2) die Rückgabe der dem Mr. Charlton von der Regierung streitig gemachten Landstrecke,
3) den Bevollmächtigten des Mr. Charlton, Mr. Simpson, für alle entstandenen und noch entstehenden Unkosten zu entschädigen,
4) die augenblickliche Anerkennung des Mr. Simpson als Stellvertreter des brittischen Consuls,
5) Stellung einer Garantie in Geld darauf, dass fernerhin keine brittischen Unterthanen mit Ausnahme der Verbrecher gefänglich eingezogen werden dürfen,
6) Stellung einer Garantie in Geld für die gesetzliche Untersuchung der Klage des Hauses H. Skinner & Co.,
7) die sofortige Zusammenberufung eines Geschworenengerichtes zur Schlichtung sämmtlicher Streitfragen der brittischen Unterthanen gegen die Regierung. Von den Geschworenen sollten die Hälfte vom brittischen Consul gewählt sein.
Der König musste der Gewalt sein Recht opfern; er sandte den 18. Februar den Premier Kekaúluohí zu Lord Paulet, ihn benachrichtigend, dass, obgleich seine Regierung den 8. Juli des Jahres einen ausserordentlichen Bevollmächtigten nach London gesandt um daselbst die bestehenden Streitfragen der Regierung von Hawaii gegen einige brittische Einwohner des Inselreiches auf friedlichem Wege zu schlichten, und, obgleich einige der Forderungen Lord Paulets so ernstlicher Natur für das kleine und arme Land sind, dass die Bewilligung derselben das Land zu ruiniren drohe, er doch sein Recht der Uebermacht weichen lassen muss und daher auf die Forderungen — jedoch nur provisorisch — eingehen will, indem er gegen dieselben protestirt und das ausdrückliche Recht sich vorbehält, diesen seinen Protest der Königin von England resp. der brittischen Regierung zur Entscheidung vorlegen zu lassen.
Dieser Erklärung folgten gegenseitige „Salute!“ und zum 25. des Monats wurde die Zusammenkunft zwischen dem König und Lord Paulet festgesetzt, an welchem Tage letzterer die Summen der Garantien und der Entschädigungen bestimmen wollte.
Diese Zusammenkunft fand auch wirklich am 25. statt und schloss mit der das Volk überraschenden, jedoch vom König wohlbedachten Cedirung des Inselreiches an England. Die Summen der Garantien und Entschädigungen nämlich, die Lord Paulet feststellte, waren so abnorme, dass Kamehámehá III. nicht nur die Ungerechtigkeit, sondern auch das bis aufs Lächerliche übertriebene derselben begriff und daher kurz und klar Lord Paulet erwiderte, dass das Land auf diese Forderungen nicht eingehen könne, da es nicht die Mittel zur Erfüllung besitze und dass er in Folge der plötzlichen Ueberrumpelung keinen andern Ausweg finde, als provisorisch sein Königreich der Krone von England zu cediren.