§ 122.
Ist jemand mit »Bierjunge« tuschiert worden (ein Bierjunge aufgebrummt worden), so kann der Beleidigte nicht mehr überstürzen, sondern muß fordern.
§ 123.
Der Bierjunge wird folgendermaßen ausgefochten:
Es wird beim Präsidium angefragt: »Ziehen Bierjungen?« Das Präsidium erwidert: »Ziehen,« resp. »nicht.« Nun ernennt der Aufgebrummte zur Entscheidung einen Burschen als Unparteiischen, der zwei Gläser für die Paukanten füllen läßt. Dann beginnt er:
»Sind die Paukanten da?« Die Corona erwidert: » Adsunt (resp. non adsunt )!«
Unparteiischer: »Waffen ans Licht! Sind die Waffen gleich?«
Corona: » Sunt (resp. non sunt )!« Im letzteren Falle kommandiert der Unparteiische: »N. N. trinkt!«
Unparteiischer: » Arma sunt paria! Wechselt die Waffen! Stoßt an! Der Aufgebrummte zählt eins!«
Aufgebrummter: »Eins!«