Zweigspitze 1 von Thuja orientalis, 2 von Th. occidentalis.

Terpentinöl.

Endlich ist noch bei den Coniferen das Terpentinöl zu erwähnen, welches eines der schärferen ätherischen Oele darstellt und in Dosen zu 3–8 Grm. Bauchschmerzen, Mattigkeit, Vermehrung der Pulsfrequenz und der Diurese (Veilchengeruch des Harns), aber auch Strangurie, Hämaturie und Erscheinungen heftiger Gastroenteritis bedingen kann, ohne dass wir berechtigt wären, diesem oder einem anderen der vorhergenannten Mittel eine specifisch abortive Wirkung zu vindiciren.

Aetherische Oele.

Gleiches gilt von anderen ätherischen Oelen, beziehungsweise von den Pflanzen, welche sie enthalten, wie z. B. von dem Bernsteinöl (Oleum succini), welches nach Seydel (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, pag. 267) in seiner Gegend im Rufe eines Abortivum steht und von dem in einem Falle ein Esslöffel voll Bauchschmerzen, Erbrechen, Prostration, später Durchfall und typhöse Erscheinungen und am 13. Tage Abortus veranlasste; ferner von Tanacetum vulgare (Rainfarren), welches in Frankreich und von Ruta graveolens (Raute), welche in Amerika als Abortiva im Rufe stehen und auch angewendet werden. Ebenso von den starken Gewürzen, wie z. B. Saffran[197] und dem aus ihnen bereiteten „Glühwein“.

Kampher.

Den ätherischen Oelen chemisch und toxisch nahestehend sind die Kampherarten. Ueber eine mit gewöhnlichem Kampher versuchte Fruchtabtreibung berichtet Kuby (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 534). In Tirol steht die Wurzel von Asarum europaeum in dem Rufe eines Fruchtabtreibungsmittels und wir intervenirten in einem Falle, wo ein Individuum gewerbsmässig diese Wurzel als Abortivum oder Emmenagogum verkauft hatte. Das wirksame und der Wurzel den intensiven scharfen Geruch verleihende Princip ist ein kampherartiger Körper.

Canthariden.

Die Einwirkung der Canthariden auf die Nieren ist bekannt und ebenso, dass dieselben seit jeher als ein Aphrodisiacum angesehen wurden. Es kann demnach nicht wundern, wenn wir ihnen auch als „Abortivum“ begegnen. In den wenigen sichergestellten Fällen, in denen Canthariden zum Zwecke der Fruchtabtreibung genommen wurden (vide Lex, l. c. 245), erfolgte der Tod der betreffenden Mutter entweder ohne oder nach vorausgegangenem Abortus. Die hochgradigen Irritationserscheinungen, die nach der Einverleibung von Canthariden im Verdauungstractus erfolgen, machen den Eintritt des Abortus im Verlaufe der Intoxication begreiflich. Dass aber den Canthariden eine specifische Wirkung auf den Uterus zukommen würde und dass insbesondere nicht toxische, selbst wiederholte Gaben Contractionen des Uterus hervorrufen könnten, ist nicht erwiesen.

Aloe. Drastica.