Der Besuch.
Der Anstandsbesuch ist das Mittel, durch welches die Gesellschaft in Fühlung untereinander gehalten wird.
Wann ist ein Besuch am Platze? Wenn man Empfehlungen, Grüße zu überbringen hat, oder wenn man sich des Anstandes wegen in bestimmten Kreisen oder Familien einzuführen hat, auch wenn man eingeladen ist zu Familienfesten, oder wenn man für erwiesene Dienste gebührenden Dank aussprechen soll. Ebenso ist ein Besuch nötig, wenn man sich einen Rat holen will. Besuche sind weiter notwendig in Krankheits- und Trauerfällen, aber auch zu Gratulationen, ebenso wenn eine bekannte Familie einen Ort verläßt oder anzieht, ferner beim Antritt einer großen Reise oder bei Rückkehr von einer solchen. Junge Mädchen machen Besuche in Begleitung der Mutter. Antrittsbesuche machen junge Herren, welche eine feste Anstellung erhalten haben und nun selbständig sind, ebenso Ehepaare, wenn sie ihr neues Heim bezogen haben. Persönlich seine Angelegenheiten erledigen, ist immer besser, als dies schriftlich zu tun, Pflicht ist es, auf alle genannten Antrittsbesuche Gegenbesuche zu machen. Wünscht man nicht näher bekannt zu werden, so schiebt man den Gegenbesuch weit hinaus. Der andere wird dadurch genügend unterrichtet sein und die weitere Annäherung nicht aufdringlich suchen.
Erfordert, streng genommen, jeder Besuch einen Gegenbesuch, so gibt es doch auch für diese Regel Ausnahmen. So ist es gestattet, daß ältere Personen gegenüber viel jüngeren, Hochgestellte gegenüber geringer gestellten Leuten, Damen gegenüber Herren den schuldigen Gegenbesuch durch eine Einladung, eine dienstliche Gefälligkeit und Gönnerschaft oder durch eine Aufforderung zu wiederholtem Besuch ersetzen. Macht man in einem Hause Besuch, so entschuldigt man sich ebensowenig, wie derjenige, dem der Besuch gilt, sich bedankt. Ist der Besuch eine Aufmerksamkeit, um sich über das persönliche Befinden zu erkundigen, so ist kein Gegenbesuch notwendig. Willst du bei Vornehmen einen Besuch machen, so melde dich schriftlich an und bitte dabei, man möchte dir die Zeit bestimmen, wann du angenehm bist. Porto für etwaige Postantwort lege bei, wenn du es für notwendig hältst, d. h. wenn der Betreffende dir fremd ist.
Wirst du eingeladen, so folge der Einladung und sei präzis im Kommen. Bist du abgehalten, so begründe dein Fernbleiben.
Bei Krankenbesuchen erkundige dich nach der passenden Besuchszeit, mache den Besuch kurz ab und rege den Kranken nicht durch vieles Sprechen auf. Sende dem Kranken Blumen, wenn Genesung eingetreten ist. Dieses ist die größte Aufmerksamkeit. Getränke und Speisen sende nur, wenn diese der Kranke genießen kann. Erkundige dich vorher hierüber. Die Besuchszeit ist sehr verschieden. Mache den Besuch vor Tisch, vorausgesetzt, daß die Person um diese Zeit abkömmlich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, so mache deine Besuche nach Tisch. Erkundige dich vorher, wann gespeist wird und ob es angenehm ist, daß man vorspricht. An Festtagen macht man keine Besuche, ohne gebeten zu sein. Vermeide womöglich, am Sonnabend (Samstag) Besuche zu machen. In Geschäftsangelegenheiten besucht man zur Geschäftszeit. Ärzte, Notare und andere Beamte haben ihre bestimmten Sprechstunden. Bist du im Hause angekommen, so laß dich melden. Zweckmäßiger aber ist es, man überreicht die Visitenkarte und sagt stets deutlich, wem der Besuch gilt.
Ein junger Herr läßt sich nie bei der Tochter des Hauses melden, und diese empfängt in der Abwesenheit der Mutter keine Besuche, es sei denn von älteren Herren, welche im vertraulichen Verkehr mit der Familie stehen. Eine Ausnahme ist nur gestattet, wenn die Tochter nicht mehr ganz jung ist und als selbständiges Glied in der Gesellschaft gilt. Ist man nicht angenommen worden, so wiederholt man den Besuch nicht, sondern gibt, wenn nötig, eine schriftliche Mitteilung. Eine Dame macht einem Herrn nie einen Besuch, der seiner Person gilt. Sie sucht den Arzt und Rechtsanwalt in der Regel stets in Begleitung einer Dame auf. Wenn keine ernsten Absichten obwalten, soll ein junger Herr in einem Hause, in dem Töchter sind, nicht zu oft Besuch machen, denn dies ist für die Damen unangenehm. Ist niemand zu Hause, so läßt man seine Visitenkarte zurück. Soll der Besuch einer Familie gelten, dem Herrn und der Frau Gemahlin, so gibt man zwei Karten ab; gilt er auch der Tochter, dann drei Karten. Mehr Karten werden nicht zurückgelassen. Manche Leute haben den Brauch, bei einfachen Visiten den linken Rand unten umzubiegen, wenn die Herrschaften nicht zu Hause waren, um den Beweis zu geben, daß man persönlich da war. Der ganze linke Rand der Visitenkarte wird nach oben gebogen, wenn es nur einen einfachen Besuch galt. Der ganze rechte Rand wird nach unten gebogen, wenn man gekommen war, um seine Teilnahme an irgend etwas zu bezeugen. Die Visitenkarte soll einfach sein. Auch soll sie so bedruckt oder geschrieben sein, daß man genau weiß, welche Person da war. Unten links soll der Wohnort stehen, rechts die spezielle Angabe der Wohnung. Eine Frau wird ihre Visitenkarte halten wie ihr Gemahl, sie hat aber den Beisatz „Frau“. Für gemeinschaftliche Visiten kann man auch gemeinschaftliche Karten führen, wie Rudolf W. W. Schulz und Frau. Adelige führen auf ihren Karten den Vornamen nicht. Freiherren, Barone und Grafen führen den Vornamen.
Visitenkarten für Abschiedsbesuche tragen unten in der linken Ecke die Buchstaben p. p. c. (pour prendre congé)[1] oder besser: u. A. z. n. (um Abschied zu nehmen).
Darfst du nach Anmeldung zum Besuch eintreten, so entledige dich deiner Überkleider, Schirme, Überschuhe und schlage — wenn du verschleierte Dame bist — den Schleier zurück. Durchnäßte Kleider leg unaufgefordert ab. Die Herren nehmen den Hut mit ins Zimmer, nicht aber, wenn der Diener die Anweisung hat, ihn abzunehmen. Wird man im Zimmer gebeten, den Hut abzulegen, so legt man ihn auf den Boden neben oder unter den Stuhl. Auf einem Sopha nimmt ein Herr nie Platz, sondern er nimmt den nächsten Stuhl. Wenn Herren oder Damen sich besuchen, so kann man auf besondere Einladung auf dem Sopha Platz nehmen. Eine Dame bietet einem Herrn nie das Sopha zum Sitzen an. Beim Besuche von Damen und Herren biete man den Damen das Sopha, den Herren Stühle an. Man sehe darauf, daß niemand einer andern Person den Rücken zukehrt.
Bei Festlichkeiten oder Besuchen hänge die Kleider nicht an die Tür oder ans Fenster. Tritt man ins Empfangszimmer, so mache man die Tür geräuschlos zu. Damen legen den Hut nur ab, wenn sie aufgefordert werden. Ist die Tür offen, durch welche man eintritt, bleibt man zwei Schritte vor derselben stehen, macht eine Verneigung, wenn die besuchte Person einem entgegenkommt, und tritt dann erst ein. Ist die Tür geschlossen, so öffnet sie der Einführende, wenn ein solcher da ist, und komplimentiert. Wird man ersucht, Platz zu nehmen, so hat dies sofort mit großer Sicherheit zu erfolgen. Setze dich nicht auf den Rand des Stuhles. Lehne dich nicht an, wenn der Stuhl auch Lehnstuhl ist. Wenn ein zweiter Besuch ins Zimmer tritt, hat der Zuerstgekommene sich zu erheben; er setze sich nicht früher nieder, bis er darum gebeten wird oder bis die gegenseitige Vorstellung stattgefunden hat. Alles steht auf, wenn eine Dame eintritt. Wenn ein Herr eintritt, so stehen bloß die Herren auf, ausgenommen, es kommen bejahrte oder hochgestellte Damen und Herren. Sind mehrere Personen im Zimmer, so sprich nicht bloß mit ein und derselben, sondern womöglich mit allen, vorzüglich mit älteren. Laß andere reden, ohne sie zu unterbrechen. Behandle deine Gäste gleichmäßig liebenswürdig, gib keinem einen besonderen Vorzug; dies gilt besonders, wenn man zwei Besucher gleichzeitig empfängt. Den zuerst weggehenden Besucher begleite nur bis zur Tür des Empfangszimmers, damit du die andern Herrschaften nicht allein lassen mußt.