b ) Wer sein Cerevis falsch giebt,

c ) Wer sich gegen Anordnungen des Präsidiums auflehnt oder eine von ihm diktierte Strafe nicht annimmt,

d ) Wer mit Bierschissern irgend welche Gemeinschaft hat,

e ) Wer ein vorgetrunkenes Quantum nicht annimmt oder nach dreimaligem Treten nicht nachkommt,

f ) Wer auf das übliche Kommando hin nicht in die Kanne steigt,

g ) Wer das was er einem andern nachkommt zugleich einem dritten vorkommt,

h ) Wer einen Bierjungen nicht binnen 5 Bierminuten auspaukt.

§ 139.

Die B.-V.-Erklärung geht folgendermaßen vor sich:

»Silentium! N. ist in B.-V.! Ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn an!« oder »ich kreide ihn selbst an!« Jeder bierehrliche Fuchs, der nicht sofort ankreidet, fliegt sofort in B.-V. – Das Angekrittensein an der B.-V.-Tafel ist das äußere Zeichen, daß der Betreffende in B.-V. ist.