Rupturen.
Finden sich Zerreissungen, so muss, wenn diese den Uterus betreffen, mitunter die Frage von Wichtigkeit werden, ob die Läsion künstlich erzeugt wurde oder ob eine spontane Ruptur vorliegt. Man unterscheidet bekanntlich penetrirende und nicht penetrirende oder partielle Uterusrupturen. Zu letzteren gehören zunächst die Einrisse des äusseren Muttermundes, die nach Entbindungen mit lebensfähigen Früchten so gewöhnlich sind, aber auch beim Abortus in den späteren Monaten vorkommen können. Zahl und Tiefe dieser Einrisse variirt bedeutend und wird ausser von der Grösse der Frucht auch von der Schnelligkeit der Geburt beeinflusst, insoferne, als bei raschem Verlauf und daher weniger vorbereitetem Muttermund mehr Chancen zur Entstehung von Einrissen gegeben sind als sonst. Ausgedehntere Einrisse und Quetschungen des äusseren Muttermundes und des Cervix, die, wie erwähnt, auch bei einem Abortus in den späteren Monaten vorkommen, können für Producte äusserer Gewalteinwirkung gehalten werden. Doch ist auch das Umgekehrte möglich, und es ist begreiflich, dass, wenn die Verletzungen eben nur Zerreissungen bilden, in der Regel nur der Umstand, ob dieselben der abgegangenen Frucht gegenüber als verhältnissmässig erscheinen, die Beantwortung der Frage ermöglichen wird, ob sie von der Entbindung allein herrühren können oder nicht.
Traumatische Cervixrupturen.
Einrisse der Schleimhaut der Vaginalportion und des Cervix sind nach normaler Entbindung häufig und können auch bei Abortus mit einer grösseren Frucht erfolgen. Diese Risse können sich auch in die Muskelschichten erstrecken und dieselben am Cervix mit und ohne Zerreissung des Peritoneums vollständig durchdringen. Aber auch durch Einführung von Instrumenten in den schwangeren Uterus können an diesen Theilen Zerreissungen oder ihnen ähnliche Verletzungen entstehen, insbesondere am inneren Muttermunde, welcher die engste Stelle des Cervix bildet, die bei Einführung von Instrumenten in die Gebärmutterhöhle besonders überwunden und daher, wenn die Einführung forcirt wird, leicht beschädigt werden kann. Wir hatten zweimal Gelegenheit, solche, offenbar beim Eihautstich zu Stande gekommene Verletzungen an der Leiche zu sehen.
Fig. 45.
Abortus im dritten Monate. Tod nach 10 Tagen an Peritonitis. Verletzungen am inneren Muttermund durch eingeführte Instrumente.
Der erste Fall betraf eine 29jährige ledige Dienstmagd, welche bereits zweimal geboren und dreimal abortirt (!) hatte. Sie war am 20. Juli zu einer Hebamme mit Kreuzschmerzen und Blutung aus den Genitalien gekommen, indem sie angab, dass sie beim Heben eines schweren Schaffes sich wehe gethan habe und wahrscheinlich abortiren werde. Die Hebamme holte am nächsten Tage einen Arzt, welcher Kreuzschmerzen und starke Blutung aus den Genitalien fand und Pulv. haemostat. verordnete. Am 22. dauerte die Blutung fort, der Muttermund war für den kleinen Finger durchgängig und der Arzt diagnosticirte beginnenden Abortus, welcher auch im Laufe desselben Tages eintrat. Abends wurde dem Arzte der abgegangene dreimonatliche Embryo gezeigt und von ihm die Nachgeburt entfernt (wir bekamen keines dieser Objecte zu Gesichte). Hierbei fühlte der Arzt im „Collum rechts eine Stelle, aus welcher die Muskelsubstanz wie herausgerissen erschien“. Da ihm dieser Befund verdächtig erschien, veranlasste er die Uebertragung der Magd in ein Spital, woselbst diese bereits mit Peritonitiserscheinungen aufgenommen wurde und am 30. Juli starb, ohne weitere Angaben gemacht zu haben. Die Obduction ergab ausser eiteriger Peritonitis und puerperalem Uterus drei bohnengrosse, so ziemlich in gleicher Höhe gelegene, je 1 Cm. von einander entfernte, trichterförmig vertiefte Verletzungen an der hinteren und seitlichen Partie des Cervix, entsprechend dem inneren Muttermunde, deren Gestalt aus der beiliegenden Abbildung zu ersehen ist. Die Ränder der betreffenden Oeffnungen waren ziemlich scharf, der Grund mit Eiter belegt, doch nicht fetzig. Alle Verletzungen dringen tief in die Muskelsubstanz ein, die mittlere bis fast unmittelbar an’s Peritoneum, so dass eine eingelegte Sonde durch letzteres durchgefühlt wird. Am äusseren Muttermund rechts hinten ein tiefer vernarbter Einriss. Frische Einrisse daselbst nicht zu bemerken, ebensowenig, ausser den beschriebenen trichterförmigen Oeffnungen, im Cervix. Dass letztere durch sondenartige Instrumente entstanden sind, dürfte kaum einem Zweifel unterliegen, und wir glauben und wurden durch Versuche, die wir an der Leiche von Multiparis anstellten, in unserer Ansicht bestärkt, dass dieselben theils durch Einbohren des Instrumentes in den oberen Cervixantheil, am ehesten aber durch Aufschlitzung des wallartig prominirenden inneren Muttermundringes erzeugt wurden. Allerdings könnte bei der Lage der Verletzungen auch daran gedacht werden, dass sie durch spontane Ruptur während des Entbindungsactes sich gebildet haben; gegen eine solche Annahme spricht jedoch einestheils die fast regelmässige Form der Verletzungen und der nahezu scharfe Rand derselben, die trichterförmige und rasche Verschmälerung des Lumens derselben, der Abgang von auffälligen Dehnungs- und Zerrungserscheinungen am übrigen Theile des Cervix, vorzugsweise aber die frühe Periode, in welcher der Abortus erfolgte (dritter Monat), in welcher von einer bedeutenden bis zu so tiefen Zerreissungen gehenden Dehnung des Cervix kaum schon die Rede sein kann. Auch kann bei dem Umstande, als der Abortus zwei Tage währte, von einem „unvorbereiteten“ Cervix nicht gesprochen werden, und endlich unterstützt auch die schon am 20. bestandene starke Blutung die Behauptung, dass schon damals die betreffenden Verletzungen bestanden haben.
Im zweiten Falle handelte es sich ebenfalls um eine 29jährige ledige Mehrgebärende. Dieselbe war am 18. Jänner mit ausgesprochener Peritonitis in das Krankenhaus aufgenommen worden und starb dort am 23. d. M., nachdem sie vor dem Tode ihrem Liebhaber gestanden hatte, dass sie in der sechsten Woche schwanger gewesen und dass ihr von einem Wundarzte gegen Entgelt die Frucht mit einem Instrumente abgetrieben worden sei. Sie sei viermal bei dem Arzte gewesen, das letztemal anfangs Januar. Zugleich hatte sie ihrem Liebhaber einen Brief des Wundarztes übergeben, worin sich dieser erbietet, ihr gegen ein Honorar von 50 fl. zu helfen. In einer halben Stunde sei Alles vorüber etc. Es wurde eruirt, dass das Mädchen am 13. Januar bei einer Hebamme abortirt hatte, und es gelang nachträglich noch, des von letzterer dem herbeigeholtes Arzte übergebenen, beiläufig sechswöchentlichen, 2·5 Cm. langen, noch die Bauchspalte besitzenden Embryo zu erhalten. Die Obduction ergab eiterige Peritonitis und einen dem erstbeschriebenen ähnlichen, doch in allen Dimensionen etwas grösseren Uterus, und ebenso an der hinteren Peripherie des inneren Muttermundes zwei trichterförmig vertiefte Verletzungen von auffällig ähnlichem Verhalten wie die im erstbeschriebenen Falle. Beide zeigten schlitzförmige, ziemlich scharfrandige, sagittal gestellte und einander nahezu parallele, von einander 1 Cm. entfernte Eingangsöffnungen von 7–8 Mm. Länge und einen nur wenig unebenen, mit Eiter bedeckten Grund. Die linke drang bis nahe an das Peritoneum, die rechte, etwas höher stehende auf 1 Cm. tief in die Muskelsubstanz. Dass diese Oeffnungen durch einen instrumentellen Eingriff entstanden waren, war zweifellos. Interessant war der Umstand, dass der Brief des Wundarztes vom 7. October des verflossenen Jahres datirt war, und dass somit derselbe sich nicht auf den letzten, zweifellos in der sechsten Schwangerschaftswoche erfolgten Abortus beziehen konnte, woraus folgte, dass die Betreffende damals entweder gar nicht schwanger war oder innerhalb drei Monaten zweimal abortirt hatte, was, wenn der erste Abortus auch wie der zweite sehr frühzeitig eingeleitet wurde und ohne jede Störung verlief, jedenfalls möglich war, da in diesem Falle schon in der nächsten Menstruationsperiode eine neuerliche Conception erfolgt sein konnte.
Uterusrupturen.