Und wir, die unten benannten Kurfuerst und Fuersten samt unsern Verwandten, gleich andern Kurfuersten, fuerstne und Staenden dazu erfordert: so haben wir uns darauf dermassen erhoben, dass wir sonder Ruhm mit den ersten hierher gekommen.

Und alsdann auch E. K. M. zu untertaenigster Folgtuung beruehrten E. K. M. Ausschreibens und demselben gemaess dieser Sache halben, den Glauben beruehrend, an Kurfuersten, Fuersten, und Staende insgemein gnaediglich, auch mit hoechstem Fleiss und erenstlich begehrt, dass ein jeglicher vermoege vorgemeldeten E. K. M. Ausschreibens sein Gutduenken, Opinion und Meinung derselben Irrungen, Zwiespalte und Missbraeuche halben usw. zu Deutsch und Latein in Schrift stellen und ueberantworten sollte; darauf dann nach genommenem Bedacht und gehaltenem Rat E. K. M. an vergangenem Mittwoch ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Teil das Unsere vermoege E. K. M. Vortrags in Deutsch und Latein auf heute, Freitag, uebergeben: hierum und E. K. M. zu untertaenigstem Gehorsam ueberreichen und uebergeben wir unserer Pfarrherren, Prediger und ihrer Lehren, auch unsers Glaubens Bekenntnks, was und welchergestalt sie aus Grund goettlicher Heiliger Schrift un insern Landen, Fuerstentuemern, Herrschaften, Staedten und Gebieten predigen, lehren, halten und Unterrlicht tun.

Und sind gegen E. K. M., unsern allegnaedigsten Herrn, wir in aller Untertaenigkeit erboetig, so die andern Kurfuersten, Fuersten und Staende dergleichen gezwiesachte schriftliche Uebergebung ihrer Meinung und Opinion in Latein und Deutsch jetzt auch tun werden, dass wir uns mit ihren Leibden und ihnen gern von von bequemen, gleich maessigen Wegen unterreden und derselben soviel der Gleichheit nach immer moeglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseitiges, als Parte, schriftliches Vorbringen und Gebrechen zwischenuns selbst in Liebe und Guetigkeit gehandelt und dieselben Zwiespalte zu einer einigen wahren Religion, wie wir alle unter einem Christo sind und streiten und Christum bekennen sollen, alles nach Laut ostgemeldeten E. K. M. Ausschreibens und nach goettlicher Wahrheit gefuehrt moegen werden. Als [wie] wir denn auch Gott den Allmaechtigen mit hoechster Demut anrufen und bitten wollen, seine goettliche Gnade dazu zu verliehen. Amen.

Wo aber bei unsern Herren, Freunden und besonders den Kurfuersten, Fuersten und Staenden des andern Teils die Handlung vermassen, wie E. K. M. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in Liebe und Guetigkeit bequeme Handlung nicht [*vermag ("bequeme Handlung unter uns selbst in iebe und Guetigkeit") nicht] versangen noch erspriesslich sein wollte, als doch an uns in keinem, das mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein kann oder mag, erwinden soll; wie E. K. M. auch gemeldete unsere Freunde, die Kurfuersten, Fuersten, Staende und ein jeder Liebhaber christlicher Religionen, dem diese Sachen vorkommen, aus nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen gnaediglich, um ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiseum ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfuersten, Fuersten und Staende Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg ersammelt gewesen, Gutduenken, das Generalkonzilium belangend, nachgedacht und solches anzusetzen auch fuer fruchtbar erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen E. K. M. und dem Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E. K. M. gewiss waere, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht geweigert: so waere E. K. M. gnaediges Erbeiten zu fordern und zu handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E. K. M. zum ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen sollte.

Soerbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller Untertaenigkeit und zum Ueberfluss, in beruehrtem Fall ferner auf ein solch gemein, frei christlich Konzilium, darauf auf allen Reichstagen, so E. K. M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Kurfuersten, fuersten und Staende aus hohen und tapfern Bewegungen geschloffen, an welches auch zusamt E. K M. wir uns von wegen dieser grosswichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben, der wir hiemet nochmals anhaengig bleiben und uns durch diese oder nachfolgende Handlung (es werden den diese zwiespaltigen Sachen endlich in Liebe und Guetigkeit, laut E. K. M. Ausschreibens, gehoert, erwogen, beigelegt und zu einer christlichen Einigkeit verglichen) nicht zu begeben wissen, davon wir hiemit oeffentlich bezeugen und protestieren. Und sind das unsere und der Unsern Bekenntnisse, wie unterschiedlich von Artikel zu Artikel hernach folgt.

Der I. Artikel. Von Gott.

Erstlich wird eintraechtiglich gelehrt und gehalten, laut des Beschlusses Concilii Nicaeni, dass ein einig goettlich Wesen sei, welches genannt wird und wahrhaftiglich ist Gott, und sind doch drei Personen in demselben einigen goettlichen Wesen, gleich gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist, alle drei ein goettlich Wesen, ewig, ohne Stuecke, ohne Ende, unermesslicher Macht, Weisheit und Guete, ein Schoepfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und wird durch das Wort Persona verstanden nicht ein Stueck, nicht eine Eigenschaft in einem andern, sondern das selbst besteht, wie denn die Vaeter in dieser Sache dies Wort gebraucht haben.

Derhalben werden verworfen alle Ketzereien, so diesem Artikel zuwider sind, als Manichaei, die zwei Goetter gesetzt haben, einen boesen und einen guten; item Valentiniani, Ariani, Eunomiani, Mahometisten und alle dergleichen, auch Samosateni, alte und neue, so nur eine Person setzen und von diesen zweien, Wort und Heiligem Geist, Sophisterei machen und sagen, dass es nich muessen unterscheidene Personen sein, sondern Wort bedeute leiblich Wort oder Stimme, und der Heilige Geist sei erschaffene Regung in Creaturen.

Der II. Artikel. Von der Erbsuende.

Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle Menschen, so natuerlich geboren werden, in Suenden empfangen und geboren werden, das ist, dass sie alle von Mutterliebe an voll boeser Lust und Reigung sind und keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott von Nature haben koennen; das auch dieselbe angeborne Seuche und Erbsuende wahrhaftiglich Suende sei und verdamme alle die unter ewigen Gotteszorn, so nicht durch die Taufe und Heiligen Geist wiederum neugeboren werden.