Ein anderer Verkäufer freut sich nur zu sehr, wenn er dem Kunden möglichst viel aufhängen kann, ob dieser nun der Sachen bedarf oder nicht. Wenn der Kellner weiß, daß der Gast die Rechnung begleichen wird, ohne sie anzuschauen – was ja vielfach üblich ist und zum guten Ton gehört – so wird er dieselbe aufs gewissenhafteste für den Gast prüfen, ob sich nicht vielleicht ein Irrtum zum Nachteil seines Gastes eingeschlichen hat. In gewissen Fällen, wo das Recht und der Anspruch des Gastes auf gewisse Vorteile in Frage kommt, wird der Kellner immer im Interesse des Gastes handeln, selbst wenn das Haus darunter Schaden leiden sollte. Sie sehen hieraus, wie zwiefach die Stellung des Kellners im Hotelgeschäfte, wie ungeschäftlich sein Verhältnis zum Arbeitgeber ist und wie gefahrvoll für ihn seine Handlungen sind, die von zwei Seiten gleich streng abgeurteilt werden.

Es gibt Kellner, die die Gäste, und Gäste, die die Kellner betrügen. Der Wirt steht ziemlich teilnahmslos in der Mitte. Warum? – Weil er kein Geschäftsmann ist! – Wer von den beiden Betrügern am meisten auf Raub ausgeht, ist von uns schwer genau zu bestimmen. Der Mann jedoch, der sein Leben lang in der Gasthofsindustrie gestanden hat, wird, wenn Sie ihn darüber befragen, sofort sagen, daß berufsmäßige Schwindler weitaus mehr unter seinen Gästen als unter den Kellnern vorkommen. Wenn dennoch augenscheinlich das Gegenteil der Fall ist, so muß man in Betracht ziehen, daß die Evidenz unter den obwaltenden Verhältnissen täuscht und gegen den Kellner spricht. Nur statistische Ziffern könnten darüber Aufschluß geben. Diese zu erhalten ist aber ganz unmöglich. Wenn ich behaupte, daß der Wirt solchen Fällen ziemlich teilnahmslos gegenübersteht, so meine ich natürlich damit, daß er sich gegen die berufsmäßigen und Gelegenheitsschwindler unter seinen Gästen so viel wie möglich schützt, indem er den Angestellten für die unsauberen Handlungen solcher Leute verantwortlich macht. Das ist Politik, aber kein ehrliches Geschäftsverfahren. Wenn ein vornehmer Gast spurlos verschwindet und eine unbezahlte Rechnung hinterläßt, so fühlt sich gewöhnlich nicht der Wirt geprellt, sondern er hält seinen Angestellten für den Geschädigten. Er hat nicht den Mut oder den Willen, derartige geschäftliche Verluste zu tragen, eben weil er kein Geschäftsmann ist. – Er befindet sich oft auch tatsächlich in einem Dilemma. Wer kann zum Beispiel wissen, ob der Gast nicht seine Rechnung irrtümlicherweise einem anderen Kellner bezahlt hat?! – Die Variation solcher Fälle ist ebenso groß, wie die Gäste verschieden sind. Darum muß der arme Kellner beständig auf der Lauer sein. Wer aber kann verhüten, daß ein Gast den Augenblick, wo der Kellner abwesend, in der Küche oder sonst wo beschäftigt ist, benützt, um stillschweigenden Abschied zu nehmen, oder daß er unter irgendeinem anderen Vorwand, auf irgendeine Weise verschwindet, ohne die Rechnung zu begleichen. – Wie der Kellner für die Unredlichkeit der Gäste des Hauses büßen muß, so wird er selbstverständlich auch für den Schaden, den er selber dem Hause durch Unglück, Unachtsamkeit und Vergeßlichkeit zufügt, verantwortlich gehalten. Bei den verderblichen Waren, dem feinen, leicht zerbrechlichen Material, das der Kellner in seinem Geschäfte handhabt, ist der Schadenersatz, den er leisten muß, oft sehr beträchtlich.

Was Wunder nun, wenn ein auf solche Weise bedrückter Angestellter zu allerhand unredlichen Mitteln greift, um sich an dem Hause und den Leuten zu rächen, die ein solches Defizit in seiner an für sich mageren Kasse verursacht haben! So wird manch ehrlicher Arbeiter durch die ungeschäftliche Führung des Hauses zur Unredlichkeit verführt oder doch wenigstens dazu aufgestachelt. Aber gegen die Unredlichkeit ihrer Angestellten haben sich die meisten Wirte – die großen wenigstens – gleichfalls wohlweislich geschützt. Es ist daher schwer für einen Kellner, selbst wenn er kaufmännisch gebildet ist, eines der modernen Hotelbuchführungs- und Kontrollsysteme zu hintergehen. Ja, man kann mit Gewißheit behaupten, daß dies völlig ausgeschlossen ist, wenn er sich nicht direkt mit noch mehreren anderen Kollegen und einigen Kontrolleuren selber in Verbindung setzt. Aber auch dies ist sehr gefährlich. Solche Schwindelcliquen leben nicht lange. Sehr bald zersplittert sie die Uneinigkeit über die Verteilung der Beute, oder die Detektive des Hotels nehmen schnell Interesse an den Schlichen und Wegen des Syndikats. Aus diesen Gründen kommen sehr wenig Unredlichkeiten unter den Angestellten des großen modernen Hotels vor. Das Dorado des schwindlerischen Kellners scheinen daher die Häuser zweiten und dritten Ranges zu sein, Geschäftchen, die gewöhnlich kaufmännisch noch schlecht organisiert sind, oder die modernen Massenbetriebe der großen Konzertsäle, Vergnügungslokale, Bierhallen, Volksgärten usw., wo das Schwatzen, Johlen, Lachen der anspruchslosen biederen Kundschaft und das entsetzliche Schmettern gigantischer Blasinstrumente die Ohren des bedauernswerten Wirtes erfüllen, so daß er gewöhnlich keine Zeit und kein Verständnis für den Wert einer genauen Kontrolle und Buchführung hat und sich schon zufrieden die Hände reibt, wenn seine Lokalitäten von summenden Mengen gefüllt sind. Die dort bedienenden Leute nennen sich freilich alle Kellner. – Aber was floriert nicht alles unter dem Namen »Literatur«? Was segelt heutzutage nicht alles unter dem stolzen Banner der Kunst? – Also von Begriffen und Namen wollen wir schweigen. – Doch, wie gesagt, in solchen Lokalen blüht das Geschäft des unsauberen Kellners, der nur darauf ausgeht, den Arbeitgeber sowohl wie die Gäste zu beschwindeln. Dieses Individuum wird sich niemals an größere Zahlen heranwagen. Er weiß zu gut, wie gefährlich es selbst hier in den schlecht geführten Häusern ist. Für ihn gelten daher nur Pfennige und Groschen. Aber diese fließen oft in so zahlreicher Menge auf schuftige Weise in seinen Sack, daß sie am Abend ein beträchtliches Sümmchen ausmachen. Kommt ein Schwindelfall zufällig ans Licht, so ist der Gegenstand gewöhnlich so winzig und unscheinbar und so geschickt maskiert, daß die meisten Gäste der Sache keine Beachtung schenken, und die ganze Affäre wird mit der Entschuldigung des »Kellners« wegen des »Irrtums« schnell vergeben und vergessen. Und es wird weitergeschlafen und weitergeschwindelt. Sollte einem Gaste in einem solchen Lokale irgend etwas, auch das Kleinste, an seiner Rechnung verdächtig erscheinen, so kann man ihm dringend raten, sein Bedenken auf diskrete Weise dem Inhaber allein und sonst niemandem anzuvertrauen. Sich an den »Oberkellner« oder an sonst irgendein Individuum, das da herumwimmelt und vielleicht etwas zu sagen hat, zu wenden, ist gewöhnlich zwecklos, wenn es nicht gar den ganzen Plan verdirbt, denn diese Angestellten sind oft mit ihren alten, vertrauten Untergebenen verwandt und verschwägert, stecken oft mit ihnen unter einer Decke und beziehen von dem illegitimen Erwerb einen »legitimen« Anteil.

Worin diese Schwindelmethoden oft bestehen? – Hm, das kann ich wirklich nicht sagen. Ich habe mich auch nie bemüht, die laffen, alten, aber immer noch bewährten Tricks näher ins Auge zu nehmen. – Wer nur ein wenig die Augen aufhält, bleibt vor ihnen immun. – Wenn nun aber tatsächlich einmal ein grober Verstoß gegen die allgemeine Ehrlichkeit oder ein Probestückchen der allgemeinen Unehrlichkeit an den Tag kommt, so ist es in den geschäftlich so miserabel geführten Häusern ganz natürlich und charakteristisch, daß sehr wenig oder gar nichts getan wird, um die Schuldigen zu verfolgen und unschädlich zu machen. – Wie könnte es anders sein! – Diese charakteristische Bummelei vieler Wirte ist einer der vielen Krebsschäden der ganzen Industrie. Diese Schlotterei duldet nicht nur das unehrliche Element bei sich, nein, sie fördert, sie unterstützt, sie mästet es sogar. Sie schädigt dadurch gleichzeitig auf ganz unberechenbare Weise das Ansehen der gut organisierten Häuser. Denn das große Publikum denkt nicht sehr weit und schert alles über einen Kamm. Wenn dem Durchschnittsgaste heute ein Halunke in der Maskerade eines Kellners entgegentritt, so hält er morgen und noch für lange Zeit hinaus alle ihm im Kellnerfracke entgegentretenden jungen Leute ausnahmslos für Halunken. Und er wird in diesem freundlichen Glauben vielleicht noch mehr und für alle Zeiten bestärkt werden, wenn ihm das erste Halunkengesicht immer und immer wieder entgegengrinst. Er muß ihm immer und immer wieder irgendwo begegnen, denn die famosen Geschäftsleute von Wirten haben den Halunken der Bequemlichkeit halber einfach an die Luft gesetzt, oder er ging aus freien Stücken, als der Boden zu heiß wurde, und taucht nun unbehindert wieder irgendwo an einem anderen Platze auf, wo er auf Kosten des denkfaulen Wirtes, der bequemen, ahnungslosen Gäste und des guten Rufes des ganzen Standes und unter dem Deckmantel des Kellnerfracks sein Unwesen wohlgemut weitertreiben kann, bis man ihn vielleicht dort entdeckt. So geht es fort mit Grazie bis ins Unendliche oder so lange, bis der betreffende »Kellner« von seinen Renten leben kann oder deftiger Hausbesitzer geworden ist.

Eine vollständige Statistik über die offizielle Bekanntschaft, die betrügerische Kellner mit den Richtern gemacht haben, wäre wirklich interessant. Diesen Ziffern aber müßte, damit sie gerecht seien, beigefügt werden, wo die ertappten »Kellner« beschäftigt waren. Das Sprichwort von dem Hängen der kleinen Diebe trifft auf die diebischen Kellner nicht zu. Ein stellenloser Vater dagegen, der um Weihnachten herum für seine verhungernde Familie einen warmen Laib Brot stiehlt, wird prompt eingebuchtet, damit die Familie total verhungern kann.

Sie sind etwas verwundert über das Interesse, welches ich am Kellnerleben nehme! Es erscheint Ihnen jedoch vielleicht größer, als es in Wirklichkeit ist. Was mich aber darin anzieht, ist hauptsächlich das menschliche Interesse, und für Sie, Herr Kommerzienrat, dürfte doch wohl das Geschäftliche in seinem Leben etwas anregend sein. Ich habe zwar einmal versucht, eine vollständige, sachliche, reine Statistik über die gerichtlich bestraften Kellner zu erlangen, aber ich erkannte es rechtzeitig als eine ungeheuere, vielleicht unmögliche Arbeit, deren ich mich nicht unterziehen kann. Man muß nämlich bedenken, daß die Gerichte wenig oder gar keinen Unterschied zwischen der Profession des Kellners machen können. Wenn es zum Beispiel zwischen Aufwärtern und Gästen gefährlicher Spelunken zu einer Keilerei kommt, so werden die Kombattanten jedenfalls als »Kellner« bezeichnet. Das sind natürlich keine Anhaltspunkte für den Charakter unseres freundlichen Ganymeds.

In einem Hause, wo ein gutes Geschäftssystem die Interessen desselben automatisch wahrt und Unregelmäßigkeiten stumm von sich fern hält, wäre somit das zweifelhafte Element unter den Kellnern auf die Ausbeutung des Publikums angewiesen, was aber gleichfalls aus vielen Gründen ausgeschlossen ist. Aber gerade in solchen erstklassigen Häusern, wo seitens der Angestellten keine Unehrlichkeiten vorkommen, weil der Charakter der Leute im allgemeinen zu gut ist und weil die Systeme alles unehrliche Element ersticken, dort gerade wird der Kellner oftmals das Opfer betrügerischer oder auch nur achtloser, vergeßlicher Gäste. Es ist daher ungerecht, in solchen Häusern den Kellner für derartige Unglücksfälle verantwortlich zu machen. Ein gutes Geschäftshaus sollte kulant und nachsichtig gegen seine guten Angestellten sein. Wo dies nicht geschieht, sollten die Organisationen der Angestellten gegen derartige Ungerechtigkeiten auf Rechtswegen vorgehen. Aber auch hier wird noch lange das alte, abgeleierte Lied vom Leide des Angestellten weitertönen. Das Haus aber verdirbt sich durch Kurzsichtigkeit seine besten Kräfte, nämlich den guten Willen und die Zufriedenheit der Angestellten. Lassen wir die menschliche Seite ganz außer acht, vom geschäftlichen Standpunkt allein schon ist dies absolut verwerflich und unklug. – Ah, Pardon, Herr Kommerzienrat, sagen Sie das nicht! Ein Angestellter weiß gute Behandlung zu würdigen! Wenn ihm diese zuteil wird, wird er dem Hause anhängen und mit Freude arbeiten. – Undankbare Elemente sind bald entdeckt und entfernt. Diese einfache Wahrheit scheinen die meisten unserer Industriellen nicht mehr zu kennen, weil sie hie und da schlechte Erfahrungen gemacht haben. –

Wir haben nun gesehen, daß der Wirt und der Kellner im allgemeinen schlechte Geschäftsleute sind, wenigstens in dem Sinne, nach den Prinzipien, die in der modernen Geschäftswelt gelten und Ausschlag geben. Wir wissen jedoch noch nicht recht, wo der Grund hierfür zu suchen ist. – Sind es die verschiedenen Schwierigkeiten, die der Beruf bietet? Gewöhnlich kann ein Kaufmann oder Fabrikant seine Waren oder Produkte jahrelang lagern, und wenn dieselben im guten Zustand abgeliefert werden, so kann man versichert sein, daß keine Reklamationen oder Scherereien nachfolgen. – Wie anders ist es hier im Hotel! Der Gastwirt und seine Angestellten – wenn sie ihren Beruf nur ein wenig lieben und uns nicht ganz gleichgültig gegenüberstehen – schweben tatsächlich beständig in der größten Angst um die Güte ihrer Waren, die vielleicht im tadellosen Zustande die Arbeitsräume verließen, um im nächsten Augenblick aus irgendeinem Grunde unbrauchbar zu werden, bevor sie den Gast, den Käufer erreichten. Eine Speise, die zum Beispiel nicht mehr ganz heiß ist, kann völlig wertlos werden, und der Käufer braucht sie nicht anzunehmen. – Ferner können auf alle mögliche Weisen Meinungsverschiedenheiten über die Güte der gelieferten Waren zwischen Käufer und Wirt entstehen, daß es geradezu unmöglich ist, festzustellen, wer bei einer solchen Frage im Recht ist. Die kompetenteste, gerechteste Kommission von Sachverständigen ist hier oft machtlos. Nehmen Sie nur einen Fall an, wo ein Gast eine Speise genossen hat und nachher behauptet, sie sei aus diesem oder jenem Grunde nicht zufriedenstellend gewesen – was sich tatsächlich auch oft erst nach dem Genuß kundgeben kann. Steht nicht der Wirt absolut hilflos da!? – In den meisten von solchen Fällen, die fast täglich vorkommen, muß dem Wirte das Wort des Käufers genügen, und er muß den Schaden tragen – ein Vorgehen, das jedem Geschäftssinn und Rechtlichkeitsgefühl direkt widerspricht. Viele Gäste wissen sehr die hilflose Lage des Wirtes auszunutzen. Böswillig bestellen sie eine Speise, verzehren die Hälfte und senden, nachdem sie ihren Hunger gestillt haben, die andere Hälfte als ungenießbar zurück. Launenhafte Menschen verlieren während der Wartezeit den Appetit und senden die ganze Bestellung, ohne sie anzurühren, zurück. Sie denken nicht an die direkten Verluste, die dem Wirte daraus erwachsen. Oft wissen die Gäste nicht, was sie bestellen, und die Enttäuschung ist groß, wenn der Kellner kommt. Und in den meisten Fällen nimmt der gefällige Wirt seine verderblichen Waren zurück. Es gibt noch tausend andere Gelegenheiten, wo der Wirt geschädigt wird. Immer und überall hat er das Nachsehen und trägt Ungerechtigkeiten, Grobheiten und Verluste mit möglichst liebenswürdiger Miene. Das ist vom geschäftlichen Standpunkt aus betrachtet einfach haarsträubend! – Jeder andere Kaufmann würde sich in solchen Fällen beim Gerichte Recht suchen. Ich zweifle sehr, ob wirklich ein Wirt jemals daran gedacht hat, sein Recht zu wahren. Es ist einfach unmöglich. Er kann nur solchen unerquicklichen Fällen vorbeugen, indem er die größtmögliche Sachkenntnis anwendet und das beste, gewissenhafteste Personal zur Seite hat.

Ich glaube jedoch nicht, daß die geschäftlichen Schwierigkeiten einen besonders nachteiligen Einfluß auf den Geschäftssinn des Wirtes und seiner Angestellten haben, ich meine, daß sie aus ihnen schlechte Geschäftsleute machen. Geschäftliche Schwierigkeiten machen gewöhnlich gute Geschäftsleute. Im Leben des Wirtes aber spricht ein viel ernsterer, schönerer Faktor mit. Da ist etwas Gutmütiges, Wohlwollendes mit dem Gewerbe des Gastwirtes verbunden, das keinem anderen Handel oder Gewerbe anhaftet. Mag der Wirt auch Bezahlung, oft gute Bezahlung für seine Tätigkeit verlangen, – das ist sein Geschäft, und er muß rechnen, um zu leben. – Der Grundzug seines Handelns und Wandelns aber bleibt Gutmütigkeit, und dieser drückt sich seinem Charakter in ganz prägnanter Weise auf. Es ist wirklich noch ein kleines Überbleibsel von dem schönen Geiste der alten Gastfreundschaft, das alle an der Gastwirtsindustrie beteiligten Menschen beseelt. Die Gäste verlangen, lieben dies nun einmal. Mithin gehört dieser Rest einer schönen, längst verschollenen Sitte wie ein altes Erbstück zur Familie der Wirte, oder richtiger zu ihrem Geschäfte. Und welch ein wunderbares Erbstück ist's! Freilich ist es geschäftsfeindlich! Leider! – Und wie sonderbar, wie paradox es klingt, daß derjenige Wirt, auf den dies so entsetzlich anti-kommerzielle Betriebskapital sich im reichsten Maße vererbte, in seinem Fache der beste Geschäftsmann ist! –

Wie aber kommen die dadurch entstehenden tausend und abertausenden kleinen Verluste wieder ein? – Das ganze Geheimnis liegt in dem wunderlichen Gerechtigkeitssinn des lieben Publikums. Der arme, biegsame Mann, der Engelsgeduld und Nachsicht mit den Unarten, Frechheiten und Egoismus des Publikums hat, ist sein Liebling, sein Herrgott. Alles strömt zu ihm hin, um an diesem Wunder von Milde und Geduld seine Schlechtigkeit zu probieren.