Jeder der diesen Bestimmungen zuwiderhandelt oder Formfehler begeht, zahlt die abgefaßte Stange.

§ 110.

Gesetzte Stangen dürfen nicht abgefaßt werden.

2. Das Tempeln.

§ 111.

Läßt jemand ein Glas, dessen Blume bereits abgetrunken ist, offen stehen ohne dasselbe anzufassen, so hat jeder das Recht, sein Glas auf das geöffnete zu setzen und die Corona mit den Worten: »Füchse herbei!« aufzufordern, dasselbe zu thun, bis von irgend einem der Deckel des obersten Glases zugeschlagen wird. Der Inhaber des untersten Glases zahlt die sämtlichen aufgesetzten Gläser.

§ 112.

Hierher gehört auch der Fuchsenmist: Jeder Fuchs hat das Recht, einem Mitgliede des Burschensalons ein Glas unter dem Rufe: »Fuchsenmist!« abzufassen, falls dasselbe die Hand nicht ans Glas gelegt hat. Der betreffende Fuchs hat das Glas völlig zu leeren. Jeder Zuwiderhandelnde hat das Glas zu zahlen.

Der Fuchsmajor hat die Pflicht, zu verhüten, daß dieser Brauch nicht in Ungebührlichkeiten ausarte.

3. Biermensuren.