»Meine Freundin erhöhte die Summe, die sie der Ursula, ihrem Dienstmädchen, ausgesetzt hatte,« sagte Fräulein Schwertfeger.
»Vermutlich,« sagte Dr. Zeunemann, »hatte das Mädchen sie während ihrer schweren Krankheit so gut verpflegt, daß sie ihre Dankbarkeit mehr zum Ausdruck bringen wollte.«
Fräulein Schwertfeger nickte und sah den Vorsitzenden herzlich an. »Dafür,« setzte sie hinzu, »fiel jetzt auf meinen Wunsch das Legat fort, das in der ersten Fassung mir ausgesetzt war.«
»Wenn es so weiter geht, wird unvermerkt noch ein ganz neues Testament aus der unveränderten Abschrift,« bemerkte der Staatsanwalt mit diabolischem Kichern.
»Sie hatten also anfänglich nichts gegen das Legat einzuwenden gehabt,« sagte der Vorsitzende. »Aus welchem Grunde lehnten Sie es jetzt ab? Es war doch nichts zwischen Sie und Ihre Freundin getreten?«
»O nein, nein,« beteuerte Fräulein Schwertfeger lebhaft. »Ich gab nur damals nach, um sie nicht aufzuregen; aber ich beschloß von Anfang an, das Legat gelegentlich rückgängig zu machen, weil es mir nicht paßte.« Da sie das spöttisch-ungläubige Lächeln des Staatsanwalts bemerkte, warf sie mit einer kleinen, trotzigen Gebärde den Kopf zurück und preßte die Lippen zusammen.
Nach einer Pause nahm der Vorsitzende das Verhör wieder auf, indem er fragte: »Ist die Verstorbene in der Folge, ich meine nach der ersten Abfassung, noch öfters auf das Testament zurückgekommen?«
»Nein,« sagte Fräulein Schwertfeger entschieden. »Es war kein angenehmer Gesprächsgegenstand für uns beide.«
Der Staatsanwalt lachte hörbar, als wolle er sagen, es scheine auch jetzt keiner für sie zu sein, worauf sie einen vernichtenden Blick nach der Richtung seines Platzes warf.
»Hat Frau Swieter Ihnen nie erzählt oder Andeutungen gemacht,« fragte der Vorsitzende mit freundlicher Dringlichkeit, »ob irgendein besonderer Anlaß vorlag, der sie bewog, ihr Testament zugunsten des Angeklagten zu machen? Sie sprach, wie Sie erzählten, davon, daß es ihm schlecht ginge, daß er heruntergekommen sei. Wie war ihr das zu Ohren gekommen? Hatten sich vielleicht Gläubiger von ihm an sie gewendet? Oder sollte er selbst sie um Geld angegangen haben?«