Die Apostel haben geheissen, man solle sich enthalten des Blutes und [des] Erstickten. Wer haelt's aber jetzo? Aber dennoch tun die keine Suende, die es nicht halten; denn die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern haben's um Aergernisses willen eine Zeitlang verboten. Denn man muss Achtung haben in dieser Satzung auf das Haupstueck christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgeholben wird.

Man haelt schier keine alten Canones, wie sie lauten; es fallen auch derselben Satzungen taeglich viele weg, auch bei denen, die solche Aufsaetze allerfleissigst halten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten wird, dass wir wissen, solche Aufsaetze also zu halten, dass man's nicht dafuerhalte, dass sie noetig seien, dass [es] auch den Gewissen unschaedlich sei, obgleich solche Aufsaetze fallen.

Es wuerden aber die Bischoefe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf draengen, diejenigen Satzungen zu halten, so doch ohne Suende nicht moegen gehalten werden. Jetzo aber tun sie ein Ding und verbieten beide Gestalten des heligen Sakraments; item den Geistlichen den Ehestand; nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor einen Eid getan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelio gemaess ist, nicht predigen. Unsere Kirchen begehren nicht, dass die Bischoefe mit Nachteil ihrer Ehren und Wuerden wiederum Frieden und Einigkeit machen, wiewohl solches den Bischoefen in der Not auch zu tun gebuehrte. Allein bitten si darum, dass die Bischoefe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirche nicht gewesen und angenommen sind wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirche; welche veilleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, dass etliche Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die Bischoefe der Guetigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern, sintemal eine solche Aenderung nichts schadet, die Einigkeit christlicher Kirche zu erhalten; denn viele Satzungen, von den Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht noetig zu halten, wie die paepstlichen Rechte selbst zeugen. Kann's aber je nicht sein, [ist] es auch bei ihnen nicht zu erhalten, dass man solche menschlichen Satzungen maessige und abtue, welche man ohne Suende nicht kann halten, so muessen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen.

St. Petrus verbietet den Bischoefen die Herrschaft, als haetten sie Gewalt, die Kirchen, wozu sie wollten, zu zwingen. Jetzt geht man nicht damit um, wie man den Bischoefen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten die Gewissen nicht zu Suenden zwingen. Wenn sie aber solches nicht tun werden und diese Bitte verachten, so moegen sie gedenken, wie sie werdens deshalben Gott Antwort geben muessen, dieweil sie mit solcher ihrer Haertigkeit Ursache geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch billig sollten verhueten helfen.

Schluss.

Dies sind die vornehmsten Artikel, die fuer streitig geachtet werden. Denn wiewohl man viel mehr Missbraeuche und Unrichtigkeit haette anziehen koennen, so haben wir doch, die Weitlaeuftigkeit und Laenge zu verhueten, allein die vornehmsten vermeldeet, daraus die andern leichtlich zu ermessen [sind]. Denn man [hat] in Vorzeiten sehr geklagt ueber den Ablass, uber Wallfahrten, ueber Missbrauch des Bannes. Es hatten auch die Pfarrer unendlich Gezaenk mit den Moenchen von wegen des Beichthoerens, des Begraebnisses, der Leichenpredigten [*Beipredigten] und unzaehliger anderer Stuecke mehr. Solches alles haben wir im besten und Glimpfs willen uebergangen, damit man die vornehmsten Stuecke in dieser Sache desto bass [besser] vermerken moechte. Dafuer soll es auch nicht gehalten werden, dass in dem jemand ichtes zu Hass, wider oder Unglimpf geredet [dass mit dem im Bekenttnis Gesagten jemand etwas zu Hass, zuwider oder zu Unglimpf geredet] oder angezogen sei, sondern wir haben allein die Stuecke erzaehlt, die wir fuer noetig anzuziehen und zu vermelden geachtet haben, damit man daraus desto bass [besser] zu vernehmen habe, dass bei uns nichts weder mit Lehre noch mit Zeremonien angenommen ist, das entweder der Heiligen Schrift oder gemeiner christlicher Kircher zuentgegen [zuwider] waere. Denn es ist je am Tage und oeffentlich, dass wir mit allem Fleiss mit Gottes Hilfe (ohne Rum zu reden) verhuetet haben, damit je keine neue und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte, einreisse und ueberhandnehme.

Die obgemeldeten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach uebergeben wollen zu einer Anzeigung unsers Bekenntnisses und der Unsern Lehre. Und ob jemand befunden wuerde, der daran Mangel haette, dem ist man ferner Bericht mit Grund goettlicher Heliger Schrift zu tun erboetig.

Eurer Kaiserlicher Majestaet Untertaenigste:

Johnannes, Herzog zu Sachsen, Kurfuerst.
Georg, Markgraf zu Brandenburg.
Ernst, Herzog zu Lueneburg.
Philipp, Landgraf zu Hessen.

Wolfgang, Fuerst zu Anhalt.
Die Stadt Nuernberg.
Die Stadt Reutlingen.