Monatlich tauschten Könige und Ephoren einen Eid aus, wobei die ersteren schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren, sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben. Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei der Leitung der auswärtigen Politik hervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen die Mobilmachung an (φρουρὰν φαίνειν) und bestimmen, wie viele Jahrgänge auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen ihnen durch geheime Depeschen, Skytalai, Verhaltungsmaßregeln. (Die Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)
Die Ephoren hatten ferner den größten Teil der Zivilgerichtsbarkeit, wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten die Finanzverwaltung und beaufsichtigten den Staatsschatz.
Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch das Verhalten der Bürger, die Jugenderziehung wie das Privatleben der Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste nach der Richtung, daß überall der staatliche „Kosmos“, die strenge Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe. [pg 38]So forderten sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne weiteres von ihnen ausgewiesen (ξενηλασία). Die Ephoren bildeten so ein oberstes Sittengericht, das durch sein fortwährendes, unmittelbares Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische Zensur.
Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständige Überwachung und Niederhaltung der Periöken und Heloten; erstere konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren entfalteten sie durch die Krypteia (s. [§ 12]) eine wahre Schreckensherrschaft.
So war das Amt der Ephoren die Exekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
§ 17. Die Volksversammlung.
Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung (ἀπέλλα) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der Geronten, Ephoren und sonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei feldmäßig durch Zuruf (κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳ Thu[pg 39]kyd. I, 87), in zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten. Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige, Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl. [§ 15]).