2. Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der nächsten Todesursache mit der Verletzung.
Der Nachweis, dass die verschiedenen nächsten Todesursachen in der That durch Verletzung, also auf gewaltsame Weise, bewirkt wurden, wird geführt, indem wir darlegen, dass die betreffende Verletzung noch während des Lebens des Individuums ihm zugefügt wurde, und dass sie geeignet war, jene Veränderungen oder Störungen im Organismus zu bewirken, die wir als nächste Todesursache erkannt haben, sowie dadurch, dass wir sowohl den natürlichen, als den etwa durch anderweitige Gewalten herbeigeführten Tod auszuschliessen uns bestreben.
Ueber den Beweis, dass eine bestimmte Verletzung (Misshandlung) geeignet war, die als nächste Todesursache erkannten Veränderungen zu setzen, wollen wir uns nicht weiter ausbreiten, da derselbe nur nach allgemein klinischen und pathologisch-anatomischen Grundsätzen geschehen kann, und da wir bei der Besprechung der Verletzung, je nach ihrem Sitze, Gelegenheit haben werden, das noch Nothwendige zu bemerken. Dagegen bedarf das erste und letztgenannte Moment einer näheren Behandlung.
a) Die Unterscheidung vitaler und postmortaler Verletzungen.
Die Möglichkeit, dass eine bei der Obduction gefundene Verletzung erst an der Leiche entstanden sein konnte, ist immer im Auge zu behalten, namentlich bei der Untersuchung von Kindesleichen, da bei diesen durch die Art, wie sie beseitigt werden (Werfen in den Abort, Einzwängen in enge Verstecke, Vergraben und Beschweren mit Steinen u. dergl.), häufig Gelegenheit geboten ist zur Entstehung postmortaler Verletzungen. Aber auch bei Erwachsenen können solche sich finden und zu Täuschungen Veranlassung geben. Es gehören hierher z. B. die zufälligen Verletzungen, die bei vom Wasser fortgeschwemmten Leichen durch Schleifen über kiesigen Boden, durch Anstossen an Steine, Balken, Eisschollen u. dergl. sich bilden, und ebenso jene, die beim ungeschickten Abnehmen von Erhängten, in Folge des Herabfallens der Leiche, sowie auch die, welche unter gewissen Umständen durch Benagtwerden von Thieren[258] entstehen können. Auch ist es möglich, dass erst bei der Section gemachte Verletzungen für intra vitam entstandene genommen werden können. Hierher gehören ausser den Muskelzerreissungen beim Strecken oder Zerren todtenstarrer Glieder, von denen namentlich die der Kopfnicker leicht zu falschen Deutungen führen können (v. unseren Aufsatz: „Ueber postmortale Rupturen des Sternocleidomastoideus.“ Wiener med. Wochenschr. 1888, Nr. 39 u. ff.), die Sprengungen des Schädels bei ungeschickter Abnahme des Schädeldaches und die bei seniler Osteoporose so leicht sich bildenden Rippenbrüche, insbesondere aber die Fracturen der Halswirbelsäule an ihrer grössten Convexität, welche, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, beim Ziehen der Leiche am Kopfe oder beim starken Rückwärtsbeugen des bereits entleerten Schädels, wie es zur Erleichterung der Eröffnung und Untersuchung des Halses geschieht, bei alten Leuten leicht zu Stande kommen. Es können ferner postmortale Verletzungen auch absichtlich zugefügt worden sein, so durch Zerstückeln der Leiche eines Getödteten, oder um einen Selbstmord vorzutäuschen, wie uns ein Fall bekannt ist, in welchem die Leiche einer höchst wahrscheinlich anderweitig getödteten Frauensperson in dieser Absicht auf die Schienen gelegt wurde.[259] Auch ist die Möglichkeit gegeben, dass in irgend einem Falle einem schon anderweitig getödteten Individuum eine Verletzung beigebracht worden sein konnte, in der Meinung, dass dasselbe noch am Leben sei.
So obducirten wir in Innsbruck die Leiche eines Italieners, der durch Zerschmetterung des Schädels ermordet worden war, der aber ausserdem ein langes Messer im Halse stecken hatte, welches offenbar erst nach dem Tode eingestochen worden war, da, trotzdem grössere Arterien und Venenzweige verletzt waren, keine Spur von Reactionserscheinungen an der Wunde gefunden wurde. Die Erkennung einer solchen Verletzung als einer postmortalen wäre namentlich dann von Wichtigkeit, wenn sie durch einen anderen Thäter veranlasst worden wäre, als die, welche während des Lebens zugefügt wurde und zum Tode führte.
Welche sonderbaren Möglichkeiten bezüglich der Entstehung postmortaler Verletzungen gegeben sind, zeigt der von Maschka (Gutachten I) mitgetheilte Fall, wo die Leiche eines offenbar im epileptischen Anfalle umgekommenen Knaben, der durch einige Tage im Freien gelegen hatte und bis auf den hervorragenden Kopf verschneit war, von Wilddieben, die letzteren bei Mondbeleuchtung für einen Hasen gehalten hatten, angeschossen worden war und wo der Befund von gehacktem Blei in den Schädelknochen und im Gehirne, trotz ganz minimaler Reactionserscheinungen, die Gerichtsärzte veranlasst hatte, den Tod des Obducirten von der Schussverletzung herzuleiten, bis erst nachträglich der wahre Sachverhalt sichergestellt wurde. Ein analoger Fall von Anschiessen der von einem Baume herabgefallenen, in einem Gebüsche liegendes Leiche eines erhängten Selbstmörders wird von Späth (Württemb. Correspondenzbl. 1890, Nr. 14) mitgetheilt.
Sehr beachtenswerth und gewissermassen den Uebergang von vitalen zu postmortalen Verletzungen bildend, sind die Läsionen, welche beim Zusammenstürzen aus einer anderen, insbesondere auch aus natürlicher Todesursache entstehen können. Je plötzlicher und vollständiger die durch letztere gesetzte Bewusstlosigkeit, respective Bewegungsunfähigkeit eintritt, mit desto grösserer Gewalt stürzt der Körper zu Boden und desto leichter können durch dieses Zusammenstürzen Verletzungen sich bilden, denen begreiflicherweise namentlich der Kopf ausgesetzt ist. Einfache Contusionen oder Quetschwunden am Hinterkopf, an der Stirn und der seitlichen Scheitelgegend sind häufig. [Fig. 46] gibt ein solches Beispiel. Ausserdem haben wir eine ganze Reihe anderer Verletzungen aus dieser Ursache beobachtet, so Brüche der Nasenbeine, Bruch des Processus zygom. sin., Fractur der Schneidezähne, zweimal Fractur des Oberarmes (beidemale bei Greisen mit seniler Osteoporose, einmal bei plötzlichem Tod durch Pneumonie, einmal bei Haemorrhagia cerebri), je einmal Luxation des Humerus bei plötzlichem natürlichen Tod und beim Selbstmord durch Schuss, einmal Fractur der Halswirbelsäule bei einem alten, am Abort an Haemorrhagia in pontem plötzlich gestorbenen Mann, der mit dem Rupfe gegen die Abortthüre gefallen war, endlich einen Sprung des Hinterhauptbeines mit Diastase der Lambdanaht bei einem auf der Strasse an Endocarditis mycotica und Embolie der rechten Coronararterie plötzlich Verstorbenen. Dass unter ungünstigen Umständen, z. B. wenn der Verstorbene gerade auf einer Treppe stand, oder wenn er auf hervorragende Gegenstände auffiel, noch schwerere Verletzungen entstehen können, liegt auf der Hand.
Agonale und postmortale Verletzungen.
Zu den agonal oder postmortal entstandenen Verletzungen gehören auch die durch Wiederbelebungsversuche veranlassten. Bekannt sind in dieser Beziehung die durch Frottirungen entstehenden, an der Leiche als pergamentartige Vertrocknungen sich präsentirenden Hautaufschürfungen an den Beugeflächen der oberen Extremitäten, an der Vorderfläche der Brust und über den Schienbeinen, ferner die durch Aufträufeln von brennendem Siegellack auf die Brust und die durch Aderlässe bewirkten Verletzungen, die in ihrer Natur und Provenienz kaum zu verkennen sind. Wichtiger sind die durch subcutane Aether- oder andere zur Wiederbelebung gemachte Injectionen entstehenden Veränderungen an den betreffenden Hautstellen, da sie gelegenheitlich für etwas Anderes gehalten werden könnten. Diese Stellen präsentiren sich als bis thalergrosse rundliche oder ausgebuchtete, bleichgraue und derbe Stellen, an welchen beim Einschneiden Cutis sowohl als subcutanes Zellgewebe mehr weniger wie gekocht erscheinen. Dadurch sowohl, als noch mehr durch den häufig vorhandenen blassrothen Saum haben diese Stellen mitunter eine ganz auffallende Aehnlichkeit mit Verbrühungen dritten Grades oder mit den durch Schwefelsäure erzeugten Veränderungen. Auch können sie für Suffusionen gehalten werden, um so mehr, als mitunter wirklich eine vom Einstich herrührende Blutaustretung sich darunter findet. Auch mit gewissen Dermatosen ist eine Verwechslung nicht ausgeschlossen. Die Stichöffnung liegt fast immer excentrisch, häufig an der äussersten Peripherie der, wie erwähnt, veränderten Hautpartie und letztere zeigt beim Einschneiden meist den charakteristischen Geruch der Injectionsflüssigkeit, so dass bei einiger Aufmerksamkeit eine Verkennung des Befundes wohl vermieden werden kann.