Section 43. Dieser Akt wird in Kraft treten und Gesetz den 1. Oktober 1882 und bleibt wirksam bis zum 1. Januar 1885. —

Den 7. August 1882 wurde von der legislativen Versammlung folgender Akt mit der Bestätigung des Königs zur „Feststellung der Regierungsbewilligungen für das Biennium“, dessen Ende der 31. Tag des März 1884 ist, wie folgend zum Gesetz erhoben:

Section 1. Folgende Summen, die einen Betrag von 3,563,116 Dollar 86 Cent. ausmachen, sind aus den Geldern des Staatsschatzes für den Gebrauch der fiscalen Biennalperiode die den 1. April 1882 beginnt und den 31. März 1884 endet, bewilligt und wie folgt auszuzahlen:

Civil-Liste.

Sr. Majestät Privat-Casse und königlichem Staat Dollar 50,000
Ihrer Majestät der Königin 16,000
Ihrer kgl. Hoheit der mutmasslichen Thronerbin 16,000
Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Likelike 12,000
Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Kaiualáni 5,000
Sr. Majestät Kammerherrn und Sekretair 7,000
Für königl. Haushaltungskosten 20,000
Für Sr. Majestät Reise um die Welt 22,500
Summa: Dollar 148,500

Beständige Bewilligungen.

Ihrer Maj. der Königin-Wittwe Emma Dollar 16,000
Sr. Excellenz P. Kanóa 2,400
Henry S. Swinton 600
H. Kuiheláni 1,200
J. P. E. Kaháleáahú 400
Nihóa Kipi 600
Mrs. P. Nahaolelua 600
Summa: Dollar 21,800

Legislatur und das „Privy-Council“.

Ausgaben der Legislatur von 1882 Dollar 50,000
Sekretär des „Privy-Council“ 16,000
Zufällige Ausgaben des „Privy-Council“ 600
Summa: Dollar 25,300

Das gerichtliche Departement.