Einen solchen Fall bringt Tanner (Monatsschr. f. Geburtsk. 1863, XXI, 163). Eine 42jährige Dame, zu welcher T. gerufen wurde, klagte seit 11 Uhr der verflossenen Nacht über grosse Schmerzen im Unterleibe, ist mehr denn drei Jahre verheiratet und niemals schwanger gewesen. Die Catamenien waren seit 10 Monaten ausgeblieben, was jedoch, da sie früher sehr reichlich gewesen waren, der Veränderung der Lebensweise zugeschrieben wurde. Der Schmerz im Unterleibe kam in Paroxysmen und hatte sich weder durch Medicamente, noch durch Senfteige gebessert. Der Assistent eines benachbarten Arztes erklärte, dass die Schmerzen von Flatulenz und Entzündung herrührten. Dies stimmte ganz wohl mit der Meinung der Patientin, ihres Mannes etc. überein. T. fand jedoch die Frau in Wehen und extrahirte wenige Stunden darauf ein ausgetragenes Kind — zu nicht geringer Befriedigung der erstaunten Eltern. Dieser Fall, sagt T., beweist, dass eine Frau empfangen, vollkommen austragen und 10 Stunden lang Wehen haben kann, ohne nur im Geringsten zu ahnen, dass sie schwanger sei.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen eine Schwangerschaft auch für einen chronisch-pathologischen Zustand gehalten werden kann, namentlich dann, wenn ähnliche Symptome thatsächlich früher bestanden hatten, und noch mehr, wenn die Betreffende etwa von ärztlicher Seite in dem Wahne, krank zu sein, bestärkt worden ist. So erzählt Wald von einem Ladenmädchen, welches, hinter dem Pulte stehend, ein Kind geboren hatte, das in Folge der dabei erlittenen Schädelfracturen sofort gestorben war. Die Person war seit jeher kränklich gewesen, litt besonders an Unterleibsbeschwerden und die Menstruation war stets unregelmässig. Nur einmal hatte sie den Coitus zugelassen. Die Erscheinungen, die auftraten, schrieb sie ihrer alten Krankheit zu und wurde in diesem Glauben durch einen Arzt bestärkt, den sie wiederholt consultirte und der ihr Landaufenthalt anrieth. Von dort kehrte sie gebessert zurück und hielt die Zunahme ihres Unterleibes für ein Zeichen fortschreitender Genesung. In den letzten Monaten consultirte sie wegen der auffallenden Zunahme ihres Unterleibes ihren Arzt, der noch acht Tage vor der Entbindung die Diagnose auf Wassersucht stellte und darnach behandelte. Unter solchen Umständen musste die Möglichkeit, dass die Betreffende ihre Schwangerschaft verkannt haben konnte, zugegeben werden. Ist es ja schon vorgekommen, dass Schwangerschaft für einen Ovarialtumor gehalten und die Ovariotomie gemacht wurde!

Schliesslich sei bemerkt, dass eine Verkennung der Schwangerschaft unter sonst gleichen Verhältnissen bei einer Person, die bereits geboren hatte, noch weniger leicht wird zuzugeben sein, als bei Individuen, die zum erstenmale gravid geworden sind und daher in diesen Dingen noch keine Erfahrung besitzen.

Ein Unicum war die laut brieflicher Mittheilung des Herrn Collegen Fleischer in Brüx ihm in einem Ehetrennungsprocesse gestellte Frage, ob der Ehemann die Schwangerschaft seiner ihm vor wenigen Wochen angetrauten Frau erkennen musste. Ein Witwer, der in erster Ehe 6 Kinder gezeugt hatte, heiratete nach vierwöchentlicher Bekanntschaft ein 24jähriges Mädchen. Nach fünf Wochen gebar die Frau ein lebendes, jedoch unreifes Kind. Der Mann verlangte die Ungiltigkeitserklärung der Ehe mit Rücksicht auf §. 58 des österr. bürg. Gesetzb. Der Vertreter der geklagten Frau machte aber geltend, dass der Gatte als erfahrener Mann bei dem geschlechtlichen Umgang mit seiner Frau deren Zustand erkennen musste, sich aber die Sache offenbar gefallen liess, da er erst nach erfolgter Entbindung Klage erhob. Da auch die Hausgenossen den Zustand der Frau nicht erkannt hatten, und das Kind ein unreifes war, musste die Aussage des Gatten, dass ihm keine Idee von dem Sachverhalte aufgestiegen sei, als glaubhaft erklärt werden, umsomehr, als er angab, dass er zwar den Coitus öfters ausgeübt, dass aber seine Frau weitere Berührungen unter dem Vorwande, kitzlich zu sein, nicht zugelassen habe.

Die Diagnose stattgehabter Entbindung.

Wir haben hier die normale Entbindung von einer ausgetragenen Frucht im Auge, und zwar zunächst diejenigen Kennzeichen, welche in der ersten Zeit nach einem solchen Acte zu constatiren sind.

Erscheinungen nach der Geburt.

Unmittelbar nach einer Entbindung finden wir die äusseren Genitalien und deren Umgebung mit Blut verunreinigt, welches theils aus dem Uterus, theils aus den bei Erstgebärenden in der Regel, bei Mehrgebärenden sehr häufig vorhandenen kleinen Einrissen des Scheideneinganges stammt. Die Schamlippen sind geschwollen, der Scheideneingang und die Scheide so erweitert, dass man bequem mit der ganzen Hand eindringen kann. Die Scheide selbst, insbesondere ihre vordere Wand, ist schlaff, die Runzeln verstrichen. Der Cervix schlaff, der Muttermund weit offen, in der Regel mit frischen Einrissen versehen. Blutiger Ausfluss aus dem Uterus.[151] Letzterer als kugeliger Körper zwischen Symphyse und Nabel zu fühlen. Die Bauchdecken auffallend schlaff und stark gerunzelt, mit frischen Schwangerschaftsnarben besetzt, ausserdem in der Regel stärker pigmentirt, namentlich entsprechend der weissen Bauchlinie als Linea fusca. Die Brüste geschwellt, beim Druck dickliche gelbliche Milch (Colostrum) entleerend, in welcher sich nebst anfangs spärlichen Milchkügelchen sogenannte Colostrumkörperchen finden, welche grosse rundliche, einen Kern und zahlreiche Fetttröpfchen enthaltende Zellen darstellen, die als im fettigen Zerfall begriffene Drüsenepithelien aufzufassen sind. Die Brustwarzen und ihre Höfe sind auffallend pigmentirt und die Follikel in letzteren deutlich geschwellt.

Von allgemeinen Erscheinungen ist die erhöhte Temperatur sehr constant; die Erhöhung beginnt nach Schröder gleich nach der Geburt, steigt durchschnittlich bis 39° und schwankt in den nächsten Tagen zwischen 36–38°, in der Regel mit abendlichen Exacerbationen. Der Puls ist im normalen Wochenbett in der Regel sehr niedrig, 50–60 (Schröder). Gesteigerte Hautthätigkeit und ziemlich bedeutende Gewichtsabnahme in den ersten Tagen (Gassner) sind ebenfalls constante Befunde.

In den folgenden Tagen und Wochen bilden sich die besprochenen Erscheinungen allmälig zurück. Die Involution des Uterus schreitet vor, ist jedoch erst nach 6–8 Wochen vollendet. Der Muttermund contrahirt sich, bleibt aber meist bis zum 10.-12. Tage offen. Nach 5–6 Wochen ist der Cervix bereits wieder ziemlich zur Norm zurückgekehrt, etwaige Einrisse verheilt, ebenso jene des Scheideneinganges. Letzterer, sowie die Scheide verengern sich, die Wandungen der Vagina werden fester und gewinnen ihre gerunzelte Beschaffenheit wieder. In der Regel wird die Verengerung erst in der 3.-4. Woche deutlicher, kann sich jedoch auch früher einstellen (Schröder). Die Bauchdecken verlieren ihre Schlaffheit, doch erhält sich die Pigmentirung derselben in der Regel lange Zeit, während die Schwangerschaftsnarben meistens als bleibendes Merkmal überstandener Gravidität auch später zu bemerken sind, indem ihre ursprünglich einen Stich in’s Röthliche zeigende Farbe allmälig jene sehnigglänzende annimmt, die dann meist für die ganze übrige Lebenszeit persistirt.