Fig. 46.

Lineare, fast scharfrandige Wunde am Hinterhaupt mit Gewebsbrücken in der Tiefe, durch Sturz auf ebenem Boden entstanden. Gefunden bei einem Manne mit Cor taurinum, welcher in einem Gasthause plötzlich todt zusammengestürzt war. Nat. Gr.

Quetschwunden.

Gerissene und gequetschte Wunden heilen selten durch erste Vereinigung, ungleich häufiger auf dem Wege der Granulation und Narbenbildung. Der Grad der Quetschung der getroffenen Theile, beziehungsweise die darnach zurückgebliebene grössere oder geringere Lebensfähigkeit derselben bedingt vorzugsweise den Verlauf, und für den Eintritt sogenannter accidenteller Wundkrankheiten, wie langwieriger Eiterungen, phlegmonöser Entzündungen, Erysipele, Eitersenkungen etc. sind günstigere Bedingungen gegeben als sonst. Aus gleichem Grunde hinterlassen derartige Verletzungen selten lineare, sondern meist unregelmässige Narben, die desto grösseren Umfang besitzen, je ausgedehnter die Abstossung der necrotischen Partien und die consecutive Eiterung gewesen ist.

Bisswunden.

Eine besondere Art von Quetschungen bilden die Bisswunden. Dieselben können sowohl durch Menschen, als durch Thiere veranlasst werden. Erstere betreffen in der Regel vorspringende, mit den Zähnen leicht fassbare Körpertheile, wie die Finger und die Nase. Abbeissen der letzteren aus Eifersucht oder Rache kommt öfters zur Beobachtung. In einzelnen Thälern Tirols ist das Abbeissen der Ohrmuschel bei Raufereien üblich und kam uns während unseres Aufenthaltes in Innsbruck dreimal zur Begutachtung. Die Ränder solcher Wunden, beziehungsweise Abtrennungen kleinerer Körpertheile, sind vielfach sugillirt und lassen nicht selten die Abdrücke der Zähne erkennen, welcher Befund die Erkennung der Provenienz der Verletzung erleichtert.

Bisswunden durch Thiere können die verschiedensten Körpertheile betreffen, und wenn sie von grösseren Thieren, z. B. grossen Hunden, Pferden etc., herrühren, ungleich ausgedehntere Verletzungen verursachen als die Bisse der Menschen. Ein schrecklicher Fall von Zerfleischung eines 13jährigen Mädchens durch Hunde kam im Jahre 1878 zur gerichtlichen Obduction. Das Mädchen war, weil es sich eines Vergehens wegen fürchtete nach Hause zu gehen, spät am Abend über die Umzäunung eines Bauplatzes gestiegen, der von zwei grossen Fleischerhunden und einem kleinen Bastardhunde bewacht wurde, und wurde kurz darauf, nachdem wüthendes Hundegebell und Hilferuf gehört worden waren, aus zahlreichen Wunden blutend und sterbend aufgefunden. Bei der Obduction fand sich die ganze Kopfhaut vom Schädel abgerissen, die Haut der rechten Halsgegend vielfach gequetscht und stellenweise inclusive des rechten Kopfnickers und der rechten Vena jugularis externa unregelmässig eingerissen, ebenso die Haut und die oberflächlichen Muskeln am inneren oberen Theile des rechten Oberschenkels mit Verletzung der Vena saphena. Ausserdem eine Unzahl von theils unregelmässigen, theils rundlichen, stellenweise in bogenförmigen Reihen stehenden Hautaufschürfungen und kleinen Trennungen der Haut, die deutlich den Abdruck der Zähne erkennen liessen. Einzelne dieser Wunden hatten eine rundliche Eingangsöffnung und setzten sich in einen kurzen, nur die Haut durchdringenden, kegelförmig zulaufenden Canal fort. Dieselben waren offenbar durch die kegelförmigen Eckzähne der Hunde entstanden und sie boten insoferne ein Interesse, als sie ursprünglich für Stichwunden gehalten worden waren.[218]

Bei durch Thiere veranlassten Bisswunden kommt ausser der Wunde als solcher auch die Möglichkeit der Infection mit Wuthgift in Betracht. Charakteristische Sectionsbefunde gibt es bei Lyssa nicht, doch kann diese, wie zuerst Pasteur angab, durch subdurale Impfung trepanirter Thiere mit Medullatheilchen auf diese übertragen und so die Diagnose sichergestellt werden. In unserem Institute wurde von diesem werthvollen Hilfsmittel wiederholt und stets mit positivem Erfolge Gebrauch gemacht. A. Paltauf (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, 312) hat darüber berichtet, sowie über Versuche, die von ihm mit Rücksicht auf die gegen die Beweiskraft solcher Impfungen erhobenen Bedenken angestellt wurden.

d) Erschütterungen wichtiger Nervencentren.