Über Max Seelader findet demnächst im Landesgerichte die Hauptverhandlung statt. Lieber Leser, solltest du dabei einer der Geschworenen sein – welches Urteil würdest du fällen?


Die Vierzehnte.

Am Freitag bin ich also nicht abgereist zum Karneval in die Stadt.

»Reise Samstag früh,« hatte meine Mutter vorgeschlagen, und so reiste ich Samstag früh. Ich bin nicht abergläubisch, aber wenn man bei Unglücksfällen nachdenkt: fast allemal sind Vorzeichen nachzuweisen, die mit den Ursachen in geheimnisvollem Zusammenhange stehen.

Ich reiste Samstag früh und war zu Mittag in der Stadt. Daß ich im Gedränge des Bahnhofes mit dem Rockknopf an der weißen Schnur eines pompe funèbre-Mannes hängen blieb, war mir für den Augenblick ärgerlich. Was hat dieser Mensch auf dem Bahnhofe zu tun? Ein Bahnhof ist keine Leichenhalle, außer, wenn mit dem Zuge ein Toter ankommt, was, wie ich später erfuhr, damals allerdings der Fall gewesen. Ich war mit einem Toten auf den Karneval gereist! Ich bin nicht abergläubisch, aber den Knopf trennte ich mir selbstverständlich sofort vom Tuche.

Im Hotel nahm ich zwei gassenseitige fein möblierte Zimmer; es ist zwar auf eine besondere Häuslichkeit nicht zu rechnen, wenn man Welt sehen will, aber wohnen will man doch auch. Man erhält Besuche, und selbst wenn's nur für den Friseur wäre – stets das Dekorum, sage ich, gegen jedermann das Dekorum.

In bezug auf Salonanzüge, die ich mir sofort verschaffen mußte, wies man mich in das große Kleidermagazin »zum Uhu«. Ein Ballkleidermagazin »zum Uhu!« Ich bitte Sie! Abergläubische Leute müßte das Schild schon in vorhinein zurückschrecken; ich ärgerte mich bloß über die Geschmacklosigkeit und wählte ein anderes Geschäft.