Vergiftungen und Verletzungen bei Fruchtabtreibung.

In den meisten Fällen hat die Vergiftung der Natur der betreffenden Substanzen zufolge einen acuten Charakter und die Genesung oder der Tod erfolgen bald nach dem Eintritte der ersten Intoxicationserscheinungen. Im ersteren Falle wäre insbesondere zu erwägen, ob die aufgetretenen Symptome solche waren, dass um das Leben der betreffenden Mutter zu fürchten war. Protrahirter Verlauf der Intoxicationen kommt selten vor, noch seltener langwierige Krankheiten oder gar bleibende gesundheitliche Nachtheile, die sich aus der Vergiftung entwickelt haben. Ist der Tod erfolgt, so wird bei der Untersuchung der Leiche nach denselben Regeln und Vorschriften vorzugehen sein, wie sie bei der Obduction Vergifteter überhaupt beobachtet werden müssen.

Fig. 44.

Mehrfache Perforation des Fundus uteri mit septischer Erweichung der Ränder.

Verletzungen beim „Eihautstich“.

Am häufigsten werden schwere Folgen nach der Anwendung mechanischer Mittel beobachtet, insbesondere nach dem „Eihautstich“, wenn dieser von Laien unternommen wurde. Da nämlich diese in der Regel ohne die geringsten Kenntnisse über das anatomische Verhalten der betreffenden Organe an die Ausführung der Operation gehen, so ist es begreiflich, dass sie nicht selten, statt mit ihren mitunter ganz primitiven Werkzeugen zum Ei zu gelangen, mannigfache Verletzungen der Genitalien verursachen. Am leichtesten entstehen Perforationen des Scheidengewölbes oder des Cervix uteri. Doch sind solche auch am Fundus wiederholt beobachtet worden, und zwar auch ohne Verletzung der Frucht. Ein Uterus mit zwei lochförmigen Perforationen am Fundus wird von Kempendik (Deutsche med. Wochenschr. 1881, Nr. 5) abgebildet. Es handelte sich um einen Abortus im vierten bis fünften Monat, welchen die Mutter angeblich selbst (!) durch Einführung einer Gänsefeder eingeleitet haben wollte. Einen ähnlichen von uns obducirten Fall mit septischer Erweichung der Ränder der Perforationsöffnungen und consecutiver Vergrösserung der letzteren zeigt [Fig. 44]. Ueber fünf solche Perforationsfälle berichtet Maschka (Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. XLI, pag. 265). Ebenso hat Lesser (Ibid. XLIV, pag. 220) 11 eigene und 29 fremde Beobachtungen von Verletzungen durch criminelle Provocation des Abortus zusammengestellt und zum Theile abgebildet. In allen 35 Fällen war 23mal der Hals des Uterus oder dieser und andere Theile des Körpers und 20mal die Scheide verletzt. In den selbst beobachteten Fällen fanden sich: 6 Vaginalverletzungen, 13 Cervixverletzungen, 7mal am inneren Muttermund und 7mal am Körper. Eine Perforation des hinteren Scheidengewölbes in das perirectale Gewebe durch ein langes Ansatzrohr sah Mittenzweig (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, X, pag. 225). Wir selbst haben ausser ähnlichen Perforationen einen Fall beobachtet, wo die hintere Blasenwand perforirt war. Die Umstände machten es wahrscheinlich, dass die Schwangere sich diese Verletzung selbst beigebracht hatte, indem sie mit ihrem Instrument statt in die Vagina in die Harnröhre gerathen war. Schwere Peritonitiden sind fast ausnahmslos die Folge einer solchen Verletzung, doch ist der Ausgang, wenn auch sehr häufig, doch nicht immer ein tödtlicher.

Graves (Virchow’s Jahrb. 1869, II, 608) berichtet von einer Frau, die sich im vierten Monate ihrer Schwangerschaft mittelst einer Stricknadel den Abort effectuirt hatte. Während desselben wurde der Abgang von Fäces und Ascariden durch den Muttermund beobachtet. Schwere Peritonitis trat ein, die jedoch nach einem halben Jahre in Genesung endete. Die Frau gebar später noch zwei lebende Kinder. — In einem Falle von Petrquin und Foltz (Ibid. 574) hatte sich eine Schwangere behufs Fruchtabtreibung durch eine Hebamme eine Uterussonde einführen lassen. Die Sonde verschwand und der Abortus erfolgte. Vier Monate darauf bildete sich eine kleine Geschwulst in der Nähe des Nabels, aus welcher durch Einschnitt die Sonde extrahirt wurde, ohne dass gefährliche Erscheinungen sich eingestellt hätten. — Ein ähnlicher Fall wird von Barwell (Med. Centralbl. 1875, pag. 400) mitgetheilt. Eine junge Dame hatte durch Einführung und Liegenlassen eines elastischen Katheters abortirt, wobei nur noch der Elfenbeinknopf des Instrumentes hatte entfernt werden können; 1½ Jahre darnach fand Barwell eine bedeutende Eiteransammlung über den Hüften, die er entleerte. Eine Woche später wurde im Douglasschen Raum der Katheter gefühlt und später von Rectum aus entfernt, nachdem er 20 Monate in der Bauchhöhle gelegen hatte. Die Genesung dauerte sechs Wochen.

Derartige Verletzungen zeigen in der Regel deutlich den Charakter von Stichverletzungen, seltener finden sich, wenn grobe Werkzeuge (Schneiderscheere, Casper) gebraucht wurden, oder wenn durch gewaltsames Einbohren der Finger in den Muttermund etc. die Fruchtabtreibung unternommen wurde, unregelmässige Läsionen der betreffenden Theile. Gröbere Verletzungen der Genitalien lassen sich auch während des Lebens unschwer erkennen; die Erkennung von Perforationen kann Schwierigkeiten bieten, wenn die Oeffnung in Folge ihrer Feinheit oder ihrer versteckten Lage der unmittelbaren Beobachtung sich entzieht. Das Auftreten einer heftigen Peritonitis ist für sich allein nicht beweisend, da diese auch in Folge anderer Ursachen sich einstellen kann.

Am günstigsten für die Diagnose gestalten sich die Verhältnisse, wenn der betreffende Fall letal ablief, welcher unglückliche Ausgang bei der Fruchtabtreibung durch mechanische Mittel ungemein häufig vorkommt. In 28 Fällen sah Tardieu 18mal, also in 64·2 Procenten, den Tod eintreten, und in den meisten dieser Fälle war die nächste Todesursache in den Verletzungen gelegen, welche durch eben jene Mittel gesetzt wurden. Letztere sind in der Regel so klar vorliegend, dass sich die Diagnose sofort ergibt, namentlich dann, wenn deutliche Stichöffnungen oder Stichcanäle gefunden werden, und überdies der Sitz und ihre Richtung derart sind, dass über ihre Entstehungsweise Zweifel nicht obwalten können. Doch ist zu beachten, dass die ursprüngliche Form der Perforationsöffnungen durch septische Erweichung verändert, respective unregelmässig vergrössert werden kann[209] und dass auch metrophlebitische Abscesse in das Lumen des Uterus oder in das Scheidengewölbe perforiren und die so entstandenen Löcher oder Canäle Stichwunden vorzutäuschen vermögen.