§ 113.
Die Biermensur ist ein Wettstreit im Schnelltrinken. Wer sich in seiner Bierehre verletzt fühlt (was durch einen Tusch geschieht), kann den Beleidiger hierzu veranlassen, um sich so Genugthuung zu verschaffen.
§ 114.
Ein Fuchs kann einen Burschen nicht zu einer Biermensur veranlassen.
§ 115.
Ein Tusch (Verletzung der Bierehre) sind die Äußerungen: »Du bist gelehrt,« »Du bist Doktor,« »Du bist Papst,« »Bierjunge.«
a ) Biersuiten.
§ 116.
Auf die Tusche »Gelehrt,« »Doktor,« »Papst« muß man binnen 5 Bierminuten fordern oder überstürzen, d. h. mit schwererem Tusch antworten.
§ 117.