Die spontane, penetrirende Ruptur des Uterus kommt sehr selten vor und fast sämmtliche derartige Fälle betreffen solche, die erst während eines am normalen Ende der Schwangerschaft oder kurz vor demselben eingetretenen Geburtsactes sich ereignet haben[210], wobei als prädisponirendes Moment eine fehlerhafte Beschaffenheit der Gebärmutterwand, schwächere Stellen in derselben, Fibrome, Narben, parenchymatöse Erkrankungen u. dergl., und als veranlassende Ursachen heftige Anstrengungen des Uterus in Folge behinderter Geburt sich ergaben, Umstände, die sich in der Regel leicht ausschliessen lassen werden. In den früheren Monaten der Schwangerschaft, insbesondere in der ersten Hälfte derselben, sind spontane Rupturen noch viel seltener, obwohl sie schon im dritten und vierten und selbst eine im zweiten Monate beobachtet wurden.[211] Von diesen Rupturen sind besonders jene zu erwähnen, welche bei interstitieller Gravidität durch spontane Berstung entstehen und auf den ersten Blick für traumatisch entstandene imponiren können. (S. die [Abbildung] auf pag. 199.) Rupturen des Uterus ausserhalb des Geburtsactes während der Schwangerschaft werden von einzelnen Autoren geleugnet[212], doch hat Hildebrandt (Virchow’s Jahresb. 1872, pag. 669) eine solche publicirt. Auch in solchen Fällen bilden Anomalien der Uteruswand die prädisponirende Ursache, und wenn diese nicht nachweisbar ist, ist umsoweniger Grund vorhanden, an eine spontane Ruptur zu denken.

Wichtig für die Unterscheidung ist der Sitz der Ruptur. Die spontane Ruptur sitzt in der Regel im Cervix oder an der Grenze zwischen diesem und dem Uteruskörper und verläuft meist quer oder etwas schräg (Schröder), seltener longitudinal (Hohl); die künstlich erzeugten Rupturen können an verschiedenen Stellen sich finden und liegen, wenn sie durch Einführung von Instrumenten per vaginam erzeugt wurden, meistens in der verlängerten Axe des Genitalcanals, mitunter, wie Tardieu einen solchen Fall beobachtete, in der Mitte des Fundus uteri.

Ausser aus der Erwägung dieser Verhältnisse ergibt sich die Diagnose einer künstlichen Ruptur mitunter aus der gleichzeitigen Verletzung anderer Organe, insbesondere des Darms, die bei einer spontanen Ruptur nicht vorkommen kann, und die den Fall desto klarer stellt, je ausgebreiteter die betreffenden Läsionen gefunden werden.

Folgen von Injectionen.

Fruchtabtreibungen durch Einspritzungen in die Scheide sowohl als in den Uterus können ausser durch directe Verletzung durch septische Infection, durch Eindringen der Luft oder der Injectionsflüssigkeit in die Tuben oder die Uterusvenen, aber auch durch specifische Eigenschaften der Injectionsflüssigkeit schwere Erscheinungen und selbst den Tod veranlassen.

Es ist möglich, dass durch forcirte Injectionen Uterusrupturen entstehen können. Einen wahrscheinlich so zu deutenden Fall bringt Coutagne („Des ruptures utérines pendant la grossesse et de leurs rapports avec l’avortement criminel.“ Paris 1882. 8).

Ein 21jähriges schwangeres Mädchen (Primipara) hatte wiederholt erklärt, sich die Frucht abtreiben zu wollen, auch wenn sie daran sterben sollte. Nach verschiedenen Versuchen mit anderen Mitteln wendete sie sich an eine Hebamme, mit welcher sie 95 Fr. für die Fruchtabtreibung accordirte. Kurz nach dem zweiten Besuche bei der Hebamme wurde sie bei dieser halb angekleidet und offenbar schwer krank gefunden. Die Hebamme gab später an, das Mädchen sei gleich nach seiner Ankunft von Ohnmacht und Metrorrhagie befallen worden, weshalb sie 1 Grm. Secale cornutum gegeben habe. Ein Arzt wurde erst am nächsten Tage geholt, fand die Kranke in extremis mit Zeichen von Peritonitis, das Collum uteri halb offen, das Os internum jedoch nicht passirbar. Tags darauf trat der Tod ein. Bei der Obduction fand sich zwischen Uterus und Rectum, in Blutgerinnsel und Exsudat eingebettet, ein 15 Cm. langer Fötus sammt Adnexis. Letztere, sowie Fötus unverletzt. Der Uterus 11·5 Cm. lang, 10·5 Cm. breit, seine Wand 2·5 Cm. dick, der Grund desselben von einem die Tubarmündungen verbindenden penetrirenden Riss eingenommen, dessen Ränder gefranst und von verdünnter Muskelsubstanz gebildet erscheinen, wie wenn sie vor ihrer Trennung auseinander gezerrt worden wären, sonst normal. Das Collum halb offen, ohne Narben und ohne frische Verletzungen. Coutagne schloss wegen normaler Beschaffenheit der Uteruswand eine Spontanruptur aus, ebenso eine directe Verletzung, weil keine Beschädigung an der Frucht gefunden wurde und weil der Hebamme kaum ein so roher Eingriff zugemuthet werden kann. Dagegen hält er für wahrscheinlich, dass Injectionen gemacht wurden, welche die Ruptur erzeugt haben konnten. Auch hält er für möglich, dass sich die Ruptur aus einer partiellen Läsion entwickelt habe, da auch Spencer Wells angibt, dass, als er einmal bei einer Ovariotomie irrthümlich den schwangeren Uterus punctirt habe und in die Oeffnung den Finger einführte, ein grosser Riss entstanden sei. Coutagne bemerkt auch, dass Injectionen mit irritirenden Flüssigkeiten durch entzündliche Erweichung nachträglich, namentlich unter dem Einfluss der Wehen, zur Uterusruptur führen können und meint, dass einzelne der in der Literatur als während der Schwangerschaft durch gangränöse Entzündung entstandene Spontanrupturen angeführten Fälle in letztere Kategorie gehören dürften. Wir haben einen fast ähnlichen Fall obducirt, wo sich ausserdem eine Perforation des hinteren Scheidengewölbes ergab und auch Lacassagne (Arch. de l’anthropol. criminelle. 1889, pag. 754) berichtet über einen solchen. In beiden diesen Fällen waren ebenfalls Injectionen gemacht worden und die Betreffenden nach 12, respective 14 Tagen gestorben.

L. Sentex (Ann. d’hyg. publ. 1882, Nr. 11, pag. 488) obducirte eine Person, an welcher der Abortus durch Injection von Wasser in den Uterus mittelst eines zinnernen Mutterrohres eingeleitet worden war. Gleich nach der Operation hatte die Betreffende Schmerzen in der rechten Bauchgegend verspürt, und die Obduction ergab eiterige Peritonitis und eine blos auf die rechte Seite beschränkte eiterige Salpingitis, so dass die Annahme gerechtfertigt war, dass die Peritonitis durch Eindringen der Injectionsflüssigkeit durch die rechte Tuba in die Bauchhöhle veranlasst worden ist.

Eine weitere Gefahr ergibt sich aus der Möglichkeit des Lufteintrittes in die Uterusvenen. Dies kann schon bei der aufsteigenden Scheidendouche nach Kiwisch geschehen, wobei der Wasserstrahl gegen den Muttermund gerichtet wird, da nach C. v. Braun (Lehrb. d. ges. Gynäk., 2. Aufl., 1881, pag. 716) „bei offenem Muttermunde der mit Gewalt einströmende einfache Wasserstrahl zwischen Chorion und Decidua oder zwischen dieser und der Uteruswand bis zum Gebärmuttergrunde eindringt, die Eihäute in einem sehr weiten Umfange ablöst und den Lufteintritt in die Uterusvenen begünstigt“.

Am leichtesten kann aber derselbe erfolgen, wenn die Flüssigkeit direct in den Uterus eingespritzt wird. Auf diese Gefahr wird von allen Geburtshelfern aufmerksam gemacht, und C. v. Braun (l. c. pag. 717) theilt 11 Fälle mit, in denen dadurch plötzlicher Tod veranlasst wurde, darunter einen, der ihm selbst vorgekommen ist.