Fruchtabtreibungen durch Injectionen, insbesondere in den Cervix, kommen gegenwärtig immer häufiger vor, besonders wenn Sachverständige sich eines solchen Delictes schuldig machen. Doch wird die Operation mitunter auch von Laien ausgeführt. So wurde in einem von Maschka (Gutachten. II, 324) mitgetheilten Falle ein seit Langem in dem Verdachte eines Fruchtabtreibers stehendes Individuum (Nichtarzt) dabei ertappt, wie es durch Injectionen mittelst einer Spritze und eines in den Muttermund eingeführten Mutterrohrs den Abortus einleitete. Scheideninjectionen können auch von den Schwangeren selbst und mit Erfolg ausgeführt werden. Ausser gewöhnlichen Spritzen werden Clysopompen, insbesondere aber Balloncatheter benützt. In dem von Vibert (Annal. d’hygiène publ. 1893) referirten Processe gegen den Fruchtabtreiber Thomas hatte dieser bei 72 Frauen den Balloncatheter angewendet. Auch die Einleitung von Dampf wurde schon, und zwar mit Erfolg versucht. Schoder (Beiträge zur Lehre vom provocirten Abortus. Diss. Berlin 1893) berichtet über einen solchen Fall. Auf Rath einer bereits zweimal wegen Fruchtabtreibung bestraften Person, musste sich die Schwangere mit gespreizten Beinen über einen Eimer stellen, auf dessen Boden Spiritus gegossen und angezündet worden war und gleichzeitig heissen Kaffee trinken. Dabei überkam die Schwangere Schwäche, sie legte sich zu Bette, nach 2 Stunden begann Drängen und es gingen Blutklumpen ab. Andere Methoden sind verhältnissmässig selten. In einem von Thomson[204] publicirten Falle war unter Anderem auch der Versuch angestellt worden, durch fortgesetztes Herumbohren mit dem Finger in der Scheide die Fruchtabtreibung zu bewirken, und in einem von uns begutachteten war ein übelbeleumundeter Mann, nachdem er eine ganze Reihe verschiedener innerer Mittel (Branntwein mit Pfeffer, eine Mischung von Wasser, Stärke und Zucker, dann ein Gebräu aus Schöllkraut, Kamillen, Safran, Alaun, Kupfervitriol und Kampher, und hierauf Schlämmkreide) fruchtlos angewendet hatte, um bei seiner Geliebten die Frucht abzutreiben, sogar auch auf die Idee gerathen, dies durch forcirten Coitus zu bewirken, zu welchem Zwecke er die Betreffende durch einige Zeit nicht blos zwei- bis dreimal täglich gebrauchte, sondern auch einen Freund mitbrachte, der in seiner Gegenwart dieselbe gebrauchen musste! In einem dritten, uns von den hiesigen Gerichtsärzten DDr. Doll und Haschek mitgetheilten Falle hatte ein Mann seiner schwangeren Geliebten ein Instrument gebracht, welches wir in halber Grösse hier abbilden ([Fig. 43]), dessen unterer Theil aus Holz, dessen oberer aus Bein gefertigt ist, mit der Aufforderung, sich dasselbe in den Muttermund einzuführen und dort liegen zu lassen, wobei er angab, dass er dasselbe von einem Arzt gekauft habe, welcher ihn versicherte, dass das Instrument, wenn richtig eingeführt, die Fruchtabtreibung zweifellos bewirke. Die Betreffende wandte jedoch trotz wiederholter Aufforderung das Instrument nicht an, liess die Schwangerschaft regelmässig verlaufen und producirte erst nachträglich das Instrument vor Gericht, als es wegen der Erhaltungskosten des Kindes zu Zerwürfnissen zwischen ihr und ihrem Geliebten gekommen war. Die Gerichtsärzte, denen das Instrument vorgelegt wurde, gaben ihr Gutachten dahin ab, dass sich in der Construction desselben eine gewisse Zweckmässigkeit und Sachkenntniss nicht verkennen lasse, dass dasselbe in den Muttermund möglicherweise auch von der Frau selbst eingeführt werden könnte, und, wenn dort liegen gelassen, den Abortus anzuregen im Stande gewesen wäre. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Fruchtabtreibung verurtheilt. Wir sind im Allgemeinen derselben Meinung wie die Herren Collegen und sind überzeugt, dass das betreffende Instrument in der Hand eines Sachverständigen gewiss zum Ziele führen würde, halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass eine Schwangere sich selbst das plumpe Instrument in den Muttermund einzubringen im Stande sein dürfte.

Reizung des Cervix.

Dagegen behauptet Säxinger (l. c. 289), dass das blosse Einlegen einer Sonde in den Gebärmutterhals keine Wehen hervorrufe. Auch das einfache Betasten der Innenfläche des Cervix mit der Sonde oder bei hinreichender Eröffnung mit dem Finger könne nicht als ein solches Mittel bezeichnet werden. Müller habe bei 100 Schwangeren mit dem Finger und mit dicken Sonden den ganzen Cervicalcanal behufs genauer Messung wiederholt abgetastet, ohne je schlimme Folgen davon zu sehen.

Auch durch Einführung reizender Substanzen in die Genitalien ist die Fruchtabtreibung versucht worden. So hatte das oben erwähnte Individuum zu den bezeichneten Fruchtabtreibungsversuchen noch den hinzugefügt, dass es zwei Knoblauchzehen nahm, an der Stelle, wo der Keim herauswächst, Pfeffer hineinthat und seiner Geliebten „tief in die Scheide bis zur Gebärmutter“ hineinsteckte, ebenso eine dritte Zehe in den Mastdarm mit dem Auftrage, diese Körper einen halben Tag lang an ihrem Orte zu belassen, was die Betreffende allerdings nicht that, sondern schon nach etwa einer halben Stunde den präparirten Knoblauch sowohl aus den Genitalien als aus dem After herauszog, da derselbe ihr starkes Brennen verursachte. Dieser Fall erinnert an die mit verschiedenen reizenden Substanzen bestrichenen Pessarien, deren sich bereits die alten arabischen Aerzte zur Einleitung des Abortus bedienten, und demselben analog sind jene Fälle, in denen heftig wirkende Giftstoffe, insbesondere Arsenik, zu diesem Zwecke per vaginam eingeführt wurden. Ein solcher Fall wird in der „Deutschen Klinik“, 1873, Nr. 41, und ein zweiter von Brisken in der Vierteljahrsschr. f. ger. Med. XXV, 110, mitgetheilt.

Diagnose der mechanischen Fruchtabtreibung.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass, wenn der Gerichtsarzt in die Lage kommt, über einen der genannten, sei es durch Eingeständniss des Thäters oder durch die Angaben der Schwangeren selbst[205], oder etwa durch Zeugen oder durch besondere Umstände sichergestellten Vorgänge ein Gutachten abzugeben, es nicht schwer halten wird, sich auszusprechen, ob ein solcher Vorgang im Allgemeinen geeignet ist, Abortus zu bewirken; aber es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn solche Aussagen nicht vorliegen, sondern nur ein unbestimmter Verdacht besteht, dass ein mechanischer Vorgang unternommen wurde, um die Frucht abzutreiben, die Diagnose eines solchen Vorganges nur dann möglich sein wird, wenn derselbe objectiv nachweisbare Veränderungen hinterlassen hatte. Wir werden diese bei den Folgen der Fruchtabtreibung erwähnen.

Ausser der Erhebung solcher Veränderungen wird es weiter wie bei dem durch innere Mittel veranlassten Abortus Aufgabe des Gerichtsarztes sein, zu erwägen, in welcher Zeit nach dem angeblich eingeleiteten Vorgange die Fehlgeburt erfolgt ist, und ob dieselbe mit der Zeit stimmt, in welcher erfahrungsgemäss nach der Anwendung der betreffenden Mittel der Abortus zu erfolgen pflegt.

Eintritt des Abortus nach mechanischer Fruchtabtreibung.


Von den Methoden, die auch in der Geburtshilfe angewendet werden, führt die aufsteigende Scheidendouche (nach Kiwisch) am langsamsten zum Ziele. Wenn, wie Kiwisch fordert, die warme Douche alle drei bis vier Stunden durch 12 bis 15 Minuten wiederholt wird, pflegen sich erst nach drei bis fünf Tagen die ersten Wehen einzustellen[206], mitunter noch später.[207] Ungleich schneller wirkt die Uterusinjection (Methode von Cohen). In 12 Fällen, in denen Lazarewitsch[208] diese Methode anwendete, begannen die Wehen fast unmittelbar nach der Injection und die Geburt dauerte 3½ bis 30 Stunden. Tardieu gibt an, dass, wenn diese Methode behufs verbrecherischer Fruchtabtreibung zur Anwendung kam, die Geburt bis höchstens 18 Stunden nach der Injection erfolgte. Auch in dem von Maschka mitgetheilten Falle traten sofort nach der Injection heftige Schmerzen und acht Stunden darauf der Abortus ein. Die Angabe Krause’s, dass bei dieser Methode die Geburtsdauer im Mittel drei, in maximo acht Tage betrage, ist daher unrichtig, doch wird gewiss die Art und Weise, wie die Methode ausgeführt wird, auf den Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Wehen von Einfluss sein, insbesondere die Tiefe, bis zu welcher das Injectionsrohr zwischen Ei und Uterus eingeführt, und die Menge der Flüssigkeit, die eingespritzt wurde. Bei der Methode nach Krause (Einlegung eines elastischen Katheters zwischen Ei und Uterus) traten nach Schröder (l. c. 329) bei Mehrgebärenden die Wehen nicht selten sofort, bei Primiparen wenigstens nach mehreren Stunden auf. Franque dagegen (Scanzoni’s Beiträge zur Geburtshilfe, 1869, VI, 109) fand in seinen Fällen, dass die mittlere Dauer der Geburt 68 Stunden und die längste 141 Stunden betrug. Mitunter tritt, trotzdem die Sonde zwischen Uterus und Ei wiederholt eingeführt und selbst liegen gelassen wurde, dennoch kein Abortus ein. Interessante derartige Fälle werden von Säxinger (l. c. 290) mitgetheilt. Am präcisesten scheint der Abortus nach der gegenwärtig vielfach empfohlenen Methode von Barnès und von Tarnier (Einführung einer Kautschukblase zwischen Ei und Uterus und Wasserinjection) zu erfolgen. Nach Machenand (Virchow’s Jahrb. 1869, II, 611) trat in 21 Fällen der Abortus im Mittel nach 35 Stunden ein; nach Spiegelberg (Ibid.) war in allen (7) Fällen 1 bis 3 Stunden nach der Application die Geburt im vollen Gange und 4 bis 51 Stunden nach derselben beendet. Ueber den Verlauf des Abortus nach Dilatation des Cervix mittelst Pressschwamm berichtet Godson (Virchow’s Jahrb. 1875, II, 613) auf Grund von 20 Beobachtungen, dass die Dauer der Geburt von der Einlegung des Pressschwammes bis zur Beendigung 24 bis 96 Stunden betrage. Was die bei der criminalen Fruchtabtreibung am häufigsten geübte Methode, den Eihautstich, betrifft, so gibt Hohl an, dass 12 bis 48 Stunden nach dem Abfluss der Wässer die Wehen einzutreten pflegen und auch die Erfahrungen Tardieu’s gehen dahin, dass die Geburt in einigen Stunden und selten später als nach vier Tagen erfolgt, während Gallard (l. c. 44) den Abortus meist in fünf bis acht Tagen, in einem Falle aber schon nach 12 Stunden eintreten sah. Im Allgemeinen dürfte bei von Laien vorgenommenem Eihautstich die Entbindung früher eintreten als nach kunstgerecht eingeleitetem Abortus, da bei letzterem, wenn er in Folge ärztlicher Indication ausgeführt wird, die Wässer in der Regel nicht auf einmal, sondern indem man die Eihäute an einer höher gelegenen Stelle eröffnet, allmälig abgelassen werden.