Also, was er dort von den Diakonen sagt: „Sie seien nicht zweizüngig!“ das gilt hier von den Diakonissen: „nicht Lästerinnen“; wie er dort sagt: „nicht Weinsäufer“, so hier: „nüchtern“, und was dort sonst noch näher ausgeführt wird, das faßt er hier zusammen in den Worten: „Treu in allen Dingen“. Wie er den Bischöfen und Diakonen verbietet, mehr als eine Frau zu haben, so gebietet er den Diakonissen, wie wir gesehen haben, Eines Mannes Weib zu sein. „Laß keine Witwe erwählet werden, sagt er, unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei Eines Mannes Weib, und die ein Zeugnis habe guter Werke, so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung gethan hat, so sie allem guten Werk nachgekommen ist. Der jungen Witwen aber entschlage dich.“

Wie sorgfältig der Apostel in der Schilderung und Instruktion der Diakonissen gewesen ist, kann man am besten beurteilen, wenn man die vorangehenden Vorschriften für Bischöfe und Diakonen damit vergleicht. Von dem „ein Zeugnis haben guter Werke“ oder von „gastfrei sein“ wird bei den Diakonen nichts erwähnt. Oder wenn er bei den Diakonissen beifügt: „so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen“ u. s. w., so findet man bei den Bischöfen und Diakonen von diesen Forderungen nichts. Zwar verlangt er von Bischöfen und Diakonen, daß sie „unsträflich“ seien. Von den Diakonissen aber verlangt er nicht bloß, daß sie untadelig seien, sondern auch, daß sie „allem guten Werk nachgekommen seien“. Sehr vorsichtig ist er auch in der Bestimmung ihrer Altersgrenze, damit ihr Ansehen in allen Stücken um so größer sei: „nicht unter sechzig Jahren“; nicht bloß vor ihrer Lebensführung, sondern auch vor ihrem hohen, an Erfahrungen reichen Alter sollte man Respekt haben. So hat auch der Herr wohl den Johannes am meisten geliebt und doch den Petrus, weil er älter war, über ihn und die anderen Jünger gesetzt. Denn jedermann erträgt leichter einen Älteren als Vorgesetzten, denn einen Jüngeren, und lieber gehorchen wir einem älteren Mann, welchen nicht bloß zufällige Lebensumstände, sondern die Natur und die Zeitverhältnisse über uns gestellt haben.

So sagt auch Hieronymus im ersten Buch seiner Schrift „Gegen Jovinianus“, indem er von der Bevorzugung des Petrus spricht: „Einer wird erwählt, damit ein Oberhaupt da sei und so der Anlaß zu einer Spaltung beseitigt werde. Aber warum ist nicht Johannes dazu erwählt worden? Jesus hat dem Alter den Vorzug gegeben. Petrus war der Ältere, und es sollte nicht der Jüngling, der fast noch ein Knabe war, Männern von vorgerückterem Alter vorgezogen werden. Der gute Meister, der seinen Jüngern jeden Anlaß zum Streit benehmen mußte, wäre ja sonst gewissermaßen selbst schuld gewesen, wenn man seinen Lieblingsjünger mit Mißgunst angesehen hätte.“

Von dieser Erwägung ließ sich auch jener Abt leiten, der, wie in dem „Leben der Altväter“ erzählt wird, dem jüngeren von zwei Brüdern, obwohl er früher in den Orden eingetreten war, die höhere Stelle verweigerte und sie dem älteren gab, aus dem einzigen Grunde, weil dieser vorgerückteren Alters war als jener. Er fürchtete, daß selbst der leibliche Bruder durch die Bevorzugung des Jüngeren sich verletzt fühlen möchte. Er erinnerte sich, daß auch die Apostel über die beiden Brüder aus ihrer Mitte unwillig wurden, die durch die Vermittlung ihrer Mutter von Christus eine Bevorzugung erlangen wollten, wobei obendrein noch der eine von den beiden, nämlich der obengenannte Johannes, jünger war, als die übrigen Apostel.

Aber nicht bloß bei der Einsetzung der Diakonissen verfuhr der Apostel mit der größten Sorgfalt, sondern er war überhaupt bestrebt, den Witwen, die ein gottgeweihtes Leben führen wollten, jeden Anlaß zu einer Versuchung aus dem Weg zu räumen. Denn seinen Worten: „Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind“ — fügt er sogleich bei: „So aber eine Witwe Kinder oder Neffen hat, solche laß zuvor lernen ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern gleiches vergelten“. Und einige Zeilen weiter unten heißt es: „So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorget, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide“.

Mit dieser Verordnung trägt der Apostel zugleich den Pflichten der Menschlichkeit und denen der Religion Rechnung. Er will verhüten, daß unter dem Vorwand der Frömmigkeit hilflose Kinder verlassen werden, und daß die Stimme des Blutes in einer Witwe das Mitleid für die Hilfsbedürftigen wecke, sie dadurch in ihrem frommen Vorsatz irre mache und rückwärts zu sehen nötige, ja, daß sie unter Umständen gar zum Verbrechen am Heiligtum verleitet werde und, um den Ihrigen etwas zuzuwenden, die Gemeinde betrüge. Daher erscheint durchaus notwendig sein Rat, daß solche, die noch mit häuslichen Sorgen zu thun haben, ehe sie mit ihrem Witwenstand wirklich Ernst machen und sich ganz in den Dienst Gottes stellen, vorher „ihren Eltern gleiches vergelten sollen“, d. h. daß sie ihren Kindern vorher die gleiche Fürsorge zu teil werden lassen, mit der sie einst selbst von ihren Eltern aufgezogen worden sind.

Um den Stand der Witwen zu vervollkommnen, verlangt er von ihnen, daß sie anhalten mit Gebet und Flehen Tag und Nacht. In der aufrichtigen Sorge um ihre Bedürfnisse sagt der Apostel: „So aber ein Gläubiger Witwen hat, der versorge dieselbigen und lasse die Gemeine nicht beschweret werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben“. Dies soll so viel heißen als: wenn irgendwo eine Witwe ist, welche solche Angehörige hat, die sie von ihrer Habe unterstützen können, so sollen diese für sie sorgen, damit für den Unterhalt der übrigen die Gemeindekasse ausreiche. Daraus geht deutlich hervor, daß diejenigen, welche sich weigern, ihre Witwen zu unterstützen, auf Grund apostolischer Autorität zu ihrer Verpflichtung angehalten werden sollen.

Aber nicht allein auf ihre äußeren Bedürfnisse, sondern auch auf ihre Ehre ist der Apostel bedacht, wenn er sagt: „Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind“. Solche waren gewiß jene Frauen, deren eine der Apostel selbst seine Mutter, deren andere der Evangelist Johannes seine Herrin nennt, aus Ehrfurcht vor ihrem heiligen Berufe. „Grüßet Rufum, schreibt Paulus an die Römer, den Auserwählten in dem Herrn, und seine und meine Mutter“ — und Johannes beginnt seinen zweiten Brief: „Der Älteste der auserwählten Herrin und ihren Kindern“. Er fügt auch weiter unten die Aufforderung bei, sie möge ihn lieben: „Und nun bitte ich dich, Herrin, daß wir uns untereinander lieben“.

Im Vertrauen auf dieses Vorbild hat auch Hieronymus in seinem Brief an die Jungfrau Eustochium, die sich demselben Lebensberuf gewidmet hatte, wie ihr, sich nicht geschämt, sie seine Herrin zu nennen; ja, er fügt noch sogleich hinzu, warum dies sogar seine Pflicht sei: „darum nenne ich Eustochium meine Herrin, weil ich die Verlobte meines Herrn also nennen muß“. Auch sagt er weiter unten in demselben Brief, indem er das Vorrecht dieses heiligen Berufes über alle Herrlichkeit irdischen Glückes stellt: „Ich will nicht haben, daß du viel mit Damen verkehrst und in den Häusern vornehmer Frauen aus und ein gehst; ich will nicht, daß du dasjenige häufig siehst, was du gering geachtet, um im jungfräulichen Stande zu bleiben. Mag die Schar ehrgeiziger Schmeichlerinnen sich um des Kaisers Gemahl drängen — solltest du darum deinem Manne sein Recht verkürzen? Du, Gottes Braut, wolltest dienstfertig zu eines Menschen Gattin eilen? Lerne in diesem Stück heiligen Stolz; wisse, daß du mehr bist denn jene“.

Derselbe Hieronymus schreibt an eine Jungfrau, die sich Gott geweiht hatte, über die himmlische Seligkeit und über das hohe Ansehen, das gottgeweihten Jungfrauen schon auf Erden zu teil werde, unter anderem folgendes: „Welche Seligkeit dem heiligen Stande der Jungfrauen im Himmel zu teil wird, das sehen wir nicht bloß aus den Zeugnissen der Heiligen Schrift, sondern auch aus dem Brauch der Kirche, welcher uns zeigt, daß die Jungfrauen, welche die geistliche Weihe empfangen, ein ganz besonderes Verdienst dadurch erwerben. Denn während von der großen Menge der Gläubigen alle die gleichen Gnadengaben empfangen und alle der gleichen Segnungen der Sakramente sich erfreuen, so haben jene etwas vor den übrigen voraus, denn aus der heiligen und unbefleckten Herde der Kirche werden sie zum Lohn für ihren heiligen Entschluß vom heiligen Geist auserlesen als besonders heilige und reine Opfer und werden als solche durch den höchsten Priester Gott vor seinem Altar dargebracht“. Und weiter heißt es: „Es besitzt also der jungfräuliche Stand etwas, das die andern nicht haben, da eine besondere Gnadengabe mit ihm verbunden ist und er sich auch, sozusagen, bei seiner Weihe eines besonderen Vorrechtes erfreut. Denn die Weihe der Jungfrauen darf ja — es sei denn bei drohender Todesgefahr — zu keiner andern Zeit vollzogen werden als an Epiphanias und an den Weißen Ostern, oder an den Feiertagen der Apostel. Auch dürfen die Jungfrauen selbst wie die Schleier, die ihr gottgeweihtes Haupt bedecken sollen, nur vom obersten Priester, d. h. vom Bischof geweiht werden“. Die Mönche dagegen, obwohl sie demselben Stande und dem bevorzugten Geschlecht angehören können, auch wenn sie rein geblieben sind wie Jungfrauen, an jedem beliebigen Tag vom Abt die Einsegnung für sich selbst und für ihr Gewand, d. h. für ihre Kutte, erhalten. Priester und niedere Kleriker können während der Quatemberfasten, Bischöfe an jedem Sonntag die Weihe erhalten. Die Weihe der Jungfrauen ist je köstlicher, je seltener und ist besonders hohen Fest- und Freudentagen vorbehalten. Ob ihrer wunderbaren Tugend freut sich die ganze Kirche mit, sowie der Psalmist prophetisch davon redet in den Worten: „Jungfrauen führet man zum Könige“, und weiter: „Man führet sie mit Freuden und Wonne und gehen in des Königs Palast“. Man glaubt auch, daß der Apostel und Evangelist Matthäus selber die Liturgie zu dieser Weihe niedergeschrieben oder im mündlichen Gebrauch gehabt habe; wenigstens lesen wir dies in seiner Leidensgeschichte, wo auch erzählt wird, der Apostel sei für die Weihe und die Heiligkeit des jungfräulichen Standes den Märtyrertod gestorben. Für Kleriker und Mönche aber haben uns die Apostel keine Weiheformel hinterlassen.