a) Die Vernichtung oder grobe Beschädigung eines oder mehrerer zum Leben unumgänglich nothwendiger Organe, z. B. des Gehirns, des Rückenmarks, der Lungen oder des Herzens, deren höchsten Grad wir in den Zerfetzungen des ganzen Körpers sehen, die nach Explosionen und ähnlichen enormen Gewalten zur Beobachtung gelangen.

Die Zerstörung der betreffenden Organe und die dadurch sofort bewirkte Functionsaufhebung derselben ist so klar, dass es genügt, diese Zerstörung als nächste Todesursache zu bezeichnen und vollkommen überflüssig erscheint, etwa noch eine nähere in streng physiologischem Sinne herbeizuziehen.

b) Anderweitige mechanische Störungen der Functionsfähigkeit zum Leben unumgänglich nothwendiger Organe, wie des Gehirns und Rückenmarks, durch Druck von Extravasaten, der Lungen durch Eröffnung des Thorax mit oder ohne gleichzeitige Verletzung der Lungen, des Herzens in Folge Behinderung der Bewegungen desselben durch in den Herzbeutel sich ergiessendes Blut u. dergl.

Verblutung.

c) Verblutung, eine der häufigsten nächsten Todesursachen nach mechanischer Verletzung. Sie tritt ein nach Verletzungen des Herzens oder grösserer Gefässe, aber auch nach Verletzung von blutreichen parenchymatösen Organen, von denen insbesondere die Leber, Milz und die Lungen zu nennen sind.

Man kann eine äussere und eine innere Verblutung unterscheiden, indem man von ersterer spricht, wenn das aus einer Verletzung austretende Blut den Körper verlässt, von letzterer aber, wenn dasselbe in Körperhöhlen oder in der Form der sogenannten Hämatome subcutan in durch Zertrümmerung oder Auseinanderdrängung von Organen gebildete Räume sich ergiesst.

Die Diagnose einer eingetretenen Verblutung ergibt sich einestheils aus der Natur der betreffenden Verletzung, sowie aus dem Nachweis grösserer Mengen ausgetretenen Blutes ausserhalb des Körpers des betreffenden oder in gewissen Körperhöhlen, dann aber aus der hochgradigen Anämie der Leiche, welche sich schon äusserlich durch die auffallende Blässe der Haut und der sichtbaren Schleimhäute, auch durch die geringe Entwicklung und selbst den gänzlichen Mangel von Todtenflecken, innerlich durch die geringe Menge von Blut im Herzen und den grösseren Gefässen, namentlich aber durch die meist augenfällige Blutarmuth und daher Blässe und Trockenheit der parenchymatösen Organe kundgibt.

In exquisiten Fällen von Verblutung ist dieselbe nicht zu verkennen, doch ist festzuhalten, dass bei keiner Form der Verblutung alles Blut den Körper verlässt, sondern jedesmal noch welches zurückbleibt, dass jedoch die Menge des letzteren vielfach variirt.[254] Am meisten pflegt die Anämie ausgesprochen zu sein bei der „äusseren Verblutung“, und wir haben bereits wiederholt sie soweit gediehen gesehen, dass trotz mehrtägigen Liegens der Leiche keine Spur von Todtenflecken gefunden wurde. Seltener ist sie bei „innerer“ Verblutung so hochgradig, da einestheils die Raumverhältnisse den Körperhöhlen die Ansammlung allzu grosser Blutmengen nicht gestatten, und da in solchen Fällen durch das sich ergiessende Blut häufig andere Functionen, z. B. die Herzbewegungen oder die Ausdehnung der Lungen, behindert werden und dadurch der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Abgesehen von diesen Umständen scheinen auch individuelle Verhältnisse in dieser Beziehung sich geltend zu machen, da es wahrscheinlich von diesen abhängt, nach wie grossen Blutverlusten schon der Tod, respective das Aufhören der Herzthätigkeit erfolgt. Auch lehrt die Erfahrung, dass im Allgemeinen durch länger dauernde, aber allmälig sich vollziehende oder in Intervallen auftretende Blutungen höhere Grade der Anämie zu Stande kommen, als durch acute Verblutung.

Bei der Verwerthung des Befundes von Anämie für die Diagnose einer stattgehabten Verblutung ist nicht zu übersehen, dass das Individuum auch früher anämisch gewesen sein konnte, und dass es eine ganze Reihe von anderweitigen Zuständen gibt, die hochgradige Anämie erzeugen können (Carcinom, Tuberculose, Leucämie, Chlorose), Zustände, die allerdings in der Regel leicht auszuschliessen sein werden. Bei einer schweren, nach 8 Tagen letal gewordenen Anämie nach Leberruptur fand Mittenzweig (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1889, pag. 159) kernhaltige rothe Blutkörper, welche den von Ehrlich bei perniciöser Anämie constatirten Megalocythen ähnlich sind und sich ebenso wie diese färben lassen. Ihr Vorkommen lässt auf eine schwere Anämie als Causa mortis schliessen.

Gegenüber faulen oder macerirten Leichen ist auch im Auge zu behalten, dass eine Blutleere des Herzens und der grossen Gefässe auch als Theilerscheinung bereits weitgediehener Fäulniss oder Maceration sich findet und dadurch bewirkt wird, dass das verflüssigte und zersetzte Blut in die Gefässwände und durch diese in die Nachbargewebe sich imbibirt, beziehungsweise in die verschiedenen serösen Säcke und durch die Haut, namentlich durch verletzte Haut, nach aussen transsudirt. Es wäre demnach ein grober Fehler, bei vorgerückter Fäulniss oder Maceration aus der Blutleere des Herzens und der grossen Gefässe allein die Diagnose einer stattgehabten Verblutung zu stellen.