Section VI. Silbermünze bis zum Betrage von 25 Cent oder einem geringeren, darf als legale Schätzung in allen Zahlungen die nicht 10 Dollar übersteigen, dienen; in allen anderen Fällen jedoch, wo laut den vorgehenden Sectionen Silbermünze gezahlt werden darf, können Münzen von 25 Cent und darunter, in Raten von 15 Dollar auf je 100 Dollar gezahlt werden.

Section VII. Es soll auf alle Silbermünzen, die in das Königreich von anderen Ländern — mit denen Se. Majestät keine entgegengesetzte Vereinbarung getroffen hat — importirt sind, eine Steuer von 10% ad valorem erhoben, collectirt und bezahlt werden. Es wird jedoch verfügt, dass die Verordnung dieser Section nicht eher in Wirksamkeit treten soll, bis nicht eine Proklamation von Sr. Majestät — nachdem er den Rath und die Uebereinstimmung einer Majorität seines geheimen Conseils hierzu eingeholt hat — erlassen worden ist.

Section VIII. Vom Datum der Bestätigung dieses Gesetzes an und nach demselben sollen alle auf den Import zu zahlende Steuern in Goldmünze der Verein. Staaten oder ihrem Aequivalent gezahlt werden.

Section IX. Vom 1. März 1877 und nach demselben sollen die Interessen für alle „Bond’s“ des Staates in Goldmünze der Verein. Staaten oder ihrem Aequivalent bezahlt werden, sobald die Interessen eines solchen „Bond“ 5 Dollar oder mehr betragen; ist der Betrag derselben geringer denn 5 Dollar, so kann Silbermünze in früher gesagter Weise bezahlt werden.

Cours des Königreiches.

Legale Schätzung des Werthes folgender Münzen:

Gold.
in ½ Dollar
Ver. Staaten Double Eagle = 40
Eagle = 20
½ Eagle = 10
¼ „ = 5
Engl. u. Oest. Sovereign = 10
½ „ = 5
Frankreich 50 Franken = 20
20 = 8
10 = 4
Italien 20 Lire = 8
10 = 4
 Russland 5 Rubel = 5
Silber.
in ½ Dollar
Frankreich 5 Franken = 5
Mexico Dollar (alt) = 2
Belgien 5 Franken = 2
Italien 5 Lire = 2
in Cents
England 1 Schilling = 25 C.
Spanien ¼ Dollar = 25
Mexico ¼ Dollar = 25
Peru ¼ Dollar = 25
Mexico 1 Dollar (neu) = 70
Chili 1 Dollar (un peso) = 70
Peru 1 Dollar (Sol) = 70
England ½ Krone = 50
Indien 1 Rupee = 35
Mexico ½ Dollar (neu) = 35
Chili ½ Dollar = 35
Peru ½ Dollar = 35
England 1 Florin = 35

Desgleichen wurde in derselben Sitzung das seit 1868 bestehende Stempelgebührgesetz einer Aenderung unterworfen und als neues Gesetz laut folgendem Wortlaute proklamirt: