Die Dauer einer Visite darf höchstens zehn bis fünfzehn Minuten sein, wenn man nicht aufgefordert wird, länger zu bleiben. Auch erhebt man sich alsbald, wenn man fühlt, daß das Gespräch stocken will. Man berühre dann keinen neuen Gesprächsgegenstand, am wenigsten Vorgesetzten gegenüber. Höhergestellte entlassen oft durch fein angedeutete Worte ihren Besuch. Als Andeutungen dieser Art hat man Bemerkungen aufzufassen, wie „Ich darf Sie nicht länger aufhalten“ oder „Bei Ihrer knapp bemessenen Zeit“ und dergleichen.

Kommt ein zweiter Besucher, so erhebe dich nach einigen Minuten zum Gehen. Muß man aus Pflicht seinem Besuch die Mitteilung machen, seine Anwesenheit nicht länger mehr genießen zu können, so ladet man ihn ein, seinen Besuch baldigst zu wiederholen, und gibt eine Stunde an, da er länger verweilen kann. Drücke auch stets dein Bedauern aus, daß dein Besuch schon geht, so daß er die Überzeugung gewinnt, er sei angenehm gewesen. Beim Eintreten ins Zimmer wie beim Austreten aus demselben achte darauf, daß du niemandem den Rücken bietest. Der Scheidende öffnet die Tür beim Gehen. Das Gegenteil wäre eine Beleidigung für den Gast. Begleitet man den Gast bis vor die Tür, so soll man die Zimmertür öffnen, sobald der Gast dieses tun will. Beim Anziehen der Garderobe im Vorzimmer sei behilflich, wenn es passend ist. Bei Einladung zu Tisch muß man sehr präzis kommen.

Sollte man bei Visite ein Gespräch unterbrechen, wie dies notwendig wird etwa beim Anzünden der Lampe, beim Herbeiholen von Gegenständen usw., so hat man sich zu entschuldigen. Bei einfachen geschäftlichen Besuchen hat man nach Verbeugung und Gruß sich zu entschuldigen für die eventuelle Störung, worauf dir der Besuchte bedeutet, daß du nicht störst. Wenn du dich nicht anmelden konntest mit deiner Visitenkarte, so stelle dich nur vor, wenn man dich nicht schon nach deinem Namen fragte. Der Besuchte wird seine Freude aussprechen, daß er dich kennen lernt, und dich fragen, womit er dir dienen kann. Er wird dich dann einladen, Platz zu nehmen, wenn die Angelegenheit, in welcher du gekommen bist, es notwendig macht, d. h. wenn eine längere Verhandlung in Aussicht steht.

Mit einer freundlichen Verbeugung nimm Platz. Der Einladende wird dich beehren und sich links von dir niederlassen. Der Platz, den du einem Besuchenden anbietest, sei immer so, daß der Besucher beim Eintreten einer Person sich nicht umdrehen muß, um dieser gegenüber zu stehen. Gilt der Besuch einer nicht anwesenden Person, so sprich dein Bedauern aus, daß sie den Besuchenden nicht empfangen kann. Läßt sich aber der Abwesende herbeiholen, so biete einen Stuhl an und gib dem Besuch eine kleine Unterhaltung, wie ein Buch zum Lesen oder eine Zeitschrift mit Bildern zum Ansehen.

Kinder gehören nicht ins Empfangszimmer. Bringt der Besuch Kinder mit, so empfange diese mit der gleichen Freundlichkeit wie die Mutter; denn meist wird eine Zurücksetzung der Kinder weit schmerzlicher empfunden, als wenn sie die Eltern selbst betrifft. Das Besuchskleid wähle den Verhältnissen angepaßt — ja nicht prahlerisch vornehm! Das Empfangskleid sei einfach. Dies ist der Beweis, daß die Hausfrau ihre Gäste zu achten weiß. Die Hausfrau selbst führt nie die Unterhaltung allein, sondern sucht durch geschickte Wendungen sie zu einer allgemeinen zu machen, um die Vorzüge und Achtung ihrer Gäste in das beste Licht zu setzen.

Empfängt man einen Besuch im Familienzimmer, so ist von den Anwesenden jede Beschäftigung auf die Seite zu legen. Mit den Händen spielen, ist ein Zeichen von Befangenheit oder Langeweile, und ist deshalb zu unterlassen. Erhebt sich der Besuch, so sagt man: „Sie gehen schon?“ oder: „Möchten Sie nicht noch einen Augenblick verweilen?“

Damenbesuch wird stets von den Damen bis zur Tür begleitet, wenn noch andere Personen gegenwärtig sind. Ist die besuchende Dame jedoch der einzige Besuch gewesen, so begleitet man sie zum Zimmer hinaus. Die jüngeren Familienmitglieder haben beim Anlegen des Mantels usw. zur Hand zu gehen, wenn dies nicht einem Dienenden besonders aufgetragen sein sollte, wie es in vornehmeren Familien gebräuchlich ist. Da fällt dann auch das Hinausbegleiten fort. Auch muß die Bedienung angewiesen sein, die Haus- und Flurtür für den fortgehenden Besuch zu öffnen und nicht eher wieder zu schließen, bis dieser außer Hörweite ist.

Bei solchen kurzen Besuchen bietet man keine Erfrischung an, es sei denn, daß man besonderen Grund hat, etwa wenn man beim Besuchenden Ermüdung vermutet. Auch fordert man nicht zum Ablegen von Kleidungsstücken auf. Handelt es sich mehr um freundschaftlichen Besuch von längerer Dauer, so ist es Pflicht der Hausdame, alles aufzubieten, um es dem Besuchenden behaglich zu machen. Zu längeren Besuchen muß man persönlich oder schriftlich eingeladen sein. Bei Morgenbesuchen bietet die Dame des Hauses der besuchenden Dame den Ehrenplatz auf dem Sopha an, sie selbst hat den andern Sophaplatz inne. Etwaige Begleiter(innen) nehmen die Stühle links und rechts des Sophas ein. Einen Bekannten, der von ferne herkommt, fragt man nach der Reise, ehe man sich nach der Gesundheit der von ihm in der Heimat zurückgelassenen Familie erkundigt. Im Vorzimmer steht ein Garderobeständer, ein Stuhl mit Schuhzieher, ein Spiegel, ein kleiner Teller mit Haar- und Stecknadeln, ein Schuhanzieher und ein kleines Tischchen mit Visitenkartenteller.

Einladungen sende man nicht als Drucksache, sondern betrachte sie als familiäre Mitteilung. In diesen Einladungen bedient man sich der kürzesten Form, z. B. bei einer Einladung zu einem Ball: