Im Jahre 1875 wurde die „Hawaiian Artillerie-Compagnie“ organisirt.

Den 16. Oktober wurde die Prinzessin Victoria Kawekiú-Kaiuláni-Lunalílo-Kaláninuiáhilápa, die Tochter der zweiten Schwester des Königs, der Miram Likelike Cleghorn, geboren.

1876 wurde die Compagnie „B“ der „Hawaiian-Guard“ organisirt; letztere bestand demnach aus 2 Compagnien „A“ und „B“, deren Major C. F. Gulik, Capitän „A“ F. Wundenberg, Capitän „B“ C. B. Wilson waren.

Während der legislativen Versammlung des Jahres 1876 wurde ein Vertrag mit den Vereinigten Staaten, die gegenseitige zollfreie Einfuhr gewisser Landesprodukte der beiden Staaten angenommen und vom König genehmigt. Dies Uebereinkommen, welches seit vielen Jahren das Bestreben der Monarchen des Inselreichs gewesen und oft bis zum Abschlusse gelangt, jedoch stets durch verschiedene Hindernisse wieder vereitelt worden war, wurde dieses Jahr endlich und zwar in Folge einer persönlichen Besprechung des Königs mit der Regierung der Vereinigten Staaten in Washington — einer Besprechung, welche er auf einer im vorigen Jahre gemachten Reise nach Amerika ermöglichte, allem Anscheine nach zu Gunsten des Inselreiches geschlossen.

Da dieser dem Inselreiche so wichtige Akt möglicherweise bei Vielen Interesse erwecken könnte, so theile ich die wörtliche Uebersetzung desselben wie folgt mit:

Gegenseitiger Handelsvertrag der Vereinigten Staaten von Nordamerika mit den Inseln von Hawaii.

Artikel I.

In Consideration der Rechte und Privilegien — die der König der Inseln von Hawaii den Verein. Staaten von Amerika laut nachfolgenden Artikeln dieser Convention zugestanden hat und als Aequivalent für dieselben — genehmigen hierdurch die Verein. Staaten, die laut folgender Liste benannten Gegenstände, solange dieselben die Erzeugnisse, die Manufacturen oder Produkte der Inseln Hawaii sind, zollfrei in alle Häfen der Verein. Staaten einzuführen.

Liste: Arowroot, Bananen, Ricinusöl, Nüsse, rohe Felle und Häute, Pulu (pterus esculenta, ein Krautfarren), Reis, Saamen, Pflanzen, Sträucher oder Bäume, Muscowado (braune und alle anderen nicht raffinirten Zuckersorten; hierunter wird nämlich die Qualität des Zuckers verstanden, die bisher auf den San Francisco- und Portland-Märkten als Sandwichinselzucker bekannt ist), Syrupe (aus dem Zuckerrohr), Melado und Molasses, Talg, Vegetabilien (getrocknete und ungetrocknete, eingemachte und nicht eingemachte).

Artikel II.