Erkundige dich vorher nach der Sorte, welche dein Nachbar gern trinkt — weiß oder rot —, ehe du ihn bedienst. Beim Eingießen gib erst dir ein wenig, dann deinem Nachbar. Gieße das Glas nie voll bis zum Rande, es ist unanständig. Dem rechten Nachbar gießt man mit der linken, dem linken mit der rechten Hand ein. Die Flasche faßt man so, daß der Daumen sich an der unteren Seite befindet. Der Wein darf nicht von hoch herab eingegossen werden, am allerwenigsten der Champagner, auch läßt man diesen nicht knallen. Es unterbleibt besonders aus Rücksicht gegen nervenschwache Damen. Beim Anstoßen bringe man den Rand des Glases dem Rand des andern nahe und sehe dann demjenigen, mit dem man anstößt, ins Gesicht (Augen). Fasse das Glas unten. Sind verschiedene Gläser aufgestellt, ein kleines und ein großes für ein Paar, so ist für die Dame das kleine, für den Herrn das größere bestimmt. Aus grünen Gläsern trinkt man Rheinwein, den Champagner aus Champagnerkelchen. Sherry wird aus kleinen farblosen Gläsern getrunken. Das Weinglas setze etwas vom Teller zurück, daß es nicht umgestoßen werde. Man stoße nicht zu viel und nicht zu laut an, auch lasse man sich nicht zu oft auffordern. Wird Wein von Dienern herumgereicht, so muß jeder Herr denjenigen Damen Wein anbieten, die ihm näher sitzen als einem andern Herrn.
Toaste ausbringen ist ein alter Brauch und bringt Leben in die Gesellschaft. Die richtige Reihenfolge ist hier zu beobachten. Damen bringen selten Toaste aus.
Wird das Zeichen zu einem Toaste gegeben, so hat alles zu schweigen. Ist ein Toast einer einzelnen Person gebracht, so geht man nachher zu ihr hin und stößt mit den Gläsern an. Dies ist nur aber in kleiner Gesellschaft üblich.
Den ersten Toast bringe auf deine Gäste aus und danke ihnen für ihr Erscheinen. Die Rede soll kurz sein, denn „Kürze ist der Rede Würze“. Während man spricht, ruhen die Hände. Diejenige Person, die eine Rede halten will, muß dies können, ohne sie abzulesen. Auswendig gelernte oder gar abgeschriebene Reden haben keine Würze.
Halte in Gesellschaft keine Kritik über die Tafel und über die Reden. Sollte dir das Unangenehme passieren, daß sich etwa ein Haar, eine Fliege oder sonst etwas Ungehöriges in der Suppe befindet, so sei still und laß dir nichts anmerken. Das Essen kannst du ja stehen lassen, aber verdirb deinen Nachbarn nicht auch den Appetit. Erkundige dich nicht über den Preis der Weine. Sprich nicht mit Personen, welche zu weit von dir wegsitzen; führe auch kein Kreuzgespräch!
Das Werfen mit Brotkügelchen ist taktlos, wie auch das Schnellen mit Kirschkernen. Tafelmusik ist nur bei großer Gesellschaft zu empfehlen. Hat man gespeist, so zieht man die Handschuhe an, während man sich noch etwas unterhält, um zum allgemeinen Aufbruch fertig zu sein.
Den Zahnstocher gebraucht man, indem man die Hand vor den Mund hält und die Operation vollzieht. Bei Tisch soll dies nicht geschehen. Stochere nie mit der Gabel in den Zähnen, das ist sehr unanständig, ja ekelhaft! Das Ausspülen des Mundes hilft leicht ab.
In vielen Häusern ist es Sitte, nach dem Essen kleine, farbige Glasschalen und einen Glasbecher mit lauem Wasser, etwas mit Pfeffermünze gemischt, den Gästen vorzustellen. Dies ist zweckmäßig und angenehm, aber nicht schön. Ist es dir zuwider, so unterlaß die Benützung.
Die Frau des Hauses hebt die Tafel auf, denn ihr steht allein das Recht zu. Es würde einem Gaste sehr übel anstehen, wenn er sich vorher von der Tafel erheben wollte, wohl gar mit dem familiären Segensspruch: „Gesegnete Mahlzeit!“ Das ist lediglich Sache der Dame des Hauses. Sie benützt einen schicklichen Augenblick nach Beendigung der Mahlzeit, vielleicht eine momentane Stockung des allgemeinen Gesprächs, erhebt sich von ihrem Platze und macht ihren Nachbarn rechts und links eine Verbeugung. Damit ist das Signal zum allgemeinen Erheben gegeben. Der erwähnte familiäre Segensspruch ist schon lange nicht mehr üblich. Wenn er aber trotzdem hier und da noch angewendet wird, so ist das gerade auch kein großer Fehler. Jeder Herr hat, nachdem er sich nach beiden Seiten hin mit einigen höflichen Worten verbeugt hat, die Pflicht, daß er die ihm zur rechten Hand sitzende Dame in den Salon zurückführt, sich hier von ihr mit einer Verbeugung verabschiedet und dann die Hausfrau aufsucht, um ihr einige verbindliche Worte zu sagen. Sollte letzteres unmöglich sein, weil die Dame gerade zu sehr umlagert ist, so kann er es auch ruhig unterlassen; übel genommen wird ihm dies in keinem Fall, und einer nachträglichen Entschuldigung bedarf es auch nicht.
Sollten nach Schluß des Mahles Zigarren gereicht werden, so sind diese erst anzuzünden, nachdem die Damen in den Salon zurückgeführt worden sind, um dort Kaffee einzunehmen. Junge Mädchen tun gut, wenn sie äußerst vorsichtig beim Wein sind und sich lieber an dem nachfolgenden Kaffee, der im Gesellschaftszimmer gereicht wird, beteiligen. Daß ihnen Liköre unbedingt verboten sind, ist selbstverständlich.