Der Vorschlag, die Section III des Capitels 22 des Penalcodex zu verändern, lautet sub Capitel 5, bestätigt den 22. Mai 1882 als Gesetz, folgendermassen:
Section I. Ein Jeder, der vorsätzlich oder aus Bosheit am Tage oder in der Nacht das Wohnhaus eines Anderen in Brand legt, soll mit Gefängniss bei harter Arbeit auf Lebenszeit oder so und so viel Jahre je nach dem Urtheilsspruch bestraft werden. —
Der Vorschlag, die Section II des Capitels 10 des Penalcodex wurde wie folgt verändert und den 22. Mai 1882 zum Gesetz erhoben:
Section I. In Fällen von Vergehen nicht bedeutungsvollen Charakters kann der betreffende Gerichtshof den Schuldigen zu Geldstrafen bis 200 Dollar oder zu einer Gefängnisshaft mit harter Arbeit bis auf 2 Jahre verurtheilen; im Falle jedoch eine solche Strafe als zu gering sich erweisen sollte, so soll der Schuldige einer förmlichen gerichtlichen Untersuchung laut den Verordnungen der bestehenden Gesetze unterworfen werden. —
Der Vorschlag, dass die Sektion 892 des Civilcodex einer Veränderung unterworfen werden sollte, wurde angenommen und den 5. Juli 1882 zum Gesetz erhoben und lautet:
Section 892. Einer der angestellten Distriktsrichter von Oahú soll gegen Besoldung zugleich auch der Polizeirichter des Hafens von Honolulu sein. Einer der angestellten Distriktsrichter von Maui soll zugleich auch Polizeirichter des Hafens von Lahaïna sein. Einer der angestellten Distriktsrichter des zweiten Distrikts von Maui soll zugleich auch der Polizeirichter für den Distrikt Wailuku sein. Einer der angestellten Distriktsrichter für den ersten Distrikt der Insel Hawaii soll zugleich Polizeirichter des Hafens von Hilo sein. Einer der angestellten Distriktsrichter des zweiten Distriktes von Hawaii, soll zugleich auch der Polizeirichter des Distriktes von Nord-Kohála sein.
Durch diese Veränderungen ist dem Staate eine bedeutende Ersparniss geboten worden. —
Der Vorschlag zur Erhöhung der lebenslänglichen Bewilligung („Permanent Settlement“) des Staates an die Königin-Wittwe Emma wurde angenommen und den 5. Juni 1882 zum Gesetz und lautet:
Section I. Vom Tage der Bestätigung dieses Aktes an soll Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Emma die Summe von 2000 Dollar per annum als Zuschlag zu der ihr durch den Akt des 31. Dezember 1864 bestimmten Jahresrente ausgezahlt werden. —
Der Vorschlag, die Commissionäre der Ländereien der Krone zu autorisiren, gewisse Landstrecken auf den Claus Spreckels — zur Befriedigung seiner erhobenen Ansprüche auf gewisse Ländereien der Krone — zu übertragen, wurde angenommen und lautete gemäss der Bestätigung des Königs vom 21. Juli 1882 derart: Da Claus Spreckels durch eine Ueberlieferung Ihrer Hoheit der Ruth Keelikoláni, behaupten will, ein Recht auf die ungetheilte Hälfte der Ländereien die unter dem Namen „Ländereien der Krone“ bekannt sind, zu haben und da es rathsam und dienlich erscheint, dass diese Forderung im Interesse des Staates durch Befriedigung oder durch einen Ausgleich des Prätendenten erfüllt wird, so wird hiermit verfügt: