Section II. Dieser Akt wird vom Tage seiner Bestätigung an Gesetz.
Bestätigt den 9. Tag des August a. D. 1880.
Kalakaua R.
Einige Glieder der legislativen Versammlung von 1880 machten die Bemerkung, dass in dem Wortlaute des Aktes — in Bezug auf die früheren Könige — der Satz „gekrönt wurden“ ein unrichtiger Ausspruch sei, da bisher die Könige nicht gekrönt worden sind und in alten Zeiten — die mit Kámehámehá II. schliessen — dieselben nur durch die Ceremonie einer Salbung, der sogenannten „poni“ — zu ihrer Machtstellung eingeweiht wurden und seit der Constitution — wie es auch mit dem König Kalakaua stattgefunden — mit dem feierlichen Eide die Constitution zu unterstützen, in ihre Stellung traten.
W. M. Gipson setzte der Versammlung klar auseinander, dass die qu. Krönung ebenfalls nur eine Salbung, daher die Uebersetzung des Wortes Krönung „poni“ ist und dass der einzige Unterschied im christlichen Ceremoniell und in den Kosten liegt. Diese Antwort genügte der geringen Anzahl der Gegner.
Dieselbe Versammlung beschloss zugleich die Anschaffung der zur Krönung erforderlichen Regalien, bestehend aus: Siegelring, Scepter, Schwert, einer Krone für den König und einer kleinen für die Königin. —
1881. — Durch den Beschluss des Königs war die Krönung, die für dieses Jahr bestimmt gewesen, verschoben worden. Der König hatte nämlich die Absicht, eine Reise um die Welt zu machen, um persönlich die Häupter der Regierungen verschiedener Staaten kennen zu lernen und mit denselben in Verbindung zu treten um dadurch seiner bevorstehenden Krönung einen effektvolleren Glanz zu verleihen und um namentlich die Zustände als auch die Organisation der verschiedenen Länder der Welt in Augenschein zu nehmen und für sein Reich auszunutzen. Abgesehen von diesen Motiven wünschte der König, zur vollständigeren Feier der Krönung, erst die Vollendung des neuen Jolani-Palais abzuwarten.
Da der Minister der Finanzen S. K. Kaai — eine der Hauptstützen seiner erfolgreichen Regierung — ihn auf seiner Reise begleiten sollte, so wurde an seiner Stelle als stellvertretender Finanzminister der General-Auditor J. S. Walker mit Beibehaltung seines Amtes ernannt. —
1882. Zur Eröffnung der legislativen Versammlung des Jahres war der König — befriedigt von seiner Reise um die Welt — zurückgekehrt. Mit allen Staaten Europas war er in — für die Zukunft seines Reiches — nützliche Verbindungen getreten, hatte die verschiedenen Länder und ihre Organisationen mit auffallendem Verständniss genau kennen gelernt und betrat sein Land nicht nur mit aufgefrischtem Muthe, sondern auch mit dem Entschluss, die von ihm begonnene Organisation und Entwickelung seines Reiches mit verdoppelter Kraft fortzusetzen.
Seine Minister und höheren Beamten waren folgende: als Minister des Auswärtigen, d. h. als Premier — an Stelle von J. M. Kapéna — der seit 1861 im Königreich weilende W. M. Gipson; als Minister des Innern an Stelle des S. G. Wilder J. E. Bush; als Finanzminister der bisherige S. K. Kaai; als Generalrechtsanwalt der bisherige E. Preston; als Generalpostmeister und Minister des Hofes und Hofmarschall u. s. w. J. M. Kapéna; als Oberrichter und Kanzler des Reiches A. F. Judd; als erster Richter und Vice-Kanzler L. Mc Cully, als zweiter Richter und Vice-Kanzler B. H. Austin; als General-Auditor J. S. Walker.