b ) Wer sein Cerevis falsch giebt,
c ) Wer sich gegen Anordnungen des Präsidiums auflehnt oder eine von ihm diktierte Strafe nicht annimmt,
d ) Wer mit Bierschissern irgend welche Gemeinschaft hat,
e ) Wer ein vorgetrunkenes Quantum nicht annimmt oder nach dreimaligem Treten nicht nachkommt,
f ) Wer auf das übliche Kommando hin nicht in die Kanne steigt,
g ) Wer das was er einem andern nachkommt zugleich einem dritten vorkommt,
h ) Wer einen Bierjungen nicht binnen 5 Bierminuten auspaukt.
§ 139.
Die B.-V.-Erklärung geht folgendermaßen vor sich:
»Silentium! N. ist in B.-V.! Ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn an!« oder »ich kreide ihn selbst an!« Jeder bierehrliche Fuchs, der nicht sofort ankreidet, fliegt sofort in B.-V. – Das Angekrittensein an der B.-V.-Tafel ist das äußere Zeichen, daß der Betreffende in B.-V. ist.