Ohne besondere Erlaubnis, die nur das Präsidium erteilen kann, darf kein Tempus über 5 Bierminuten ausgedehnt werden.
§ 29.
Hat das Präsidium allgemeines Tempus angekündigt, so ruht während dieser Zeit jeglicher Comment.
§ 30.
Bei allem, was binnen oder nach bestimmter Zeit geschehen muß, wird tempus utile abgerechnet.
§ 31.
Als tempus utile gilt:
- a
- ) Allgemeines oder spezielles
- tempus
- ,
- b
- ) allgemeine Lieder,
- c
- ) Reden und Vorträge,