An der Leiche kommt den Blutunterlaufungen ausser in den bereits bezeichneten Beziehungen, sowie überhaupt als Spuren angethaner Gewalt, beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, eine gerichtsärztliche Bedeutung insoferne zu, als sie die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage bieten, ob eine frische Verletzung während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, eine Frage, welche wir an einer anderen Stelle näher zu besprechen gedenken. Es handelt sich bei derartigen Befunden an der Leiche immer zunächst darum, ob thatsächlich eine Blutunterlaufung vorliegt, und in dieser Beziehung hat sich der Gerichtsarzt jedesmal vor einer etwaigen Verwechslung von blossen äusseren sowohl als inneren Leichenhypostasen und ihren Consequenzen (der Imbibition und Transsudation blutigen Serums) mit Sugillationen sicherzustellen, eine Cautele, die leider sehr häufig versäumt wird und nachträglich zu den peinlichsten Situationen Veranlassung geben kann. Das blosse äussere Verhalten einer Hautstelle darf dem Obducenten niemals genügen, um dieselbe als eine suffundirte zu erklären, er hat vielmehr, wie es sowohl die österr. Todtenbeschau-Ordnung als das preuss. Regulativ vorschreibt, die betreffende Stelle einzuschneiden und sich zu überzeugen, ob derselben thatsächlich ein Extravasat entspricht oder nur eine Leichenfärbung zu Grunde liegt. Auch hat er nicht blos den einen oder den anderen Befund zu constatiren, sondern darf auch nicht unterlassen, denselben und den ganzen von ihm eingeschlagenen Vorgang zu Protokoll zu dictiren, um auf diese Weise nachträglichen Einwürfen im Vorhinein zu begegnen. Gleiches hat bei der Untersuchung und Constatirung tiefer liegender Blutaustretungen zu geschehen. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass nicht blos Leichenhypostasen Sugillationen vortäuschen können, sondern auch nach dem Tode comprimirt gebliebene Hautstellen, welche theils in Folge der Compression der Haut selbst, theils in Folge des durch die Verdünnung der letzteren ermöglichten Durchschimmerns der Musculatur eine bläuliche Färbung erhalten, wie wir uns namentlich an Strangfurchen leicht überzeugen können.[215]

Unterscheidung und Altersbestimmung von Suffusionen.

Schliesslich sei noch erwähnt, dass Suffusionen sowohl der Haut als innerer Organe auch ohne äussere Gewalteinwirkung entstehen können. Es gehören hierher die Ecchymosen der Haut und innerer Organe bei scorbutischen Processen[216], bei Hämophilie, aber auch nach Phosphorvergiftung, deren Bildung eine grössere, meist durch fettige Degeneration bedingte Zerreisslichkeit der peripheren Gefässe zu Grunde liegt. Eine Verwechslung dieser Ecchymosen mit traumatischen Suffusionen ist nicht unmöglich und wir haben oben eines Falles erwähnt, in welchem, offenbar als Theilerscheinung einer Phosphorvergiftung, zur Entwicklung gekommene grosse Ecchymosen unter dem Peritoneum als Producte einer Quetschung des Unterleibes aufgefasst worden sind. Derartige Verwechslungen werden sich bei genauer Erwägung des Sectionsbefundes unschwer vermeiden lassen. Auch gewisse Erythemformen, namentlich das Erythema nodosum oder contusiforme (!), können als Suffusionen imponiren, letzteres umsomehr, als es insbesondere bei jugendlichen Individuen, Säuglinge und Kinder mit inbegriffen, sich findet. Dasselbe erscheint nach Kaposi (Hautkrankheiten, 1880, pag. 284) in Gestalt haselnuss- bis nussgrosser, sehr schmerzhafter Beulen oder Knollen sehr acut über Nacht, zuweilen an beiden Unterschenkeln und Fussrücken, seltener an den Vorderarmen, Oberschenkeln und Nates. Die Knollen sind im Centrum blauroth, an der Peripherie rosenroth, bestehen 2 bis 3 Tage unverändert und involviren sich dann binnen 8 bis 14 Tagen, indem das lebhafte Roth in Blauroth, Gelb und Grün sich umwandelt. Die knollige Form der Eruptionen, das mitunter typische oder schubweise Auftreten derselben und die Anfangs rosenrothe Oberfläche erleichtern die differentiale Diagnose.

Würde es sich an der Leiche um Altersbestimmungen von Suffusionen handeln, so müsste ausser dem erwähnten äusseren Verhalten der betreffenden Hautstelle auch die nähere Beschaffenheit des extravasirten Blutes herangezogen werden. Je älter die Sugillation, desto eingedickter ist das betreffende Blut und desto mehr ist die ursprüngliche Farbe desselben verändert. In den ersten Tagen finden wir das Blut von theerartiger Consistenz und in dicken Schichten von fast schwarzer Farbe, während in dünnen Schichten noch die gewöhnliche Blutfarbe sich zeigt. Später wird die Farbe mehr bräunlich und weiter missfärbig mit mehr weniger deutlichem Stich in’s Rostfarbige. Die rothen Blutkörperchen sind Anfangs vollständig erhalten; mit dem Eintritt der Farbveränderung stellt sich auch der Zerfall derselben ein, ihre Zahl vermindert sich, während massenhaft contractile Zellen auftreten, die rothe Blutkörperchen in sich einschliessen, welche in ihnen zu körnigem Pigment zerfallen. Frühzeitig treten in solchen Extravasaten Hämatoidinkrystalle auf, deren Zahl in dem Grade zunimmt, als die Eindickung und Verfärbung des Extravasates vorwärts schreitet. In frischen Leichen lassen sich derartige Befunde, insbesondere die Hämatoidinkrystalle, zu approximativer Zeitrechnung allerdings verwerthen; nicht so bei der Untersuchung fauler Leichen, da sich Hämatoidinkrystalle auch in faulenden Geweben, und zwar sehr rasch, bilden können. Im Blute fauler Leichen neugeborener, besonders todtgeborener Kinder finden sich gewöhnlich massenhaft Hämatoidinkrystalle, und Virchow hat sie in abgestorbenen Amputationslappen schon am vierten, in Extravasaten schon am siebzehnten Tage gefunden.[217]

c) Wunden.

Durch stumpfe Werkzeuge bewirkte Wunden.

Die Beschaffenheit von Wunden, welche durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge entstehen, hängt vorzugsweise von der Richtung ab, in welcher das Werkzeug die betreffende Oberfläche getroffen hatte. War die Richtung eine senkrechte, so entstehen einfach gequetschte Trennungen der Haut, und zwar entweder durch Platzen der Haut oder dadurch, dass das Werkzeug wirklich die Weichtheile durchdringt; wurde aber die Körperstelle schief getroffen oder gleitet das Werkzeug von der Stelle ab, so bilden sich meist Lappenwunden, indem das Instrument nicht blos die Haut durchtrennt, sondern auch von der Unterlage abreisst. Sowohl die gequetschten als die gerissenen Wunden sind in den meisten Fällen an der unregelmässigen Form, den gequetschten, aufgeschürften und vielfach gezackten und meist im weiten Umfange suffundirten Rändern, sowie an der meist unregelmässigen gequetschten Beschaffenheit der Basis zu erkennen.

Scharfrandige Wunden durch stumpfe Werkzeuge.

Es können jedoch auch durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge mitunter lineare Trennungen der Haut entstehen, mit so ebenen und scharfen Rändern, dass sie sich äusserlich schwer oder gar nicht von Schnitt- oder Hiebwunden unterscheiden. Derartige Wunden bilden sich namentlich leichter an solchen Stellen, an welchen die Haut über eine feste, insbesondere gewölbte Unterlage hinweggespannt ist, und zwar in der Regel dadurch, dass die Haut durch die Einwirkung des Werkzeuges meist entsprechend ihrer später zu erwähnenden localen Spaltbarkeitsrichtung zum Bersten gebracht wird. Solche günstige Bedingungen, wozu noch die gleichmässige Structur des Gewebes und die geringe Verschiebbarkeit hinzukommt, sind insbesondere an der Kopfschwarte gegeben, in welcher auch thatsächlich solche Befunde am häufigsten zur Beobachtung gelangen. Gleiche Wunden können auch an über Knochenkanten verlaufenden Hautstellen entstehen. So haben wir bei einem Verschütteten eine lineare und scharfrandige Trennung der Haut längs der Kante der Tibia gesehen und in einem zweiten Falle ebenfalls bei einem Verschütteten eine 15 Cm. lange, vollkommen geradlinige und scharfrandige Wunde der Bauchhaut, welche quer über die Schambeinfuge hinwegzog, so dass der Einfluss der letzteren, sowie der horizontalen Schambeinäste unverkennbar war. Von solchen „Platzwunden“ sind jene zu unterscheiden, welche von innen aus durch eingetriebene und perforirende Kanten oder Ecken gebrochener Knochen entstehen. An den Extremitäten sind solche Befunde als complicirte Fracturen allgemein bekannt. Aber auch am Kopfe findet ein solcher Vorgang statt, indem bei grösseren Zertrümmerungen des Schädels Knochenfragmente die Schädeldecken perforiren. Hier hat diese Thatsache eine besondere Bedeutung, da erstens eine solche secundär entstandene Wunde für eine primäre gehalten werden kann, und zweitens, weil mehrfache solche Wunden auf wiederholte Gewalteinwirkung bezogen werden könnten.

Die Unterscheidung der Platzwunden von Schnitt- oder reinen Hiebwunden ergibt sich insbesondere aus dem Verhalten des Grundes derselben. Während bei Schnitt- oder Hiebwunden die Wunde gegen den Grund zu sich keilförmig vertieft und auf diesem Wege alle Gewebe gleichmässig und in einer Ebene durchtrennt, finden wir bei durch stumpfe Werkzeuge veranlassten linearen Wunden in der Regel trotz scharfer und geradliniger Beschaffenheit der Ränder eine unregelmässig gequetschte Basis, und sind nicht selten, da die Wunde in der Regel durch Platzen der Haut entsteht, im Stande, im Grunde resistentere Gewebstheile, insbesondere Gefässe, nachzuweisen, welche von einer Seite der Wunde zur anderen brückenförmig hinweg verlaufen, ein Befund, der für sich allein genügt, die Entstehungsweise der Verletzung sicherzustellen ([Fig. 46]). Ebenso kann der Umfang der der Wunde entsprechenden Suffusion, der nach stumpfen Werkzeugen grösser auszufallen pflegt und die etwaige nach mehreren Richtungen sich erstreckende Ablösung der Wundränder von ihrer Unterlage zur Unterscheidung herangezogen werden. Eine blos einseitige Ablösung des einen Wundrandes kann sowohl nach stumpfen Werkzeugen als bei Hiebwunden vorkommen.