Alles war gespannt und flüsterte, erging sich in Vermuthungen und Behauptungen, und man verfluchte den Mörder, noch ehe man ihn sah. Besonders die anwesenden Frauen urtheilten strenge. — „Die Geliebte zu ermorden!“ sagte Eine in lebhafter Entrüstung, „die eigene Geliebte! Entmenschteres kann es nicht mehr geben!“ Die so sprach, war dieselbe Frau, welche ich einige Abende früher im Schauspielhause bei „Romeo und Julie“ bitterlich schluchzen gesehen hatte.
Eine zweite Dame meinte: zu einer That, wie die von dem heutigen Angeklagten begangene, könne nur die reinste und glühendste Liebe fähig sein, die Vereinigung im Tode finden will, wenn solche im Leben vergeblich gesucht werde.
„Na, wir sind ja nicht im Theater,“ antwortete eine streng sittliche Nachbarin ärgerlich, „wo kämen wir hin auf der lieben Welt, wenn die Leut’ solche Ansichten hätten!“
Ich meinte schier dasselbe, enthielt mich aber jeder Aeußerung.
Endlich wurde der Angeklagte mit geschlossenen Händen von zwei bewaffneten Gerichtsdienern vorgeführt. Mir verging das Augenlicht.
Der Angeklagte war mein Sohn. — — —
Er war blaß, gedrückt, aber ruhig. Er hatte in einer kurzen Wendung sein Angesicht gegen den Zuschauerraum gerichtet; ein Blick seines mattleuchtenden Auges war auf mich gefallen. Ein leises Zucken — ich merkte es wohl — ging durch seine Gestalt; dann aber war er wieder gelassen und wendete sein Angesicht nicht mehr in die Richtung gegen mich. — Ich weiß heute noch nicht, wie es mir möglich war, mich zu sammeln. So sah ich mein Kind wieder. Doch, das konnte ja nicht der des schweren Verbrechens Angeklagte sein; der Mörder hieß anders. Oder hatte er den falschen Namen gewählt; um mich zu schonen? Wie sollte das nützen! In der Stadt — gleichwohl diese ziemlich weit von meinem Gute entfernt lag — war er ja doch nicht unbekannt. Die amtlichen Erhebungen waren rasch vollzogen worden und der Staatsanwalt nannte laut — daß mir der Grund des Herzens erbebte — den Namen Alfred Baumgartner: angeklagt des Mordes im Gasthause zum „Pelikan“ am Morgen des 18. Mai 18.. an einem zwanzigjährigen Mädchen, Namens Rosa Weching, durch einen Schuß verübt, nachdem er Letztere als seine Geliebte aus ihrem Elternhause zu Lehnbrück entführt hatte.
Meine Nebensitzenden, die mich kannten, wollten mich hinausführen, da mir unwohl sein müsse. Ich dankte und trocknete mir die Stirne mit dem kühlen Sacktuche. Und ich habe der Verhandlung beigewohnt. Es war das Schrecklichste in meinem Leben. Gewiß, die blutige That wurde doppelt gesühnt — an ihm, an mir.
Die Verhandlung verlief rasch; Alfred war in Allem geständig. Der Staatsanwalt trug ein „Schuldig zum Tode“ an. Mehrere der Geschwornen sah ich mit dem Kopfe nicken.
Der Angeklagte saß bewegungslos wie ein Steinbild auf der Bank. Der Richter fragte ihn, ob er etwas zu bemerken habe, oder ob er jegliche Verantwortung dem Vertheidiger überlassen wolle.