Er erliess eine schon von ihm, da er das Kommende vorausgesehen hatte, verfertigte Proklamation an das Volk, in der er die Ursache seines Entschlusses erklärte und die Bevölkerung mit dem Hinweis einer nur kurzweiligen Cession seiner Rechte tröstete, seine gegenwärtige schwere Stellung schilderte und seine Ueberzeugung von der Gerechtigkeit der Königin von England namentlich betonte.
Zu gleicher Zeit erliess Lord Paulet ebenfalls eine Proklamation an das Volk, in der er die Fahne Brittanniens als im Lande machthabende entfaltete und das Volk als von nun an englische Unterthanen beglückwünschte. Der Inhalt der Proklamation war folgender:
1) dass die Leitung der Regierung des Inselreichs dem König, seinen Häuptlingen und den bestehenden Regierungsorganen desselben überlassen bleibt, soweit es die Interessen des Landes und der eingeborenen Bevölkerung betrifft. Was jedoch die Ausländer und was namentlich die brittischen Unterthanen im Inselreiche anbelangt, so sollen deren Angelegenheiten der inappellablen Obrigkeit einer Commission unterworfen werden; diese Commission soll bestehen aus: dem König oder seinem Stellvertreter als Vorsitzer, Lord Paulet, Mr. Dancan, Mr. Forbes, Mr. Macay und dem Lieutenant Frère.
2) die bestehenden Gesetze des Landes verbleiben in ihrer Kraft. Die vom Könige oder den Häuptlingen fernerhin neuproklamirten Gesetze treten wie bisher in Kraft, jedoch nur für die Eingeborenen.
3) die Revenüen des Staates werden wie bisher von Angestellten des Königs collektirt, jedoch die Rechnungen derselben müssen der Commission zur Durchsicht und Begutachtung vorgelegt werden.
4) die Schiffe des Inselreichs müssen, wann und wohin erforderlich zum Dienste Ihrer Majestät der Königin von England gestellt werden.
5) kein Verkauf oder Tausch von Land oder Eigenthum darf vom 25. Februar 1843 an bis zum Eintreffen der Entscheidung Englands wegen der Cedirung des Inselreiches stattfinden.
6) alle bestehenden bona fide-Abmachungen des Königs oder des Premiers sollen vom 25. Februar an als ungültig angesehen werden.
In die Commission ernannte der König als seinen Stellvertreter Dr. Judd.