§ 27. Die Begründung der Demokratie durch Kleisthenes.
Nun trat nach heftigen Parteikämpfen Kleisthenes an die Spitze der Bürgerschaft, um ihr 508 eine neue Verfassung zu geben, „viel volkstümlicher als die Solons“. Waren bisher nur die durch Blutsverwandtschaft und Kultgemeinschaft verbundenen Angehörigen der Geschlechter (s. [§ 20]) vollberechtigte Gemeindebürger gewesen, so stellte er den folgenschweren Grundsatz auf: Attischer Bürger ist jeder Freie, der in einer attischen Gemeinde seinen Wohnsitz hat. Hiedurch erhielten Tausende von Schutzbürgern und Freigelassenen das Bürgerrecht.
Die Grundlage der Neuorganisation der Bürgerschaft, welche in den folgenden Jahrhunderten im wesentlichen unverändert bestehen blieb, bildete eine neue Gemeindeordnung.
Die damals in Attika existierenden Ortschaften wurden nämlich als selbständige Gemeinden oder Demen, etwa 100 an Zahl, welche später auf ungefähr 190 stieg, mit eigener Verwaltung und zugleich staatlichen Funktionen konstituiert. Mehrere kleinere Orte bildeten miteinander einen Demos. An der Spitze jedes Demos stand der jährlich wechselnde Gemeindevorsteher, Demarchos, welcher die Gemeindebürgerliste (ληξιαρχικὸν γραμματεῖον) und das Flurbuch oder den Grundkataster der Gemeinde führte, im Verein mit einem oder zwei Gemeindepflegern die Ge[pg 60]meindekasse verwaltete, die Versammlungen der Demoten (δημόται) leitete, sowie die Ausführung ihrer Beschlüsse veranlaßte und die Stammrolle für die demenweise erfolgende Aushebung der Hopliten und der Rudermannschaft anfertigte. Die Eintragung in die Gemeindebürgerliste verlieh nicht nur das Gemeinde-, sondern zugleich auch das Staatsbürgerrecht; deshalb gehörte von nun an zur offiziellen Bezeichnung eines athenischen Vollbürgers außer dem eigenen Namen und dem des Vaters auch noch die Angabe der Heimatgemeinde, z. B. Δημοσθένης Δημοσθένους Παιανιεύς, Demosthenes, Sohn des D., aus Paiania. Die Zugehörigkeit zu einem Demos vererbte sich auf die Nachkommen des zuerst in das Gemeindebuch eingeschriebenen Demoten und ging auch durch Veränderung des Wohnsitzes nicht verloren. Athen selbst bildete nicht etwa eine einzige große Stadtgemeinde mit einheitlicher Verwaltung, sondern zerfiel in mehrere (10?) Demen, welche zu verschiedenen Phylen gehörten. Bis jetzt sind innerhalb der Stadt die 5 Demen: Kydathenaion, Kerameis, Melite, Kollytos und Skambonidai sicher nachgewiesen.
Mehrere Demen vereinigte Kleisthenes zu einem Bezirke, einer lokalen Tribus oder Trittys, deren in jedem der 3 Landesteile Attikas: Ebene von Athen, Küstengebiet und Binnenland (= Diakria, vgl. [§ 26]) 10 gebildet wurden, so daß also ganz Attika in 30 Trittyen eingeteilt war.
Je 3 Trittyen endlich legte Kleisthenes zu einem Kreise oder einer Phyle zusammen, in der Weise, daß er jedem Kreise aus jedem der 3 Landesteile je eine Trittys durchs Los zuwies. Ein Kreis war also keine zusammenhängende Landschaft, sondern aus 3 Bezirken (Trittyen) zusammengesetzt, welche in den 3 verschiedenen Landesteilen Attikas lagen. Der Zweck dieser neuen Landesordnung war, der Gruppierung der Parteien nach Landschaften, welche in den [pg 61]Kämpfen der letzten Jahrzehnte eine so bedeutende Rolle gespielt hatte (s. [§ 26]), die Grundlage zu entziehen und durch Zerreißung der alten Zusammenhänge den lokalen Einfluß der Adelsgeschlechter zu brechen.
Die neuen Phylen wurden nach Landesheroen benannt, welche von den Phylenangehörigen als Eponymoi oder geradezu als Archegetai d. h. als fingierte Ahnherren verehrt wurden und eigene Priester und Heiligtümer sowie Standbilder in der Nähe der Tholos, des Amtslokals der Prytanen, am Nordabhang des Areopag, hatten. Die Namen der 10 Phylen lauteten in der offiziellen Reihenfolge: Erechtheis, Aigeis, Pandionis, Leontis, Akamantis, Oineis, Kekropis, Hippothontis, Aiantis, Antiochis. Weitere, i. J. 306 und später eingerichtete Phylen s. [§ 31].
Als Korporationen mit eigenem Vermögen und eigener Verwaltung hatten die Phylen an ihrer Spitze mehrere jährlich gewählte Phylenvorsteher (ἐπιμεληταὶ τῆς φυλῆς), nicht zu verwechseln mit den φύλαρχοι (s. [§ 56]), welche die Verwaltungsgeschäfte besorgten.
Die 4 alten ionischen Phylen (s. [§ 20]), von nun ab ohne alle politische Bedeutung, blieben wahrscheinlich als sakrale Verbände noch bestehen, wie auch die alten Geschlechtsverbände und Phratrien ([§ 20]) ihre Bedeutung für Familienrecht (vgl. [§ 32]) und Familienopfer behielten; nur wurden die Phratrien dadurch erweitert, daß innerhalb derselben den alten Geschlechtern die von den Neubürgern gebildeten Kultgenossenschaften (θίασοι), deren Mitglieder Orgeonen (ὀργεῶνες) hießen, rechtlich gleichgestellt wurden.
Die Neugliederung der Bürgerschaft nach Phylen und Demen war fortab die Grundlage, auf der die wichtigsten staatlichen Einrichtungen, Zusammensetzung des Rates und verschiedener Beamtenkollegien, sowie die Heeresverfassung [pg 62]ruhten. Den Rat erhöhte Kleisthenes von 400 auf 500 Mitglieder, die von jetzt an jährlich aus der Zahl der sich dazu meldenden, über 30 Jahre alten epitimen (s. [§ 32]) Bürger durchs Bohnenlos (κυαμῷ) ausgelost wurden, 50 aus jeder Phyle, wobei die einzelnen Demen eine bestimmte, ihrer Größe entsprechende Zahl von Stellen besetzen durften. Seit 501 wurden 10 Feldobersten, Strategen, nach Phylen gewählt, einer aus jeder Phyle. Auch für die Archonten wurde später, 487 v. Chr., eine neue Wahlform eingeführt. Nachdem an die Stelle des unter den Peisistratiden außer Übung gekommenen solonischen Ernennungsverfahrens (s. [§ 25]) wieder die ausschließliche Wahl getreten war, wurden von jetzt ab von den Demen 500 Männer, 50 aus jeder Phyle, aus den beiden obersten Schatzungsklassen erwählt, und aus diesen die 9 Archonten mit ihrem Sekretär ausgelost.