Artikel 75. Die Legislatur soll alle 2 Jahre nach vorhergegangener genauer Prüfung der Revenuen und Ausgaben der 2 verflossenen und der Aestimation der approximativen Revenuen und Ausgaben der 2 folgenden Jahre ihre Bewilligungen votiren. Die erwähnte Aestimation soll ihr vom Finanzminister vorgelegt werden.
Artikel 76. Der Stil im Verfertigen und Bestätigen der Verfügungen aller Urkunden und Gesetze soll sein: „Es sei demnach verfügt durch den König und die legislative Versammlung der Hawaii-Inseln in der versammelten Legislatur des Königsreichs, dass....“
Artikel 77. Um jeden unpassenden Einfluss zu vermeiden, der durch das Vermischen in ein und derselben Urkunde von Sachen, die in keiner passenden Relation zu einander stehen, hervorgerufen werden könnte, so wird bestimmt, dass jeder Akt nur ein Objekt enthalten und dieses Objekt den Titel der Urkunde bilden soll.
Artikel 78. Alle gegenwärtig in Kraft stehenden Gesetze des Königreichs sollen in ihrer vollen Wirksamkeit noch weiterhin bestehen, so lange dieselben von der Legislatur nicht verändert oder widerrufen worden sind mit Ausnahme der Gesetze, die im Widerspruch zu dieser Constitution stehen. Alle bisher verfügten Gesetze, desgleichen die, die in Zukunft verfügt werden könnten, sind hiermit, wenn sie im Widerspruche zu dieser Constitution sich erweisen, als null und nichtig erklärt.
Artikel 79. Diese Constitution soll vom 20. Tage des August im Jahre 1864 in Kraft treten. Damit durch den Wechsel Keinem Ungerechtigkeit, dem Königreiche keine Unbequemlichkeiten entstehen, so wird hiermit verfügt: dass alle Beamte des Königreichs von der Zeit des Inkrafttretens dieser Constitution an bis zur Zeit, wo neue Beamte an ihre Stelle gewählt werden, ihre Stellung, ihre Wirksamkeit und die ihnen zuerkannte Macht beibehalten.
Artikel 80. Ein Amendement oder Amendements jeder Art zu dieser Constitution können der legislativen Versammlung vorgeschlagen werden und im Falle, dass solchen die Majorität der Mitglieder derselben zustimmt, muss ein solches vorgeschlagenes Amendement in das Journal der legislativen Versammlung mit namentlicher Anführung der „Ja“ und „Nein“ ihrer Mitglieder eingetragen und alsdann an die nächste Sitzung der Versammlung verwiesen werden. Ein solches Amendement soll 3 Monate vor der nächsten Neuwahl der Repräsentativen als Proposition publicirt werden. Wenn in der nächsten Legislatur ein solches proponirtes Amendement durch 2/3 der Stimmen der vollzähligen legislativen Versammlung angenommen und vom König bewilligt worden ist, so wird ein solches Amendement ein Theil der Constitution dieses Landes.
Kamehámehá R.
Nachdem durch diesen sehr gewandten und muthigen Staatsstreich des Königs und nachdem die neue Constitution in Kraft getreten, und er zum Wohle des Landes und dessen Entwickelung eine einflussreiche und starke Opposition besiegt hatte, legten weder er noch seine Minister die Hände in den Schooss, sondern begannen mit Eifer den errungenen Vortheil auszunutzen, um die Umgestaltung des Staates und die Reorganisirung seiner Verhältnisse gemäss der neuen Constitution möglichst rasch zu bewerkstelligen. Das Finanzwesen wurde mit Energie vorgenommen, und binnen kurzer Zeit war die Staatsschuld bedeutend verringert — ein Resultat des Finanzministeriums, welches die stärkste Waffe gegen die für die nächsten Wahlen sehr regsam unter dem Volke wirkende Opposition wurde.
Das Resultat der Wahlen fiel günstig für die Regierung aus, da Honolulu, Lahaïna und Hilo eine Majorität regierungstreuer Repräsentanten stellten.