„Ist vielleicht gar das Musiciren verpönt?“ fragte der Schulmeister bissig.

„Keineswegs,“ antwortete der Amtmann, „doch zeigen wir Euch an, daß Ihr laut hohen Auftrags hiermit verhaftet seid!“

„Wer? Ich? Ich, der Schullehrer, verhaftet?! Mein Herr!“

Es gab eine Scene. Während sich im Städtchen Alles auf das Fest rüstete, wurde der Schulmeister in den Gemeinde-Arrest von Abelsberg gethan. Dort saß er eine Woche lang, saß in der Fastnacht, saß am Aschermittwoch.

Und als die Schule wieder beginnen sollte, wußte sich der Amtmann nicht zu helfen; er schrieb an den Gutsherrn in die Residenz:

„Wohledler, gestrenger und gnädigster Herr! Unterzeichnete Behörde untersteht sich unterthänigst anzufragen, was mit dem Schulmeister, an welchem der gnädigste Befehl vollzogen worden, weiters zu geschehen habe. In devotester Ehrerbietung das Amt Abelsberg.“

Der Gutsherr schrieb nach einiger Zeit zurück: „Was für ein Schulmeister und was für ein Befehl? Ich weiß nichts. Unterzeichnet

L. L. von S.“

Darauf schrieb das Amt in Abelsberg: „Hochgeborner, gnädigster Herr! In Anbetracht des Auftrages, welchen Hochdieselben zu dero feierlichem Geburtsfeste zu geben geruhten und welcher dahin lautete, den Schulmeister einzuschließen, rapportirt ein Gefertigtes dienstschuldigst, daß besagter Auftrag respectirt und ausgeführt worden ist und Delinquent sich bis dato in Gewahrsam befindet. In ehrfurchtsvollster Erniedrigung