Alledem gegenüber klingt als Lobrede, was Werner Munzinger, allerdings einer der ersten Kenner des Landes und Volkes, sagt: „Ueber dieses Land darf ich wohl reden, denn auch sein Mensch steht uns kaum so fern. Er denkt, er träumt, er liebt und haßt ja auch; er fühlt wie wir, nur roher und oft viel natürlicher und freimüthiger. Soll denn das schwarze Gesicht immer ein schwarzes Herz bergen? Auch dort findest du mitleidige Herzen! Wenn der schneidende Abendwind dichte Nebel auf die Hochebene hinabregnet, da kann der Wegfahrer getrost anklopfen und auch des erfrorenen Bettlers harrt ein freundlicher Gruß, ein fröhlich loderndes Feuer und ein warmes, in Milch eingebrocktes Brot. Auch dort giebt es Ritter, Beschützer der Frauen und Schwachen. Der Mißhandelte findet seinen Advokaten. Auch Freunde kannst du erwerben, wenn auch nicht schnell, die am Tage der Gefahr dich beschirmen. Treue Liebe, glückliche Gatten sind nicht selten, und wie oft folgt die trauernde Gattin ihrem Herrn freiwillig in den frühen Tod! Du siehst in Hungersnöthen die Mutter mit hohlen Wangen, die Kinder frisch und munter, denn das letzte Brot spart sie für ihre Lieben auf. Unermüdet wacht die Gattin bei ihrem kranken Manne. Brave Söhne opfern jahrelange Arbeit, um ihrem alten Vater sorgenfreie Tage zu bereiten, Gefühl fehlt nicht und auch nicht Muth und Frohsinn; sie singen und tanzen die sternenhelle Nacht durch; Rhapsodien loben den Helden, den Löwentödter, den Menschenbezwinger. Freude und Leid wird ausgesungen; das Lied dient auch der Klage, es begleitet die Arbeit, es bejubelt die Hochzeit.“ Im grellen Gegensatz steht – gegenüber fast allen andern Berichten – was Munzinger hier über die ehelichen Verhältnisse bemerkt, und es scheint uns fast, als sei wenigstens hier ein rosiger Schimmer über seine Darstellungen ausgebreitet.

Hier muß erwähnt werden, daß die Blutrache in ganz Abessinien allgemein herrscht und daß eine ausgebreitete und mächtige Verwandtschaft daher als ein sehr bedeutendes Schutzmittel gilt. Zu Isenberg kam einst eine Frau in der größten Angst gelaufen mit der Bitte, er möge für ihren Mann beten, der am [pg 96]Morgen ohne Begleitung und ohne Waffen ausgegangen sei; dies habe sein ihm feindlicher Vetter benutzt, um ihm bewaffnet zu folgen. „Wir erfuhren, daß diese Feindschaft zwischen den beiden Vettern von ihren Vätern herrührt, die einander in tödtlicher Feindschaft umgebracht haben sollen. Auch die Vettern haben in ihren Streitigkeiten schon zehn ihrer Leute verloren.“ Salt lernte einen jungen Häuptling (Schum) Namens Schelika Negusta kennen, der einen Feind im Zweikampfe erschlagen hatte. Mehrere mächtige Verwandte des Gebliebenen bemächtigten sich seiner Person und führten ihn vor den Ras, welcher ihn nach dem Gesetze zum Tode verdammte und zwar wurde er nach mosaischem Gebrauch den Verwandten des Ermordeten übergeben, damit diese nach Gefallen mit ihm umgehen möchten. Gewöhnlich wird bei solchen Gelegenheiten der Thäter nach dem Markte geführt und dort zu Tode gespeert, und so sollte es auch dem Schelika Negusta ergehen, als die Osoro’s (Prinzessinnen), von seiner Schönheit gerührt, sich hinter die Geistlichkeit steckten und durch deren Banndrohungen es vermochten, daß der der Blutrache Geweihte gegen eine hohe Geldsumme freigegeben wurde.

Die Justiz wird in Abessinien ungemein willkürlich gehandhabt. Ein oberster Gerichtshof hatte in der Residenz seinen Sitz und entschied in weltlichen Angelegenheiten als letzte Instanz. Bezüglich der Todesurtheile steht dem Könige die Entscheidung zu. Dieser hält wöchentlich mehrere Mal öffentliche Audienz in seinem Palaste, wobei Jedermann Zutritt hat. Hier läßt er sich Klagen und Vertheidigung vortragen, verhört die vorgeladenen Zeugen und giebt nach Berathung mit den Gerichtsbeisitzern seinen Spruch ab, dem jedoch die ausübende Kraft fehlt und der daher mehr als Gutachten angesehen werden muß. Ist der König verreist, so wählen sich die Parteien selbst ihren Schiedsrichter. In den Provinzen entscheidet der Gouverneur und zwar gleichfalls öffentlich, in der Regel auf einem Hügel in der Nähe der Stadt. Rüppell wohnte einer solchen Gerichtssitzung zu Angetkat in Semién bei. Der Gouverneur saß auf einem Flechtstuhle und ringsumher lagen die Zuhörer im feuchten Grase. Es handelte sich um eine Ehescheidung, bei der sowol Mann wie Frau ihre Sache persönlich vortrugen und zwar beide mit vieler natürlicher Beredsamkeit. Die Umstehenden sprachen fortwährend laut dazwischen und machten ihre Bemerkungen über den Gang der Unterhandlungen. Endlich ward Ruhe geboten und der Gouverneur verkündigte das Urtheil, worauf er beide Parteien mit einem „Marsch!“ entließ.

Bei diesen Verhandlungen wird das geschriebene Gesetzbuch Abessiniens, das Feta Negust (die Richtschnur des Königs) nur selten angewandt, da man es meist nur bei verwickelten Rechtsfällen zu Rathe zieht. Es soll angeblich unter Konstantin dem Großen durch die auf dem Konzil zu Nicäa versammelten Kirchenväter zusammengestellt worden sein. Das Feta Negust besteht aus zwei Abtheilungen, von welchen die eine das kanonische, die andere das bürgerliche Recht behandelt; beide zusammen haben 51 Unterabtheilungen. Die 22 Paragraphen des kanonischen Rechts handeln von der Rechtgläubigkeit, der Geistlichkeit, der Kirche, der Verwaltung von deren Eigenthum, vom Gottesdienst, den Feiertagen, der Ketzerei u. s. w.; die 29 Paragraphen des bürgerlichen Rechtes von der [pg 97]Dienstbarkeit, der Ehe, dem Wucher, Erbschaft, Kauf, Zeugnissen, gefundenen Sachen, Grundeigenthum, Todtschlag, Diebstahl, Strafen u. s. w. Interessant ist die von Rüppell nicht ohne Grund ausgesprochene Ansicht, daß als Verfasser dieses Gesetzbuches vielleicht der protestantische deutsche Missionär Pater Heyling von Lübeck anzusehen sei, der im Jahre 1634 nach Abessinien kam.

Alle Gesetze jedoch, so gut sie sein mögen, hindern das Volk nicht in seinem faulen, zügellosen und namentlich in geschlechtlicher Beziehung außerordentlich liederlichen Lebenswandel fortzufahren, und die zahlreiche Geistlichkeit thut nicht das Geringste, um dem wüsten Treiben Einhalt zu thun, ja sie geht mit schlechtem Beispiel voran. Da kann es denn, wo für Aufklärung und Schulen so gut wie gar nicht gesorgt wird, nicht Wunder nehmen, daß unter diesen Christen die abenteuerlichsten Vorstellungen und der seltsamste Aberglaube im Schwunge ist.

Nach den abergläubigen Ansichten der Abessinier hat jeder Mönch, jeder Einsiedler, jeder Zwerg die Fähigkeit, in die Zukunft schauen und weissagen zu können. Geschriebene Talismane werden unter die Saat gemischt, damit sie gut keime, und kein Abessinier besteigt sein Maulthier, ohne sich vorher mit einer solchen Papierrüstung versehen zu haben, die ihn angeblich stich- und kugelfest machen soll. Amulete spielen derart eine große Rolle und schützen den Inhaber gegen jede vorhergesehene oder unvorhergesehene Gefahr. Der Tulsim, ein Gürtel, an dem kleine Ledertäschchen hängen, enthält diese schützenden Papierschnitzel, welche Männer, Weiber, Kinder tragen und die selbst der König für unentbehrlich hält. Auch übt der Einfluß des bösen Auges eine große Macht auf alle Abessinier aus; böse Geister durchschwärmen nach ihrer Vorstellung die Erde und das Wasser. Häufig wendet man das Besa oder Krankenopfer an, indem man unter Singen und Schreien um das Lager des Patienten einen Ochsen treibt und denselben dann vor dem Hause schlachtet. Kein Abessinier wird an einem Sonnabend oder Sonntag eine Schlange zu tödten wagen, weil an diesen Tagen jene Thiere als ein glückverheißendes Omen erscheinen. Uebereinstimmend mit den heidnischen Galla bringen die Christen im Juni dem Sar (bösen Geiste) Dankopfer dar, obgleich dieser Götzendienst durch Verordnungen aufs strengste untersagt ist. Drei Männer und eine Frau, die mit dem Bösen in Verbindung stehen, versammeln sich dann, um in einem frisch ausgekehrten Hause die Ceremonie vorzunehmen; eine ingwerfarbige Henne, eine röthliche Gais oder ein Ziegenbock mit weißem Halsringe werden geopfert und das Blut der Thiere, mit Fett und Butter gemischt, während der Nacht auf einen engen Pfad gesprengt, damit alle Darübergehenden das Uebel des Kranken an sich nehmen, zu dessen Gunsten das Opfer dem Sar dargebracht wurde.

Das Aechzen der Wassernixen hört der abergläubige Abessinier in jedem Wasserfall, und der Unglückliche, welcher im plötzlich angeschwollenen Wildbache ertrinkt, wird als Speise der bösen Wassergeister angesehen. Verschiedene Pflanzen und Kräuter besitzen zauberische Eigenschaften, so ein Gras (Fegain), das, heimlich auf den Gegner geworfen, diesem Krankheit und schleunigen Tod bringt. Zauberer und Sterndeuter, durchaus keine seltenen Erscheinungen in Abessinien, [pg 98]erreichen nach der Volksmeinung das anständige Alter von vier- oder fünfhundert Jahren; sie fliegen mit der Windsbraut durch das ganze Land, erscheinen plötzlich und ungesehen in der schmausenden Gesellschaft und nehmen ihr die leckersten Fleischbissen vor der Nase weg.

Vor dem sterblichen Auge verborgen liegt irgendwo im Lande das zauberhafte Dorf Duka Stephanos, ein Paradies auf Erden, das, alle irdischen und himmlischen Freuden in sich vereinigend, die Sehnsucht des wunderliebenden Volkes im hohen Grade erregt. Seine grasigen Auen und prächtigen Wälder laden zum süßen Schlummer ein, und am heitern Ufer des Nil, der seine blauen Fluten durch die prächtige Landschaft rollt, wandern die schönsten Weiber. Dort fließen die köstlichsten Getränke in nimmer versiechendem Strome, und die Erde bringt saftige Früchte in unendlicher Fülle ohne Arbeit hervor. Doch in zauberische Nebel verhüllt, öffnet dieses Elysium seine Pforten nur Menschen von untadelhaft schönem Aeußern, die das Wohlgefallen der Bewohner von Duka Stephanos erregten.

Eine Lima-Galla, Baumwolle schnellend. Zeichnung von E. Zander.